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Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis in Frankreich?
Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz benötigen kein Arbeitsvisum für Frankreich oder eine Arbeitserlaubnis für Frankreich. Alle anderen Staatsangehörige müssen vor der Ankunft eine Arbeitserlaubnis oder ein Aufenthaltsvisum beantragen oder sichern.
Optionen für Arbeitserlaubnisse in Frankreich
Frankreich bietet verschiedene Wege für qualifizierte Fachkräfte. Dazu gehören:
Der „Talent Passport“ (Reisepasstalent)
Ein Talent Passport ist eine mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung. Er ist in der Regel bis zu vier Jahre gültig und erneuerbar.
Zu den Arten von Talent Passport-Arbeitserlaubnissen gehören:
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EU Blue Card: Bewerber benötigen entweder ein dreijähriges Diplom oder eine fünfjährige Berufserfahrung. Sie müssen darüber hinaus einen mindestens sechs Monate dauernden französischen Arbeitsvertrag und ein Bruttojahresgehalt von mindestens 59,373 EUR haben.
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Qualifizierter Mitarbeiter (Salarié qualifié): Bewerber benötigen einen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens EUR 39,582.
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Entsendeter Mitarbeiter (Salarié en Mission): Diese Genehmigung gilt für unternehmensinterne Versetzungen innerhalb einer Gruppe. Bewerber benötigen einen Vertrag von mehr als drei Monaten und ein Gehalt von mindestens 39,582 EUR.
Standardgenehmigung (Salarié)
Wenn eine Rolle die Talent Passport-Kriterien nicht erfüllt, muss der Arbeitgeber eine Standardgenehmigung beantragen und nachweisen, dass keine geeigneten lokalen Kandidaten zur Besetzung der Rolle verfügbar waren.
Die Erstgenehmigung ist in der Regel ein Visum für einen längeren Aufenthalt, das einer Aufenthaltsgenehmigung entspricht (Visa de Long Séjour Valant Titer de Séjour oder VLS-TS). Dies ist ein Jahr gültig, kann jedoch vor Ablauf verlängert werden.
Arbeitserlaubnis für Kurzaufenthalte
Ein Schengen-Visum für Kurzaufenthalte kann nicht für Arbeitsaufträge verwendet werden, die weniger als 90 Tage dauern. Der Arbeitgeber muss vor Arbeitsbeginn eine befristete Arbeitsgenehmigung (Authorisation de travail provisoire) einholen. Dies ist für Jobs wie einmalige Audits, temporäre IT-Unterstützung oder kurzfristige Projekte erforderlich.
Der Antrag auf ein Visum für Langzeitaufenthalte (VLS-TS) in Frankreich
Der Arbeitgeber muss den Bewerbungsprozess für die meisten Arbeitserlaubnisse für Langzeitaufenthalte starten. Die allgemeinen Schritte sind:
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Der Arbeitgeber beantragt eine Arbeitserlaubnis: Der Arbeitgeber reicht einen Antrag auf Arbeitserlaubnis (Autorisation de travail) über das Online-Portal der zuständigen Verwaltung numérique pour les étrangers en France (ANEF) ein. Die regionale Behörde für Arbeit und Beschäftigung, Direction régionale de l’économie, de l’emploi, du travail et des solidarités (DREETS), prüft dann den Antrag
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Mitarbeiter beantragt ein Visum: Sobald die Arbeitserlaubnis genehmigt wurde, beantragt der Mitarbeiter ein VLS-TS beim französischen Konsulat oder der Botschaft in seinem Wohnsitzland. Sie müssen die genehmigte Arbeitserlaubnis in den Antrag aufnehmen. Weitere erforderliche Unterlagen sind eine Kopie des Arbeitsvertrages, Qualifikationsnachweise, beglaubigte Übersetzungen von nicht-französischen Unterlagen und der Nachweis der Krankenversicherung (Mindestdeckung EUR 30,000 )
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Der Mitarbeiter bestätigt das Visum nach der Ankunft: Der Mitarbeiter muss sein Visum innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft online beim französischen Amt für Einwanderung und Integration (OFII) ausstellen.
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Der Mitarbeiter beantragt eine mehrjährige Aufenthaltskarte: Vor Ablauf des einjährigen VLS-TS muss der Mitarbeiter eine mehrjährige Aufenthaltskarte (carte de séjour pluriannuelle) beantragen, um weiterhin in Frankreich zu leben und zu arbeiten. Dies muss in der Präfektur vor Ort geschehen
Weitere wichtige Überlegungen für Arbeitsvisa und -genehmigungen in Frankreich
Mit dem Talent Passport können der Ehegatte und die minderjährigen Kinder des französischen Hauptarbeitsgenehmigungsinhabers sofort eine Aufenthaltsgenehmigung für die Familie (Passeport Talent - Famille) erhalten. Der Ehegatte kann auch rechtsgültig in Frankreich arbeiten, sobald er ankommt.
Für die meisten anderen Genehmigungsarten gibt es einen strengeren Familienzusammenführungsprozess (Familiärer Regruppierung). Dies geschieht in der Regel, nachdem der Hauptbesitzer der französischen Arbeitserlaubnis mindestens 18 Monate im Land gelebt hat.
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