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BeiÖsterreich - eingetragener Arbeitgeber

Population

9,027,999

Sprachen

1.

Deutsch

Landeshauptstadt

Wien

Währung

Euro (€) (EUR)

G-P ermöglicht es Ihrem Unternehmen, über unsere globale Unternehmensinfrastruktur innerhalb von Minuten mit der Einstellung von Talenten zu beginnen. Im Gegensatz zu einer Professional Employer Organization (PEO) ermöglicht G-P deinem Unternehmen, deine globale Präsenz zu erweitern, ohne die Einrichtung und Verwaltung von Unternehmen zu stören.

Unsere globalen Arbeitsprodukte, darunter G-P Meridian Prime™ und G-P Meridian Core™, werden von dem größten Team von HR- und Rechtsexperten der Branche unterstützt. Wir kümmern uns um die wachsenden Komplexitäten der konformen globalen Expansion – damit Sie sich auf die bevorstehenden Chancen konzentrieren können.

Als globaler EOR-Experte verwalten wir Gehaltsabrechnung, Best Practices für Arbeitsverträge, gesetzliche und marktübliche Leistungen, Mitarbeiterausgaben sowie Abfindungen und Kündigungen. Sie haben die Gewissheit, dass Sie bei jeder Einstellung von einem Team spezialisierter Beschäftigungsexperten unterstützt werden. Mit G-P kannst du die Talente der klügsten Menschen in über 180 Ländern weltweit schnell und einfach nutzen.

Einstellung in Österreich

Mitarbeiter, die von Unternehmen mit 5 oder mehr Mitarbeitern eingestellt werden, haben das Recht, bis zur Wahl einen Betriebsrat einzurichten. Die Größe des Rates hängt von der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen ab. Arbeitgeber müssen den Betriebsrat mindestens 1 Woche im Voraus benachrichtigen, bevor sie einen Mitarbeiter über die Kündigung informieren. Auf Verlangen des Betriebsrates hat der Arbeitgeber vor der Entlassung den Rat zu konsultieren.

Mitarbeiter in Österreich haben freien Zugang zu Regierungs- und Arbeitsunterstützung, wenn sie glauben, dass sie unfair behandelt wurden. Daher ist es üblich, Beschwerden beim Arbeitsgericht einzureichen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich bei der Einstellung von Mitarbeitern in Österreich fachlich beraten zu lassen, sei es über unsere Dienstleistungen oder über eines Ihrer eigenen Unternehmen.

Bei der Verhandlung von Bedingungen eines Arbeitsvertrages mit einem Mitarbeiter in Österreich kann es sinnvoll sein, Folgendes zu beachten.

Arbeitsverträge in Österreich

Es ist bewährte Praxis, in Österreich einen starken Arbeitsvertrag abzuschließen, der die Bedingungen für die Vergütung, die Leistungen und die Kündigungsanforderungen des Mitarbeiters festlegt. Ein Arbeitsvertrag in Österreich sollte das Gehalt und etwaige Vergütungsbeträge immer in Euro  statt in einer anderen Währung angeben.

Arbeitszeiten in Österreich

Österreicher arbeiten in der Regel an einem 8-hour-Tag und einer 40-hourWoche, obwohl viele Branchen Tarifverträge (Collective Bargaining Agreements, CBAs) haben, die unterschiedliche Standards setzen können.

Überstunden werden durch zusätzliche Freizeit kompensiert oder mit einem zusätzlichen 50%-Satz bezahlt. Diese Rate steigt auf 100 % für Nacht- und Wochenendschichten, und viele CBAs gewähren im Allgemeinen höhere Zuschläge.

Urlaub in Österreich

Die folgenden gesetzlichen Feiertage oder Feiertage sind Tage, an denen Mitarbeiter in Österreich nicht zur Arbeit verpflichtet sind:

  • Neujahrstag
  • Dreikönigstag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • Mariä Himmelfahrt
  • Österreichischer Nationalfeiertag
  • Allerheiligen
  • Tag der unbefleckten Empfängnis
  • Weihnachtstag
  • Weihnachtstag / Stephanstag

Urlaubstage in Österreich

Die gesetzliche Mindest- und Marktnorm beträgt 5 Wochen (25 Tage) Urlaub pro Jahr in Österreich für alle Mitarbeiter, die 6 aufeinanderfolgende Monate gearbeitet haben.

Ab dem 26th Dienstjahr erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 6 Wochen (30 Tage) bezahlten Urlaub pro Jahr.

Österreich Krankenstand

Arbeitnehmer in Österreich haben grundsätzlich Anspruch auf Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von  Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Die Dauer, für die ein Mitarbeiter ein Gehalt erhält, hängt von der Dienstalter und der Art der Beschäftigung ab. Möglicherweise ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in Österreich

Im Allgemeinen ist es schwangeren Mitarbeitern untersagt, während einer Schutzzeit von 16 Wochen Urlaub, gleichmäßig vor und nach der Geburt aufgeteilt, zu arbeiten. Während dieser Zeit hat der erwartende Mitarbeiter Anspruch auf Löhne, die dem Durchschnitt seines Gehalts über die 13 Wochen vor dem Urlaub entsprechen.

Väter haben Anspruch auf Vaterschaftsurlaub von 10 Arbeitstagen für die Geburt eines Kindes. Mütter und Väter haben bis zum 8. Geburtstag des Kindes Anspruch auf Elternzeit (Arbeitsfreistellung gegen Lohn-/Gehaltsaussetzung). Die maximale Dauer der Elternzeit beträgt 24 Monate, die Mindestdauer der Elternzeit 2 Monate. Der Kündigungs- und Kündigungsschutz endet 4 Wochen nach Beendigung der Elternzeit.

Darüber hinaus haben die Eltern Anspruch auf flexible Arbeitszeitregelungen bis zum 8. Geburtstag des Kindes.

Krankenversicherung in Österreich

Ein angemessener Versicherungsschutz wird in der Regel über das nationale System bereitgestellt, das sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern über Sozialversicherungen bezahlt wird.  Zusätzlicher Versicherungsschutz kann Mitarbeitern als Zusatzleistung gewährt werden.

Wenn Personen für Arbeiten außerhalb Europas reisen müssen, empfehlen wir dringend sicherzustellen, dass der Mitarbeiter durch eine Reiseversicherung abgedeckt ist.

Österreich Zusatzleistungen

Im Allgemeinen erhöht die Sozialversicherung etwa 32% zusätzlich zu den Gesamtarbeitskosten für einen Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter in Österreich einstellt. Diese Zuteilung berücksichtigt gesetzliche Leistungen für festangestellte Mitarbeiter und berücksichtigt keine CBAs oder sonstigen Leistungen in Österreich.

Einige Unternehmen stellen Führungskräften Firmenwagen zur Verfügung.

Boni

Ein 13-Monats- oder 14-Monatsbonus in Österreich, der dem Gehalt eines Monats entspricht, ist eine marktübliche Leistung, die typischerweise zu Weihnachten und während der Urlaubszeit des Mitarbeiters (im Sommer) gezahlt wird.

Die meisten CBAs beinhalten den 13th und 14th Bonus. Bei der Aushandlung von Beschäftigungsbedingungen mit einem Bewerber in Österreich empfehlen wir dringend, den monatlichen Zahlungsbetrag zu klären sowie zu klären13, ob das annualisierte Gehalt über 12, oder 14-month Gehaltszahlungen gezahlt wird.

Kündigung und Abfindung in Österreich

Im Arbeitsvertrag in Österreich kann grundsätzlich eine Probezeit von bis zu 1 Monat vereinbart werden, während derer jede Partei den Arbeitsvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen kann.

Bei Kündigung außerhalb der Probezeit:

  • Mitarbeiter: Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis am letzten Tag eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat kündigen. Der Vertrag kann diese Kündigungsfrist auf bis zu 6 Monate verlängern; die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist darf jedoch nicht kürzer sein als die mit dem Arbeitnehmer vereinbarte Kündigungsfrist.
  • Arbeitgeber: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Österreich durch einen Arbeitgeber bedarf einer Vorankündigung. Für festangestellte Arbeitnehmer richtet sich die gesetzliche Kündigungsfrist nach den Dienstjahren, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt:
Dienstjahre Kündigungsfrist zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Weniger als 2 Jahre 6 Wochen
3-5 Jahre 2 Monate
6-15 Jahre 3 Monate
16-25 Jahre 4 Monate
26+ Jahre 5 Monate

Zusätzlich zu der zur Kündigung eines Arbeitsvertrages in Österreich erforderlichen Kündigungsfrist sind Arbeitgeber verpflichtet, Abfindungen auszuzahlen. Sofern das Arbeitsverhältnis länger als 1 Monat dauert, ist der Arbeitgeber verpflichtet, 1.53 % des Monatsgehalts des Arbeitnehmers in einen Arbeitnehmervorsorgefonds einzuzahlen. Bei Kündigung kann der Mitarbeiter entweder den Betrag als Abfindungszahlung (bei mindestens 3 Dienstjahren und ohne Kündigung oder Kündigung aus wichtigem Grund) auszahlen lassen oder den Betrag im Arbeitnehmervorsorgefonds belassen, in dem ein nachfolgender Arbeitgeber kontinuierlich tätig ist.

Steuern zahlen in Österreich

Die Versicherung ist obligatorisch für Personen, die entweder selbstständig oder in bezahlter Beschäftigung sind, und Beiträge müssen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern zu den folgenden Sätzen geleistet werden:

  • Rentenversicherung: 22.80 % (Arbeitgeberbeitrag: 12.55 %; Arbeitnehmerbeitrag: 10.25 %)
  • Unfallversicherung:1.20 %, vom Arbeitgeber zu zahlen
  • Krankenversicherung: 7.65 % (Arbeitgeberbeitrag: 3.78 %; Arbeitnehmerbeitrag: 3.87 %)
  • Arbeitslosenversicherung: 6.00 %, gleichmäßig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuteilen
  • Sonstige: 1.85 % (Arbeitgeberbeitrag: 0.85 %; Arbeitnehmerbeitrag: 1 %)
  • Abfindungsfonds: (nur Arbeitgeberbeitrag: 1.53 %)

Gegebenenfalls zahlen Mitarbeiter gewerkschaftliche Beiträge und Beiträge an religiöse Gemeinschaften (z. B. Kirchensteuer), die direkt vom Gehalt abgezogen werden.

Warum G-P?

Bei G-P helfen wir Firmen, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter überall durch unsere branchenführende Globale Beschäftigungsplattform freizusetzen. Lassen Sie uns die komplexen und kostspieligen Aufgaben bewältigen, die mit der Suche, Einstellung, dem Onboarding und der Bezahlung Ihrer Teammitglieder überall auf der Welt verbunden sind, mit der Geschwindigkeit und garantierten globalen Compliance, die Ihr Unternehmen benötigt.

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Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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