G-P ermöglicht es Ihrem Unternehmen, über unsere globale Unternehmensinfrastruktur innerhalb von Minuten mit der Einstellung von Talenten zu beginnen. Im Gegensatz zu einer Professional Employer Organization (PEO) ermöglicht G-P deinem Unternehmen, deine globale Präsenz zu erweitern, ohne die Einrichtung und Verwaltung von Unternehmen zu stören.
Unsere globalen Arbeitsprodukte, darunter G-P Meridian Prime™ und G-P Meridian Core™, werden von dem größten Team von HR- und Rechtsexperten der Branche unterstützt. Wir kümmern uns um die wachsenden Komplexitäten der konformen globalen Expansion – damit Sie sich auf die bevorstehenden Chancen konzentrieren können.
Als globaler EOR-Experte verwalten wir Gehaltsabrechnung, Best Practices für Arbeitsverträge, gesetzliche und marktübliche Leistungen, Mitarbeiterausgaben sowie Abfindungen und Kündigungen. Sie haben die Gewissheit, dass Sie bei jeder Einstellung von einem Team spezialisierter Beschäftigungsexperten unterstützt werden. Mit G-P kannst du die Talente der klügsten Menschen in über 180 Ländern weltweit schnell und einfach nutzen.
Einstellung in Österreich
Mitarbeiter, die von Unternehmen mit 5 oder mehr Mitarbeitern eingestellt werden, haben das Recht, bis zur Wahl einen Betriebsrat einzurichten. Die Größe des Rates hängt von der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen ab. Arbeitgeber müssen den Betriebsrat mindestens 1 Woche im Voraus benachrichtigen, bevor sie einen Mitarbeiter über die Kündigung informieren. Auf Verlangen des Betriebsrates hat der Arbeitgeber vor der Entlassung den Rat zu konsultieren.
Mitarbeiter in Österreich haben freien Zugang zu Regierungs- und Arbeitsunterstützung, wenn sie glauben, dass sie unfair behandelt wurden. Daher ist es üblich, Beschwerden beim Arbeitsgericht einzureichen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich bei der Einstellung von Mitarbeitern in Österreich fachlich beraten zu lassen, sei es über unsere Dienstleistungen oder über eines Ihrer eigenen Unternehmen.
Bei der Verhandlung von Bedingungen eines Arbeitsvertrages mit einem Mitarbeiter in Österreich kann es sinnvoll sein, Folgendes zu beachten.
Arbeitsverträge in Österreich
Es ist bewährte Praxis, in Österreich einen starken Arbeitsvertrag abzuschließen, der die Bedingungen für die Vergütung, die Leistungen und die Kündigungsanforderungen des Mitarbeiters festlegt. Ein Arbeitsvertrag in Österreich sollte das Gehalt und etwaige Vergütungsbeträge immer in Euro statt in einer anderen Währung angeben.
Arbeitszeiten in Österreich
Österreicher arbeiten in der Regel an einem 8-hour-Tag und einer 40-hourWoche, obwohl viele Branchen Tarifverträge (Collective Bargaining Agreements, CBAs) haben, die unterschiedliche Standards setzen können.
Überstunden werden durch zusätzliche Freizeit kompensiert oder mit einem zusätzlichen 50%-Satz bezahlt. Diese Rate steigt auf 100 % für Nacht- und Wochenendschichten, und viele CBAs gewähren im Allgemeinen höhere Zuschläge.
Urlaub in Österreich
Die folgenden gesetzlichen Feiertage oder Feiertage sind Tage, an denen Mitarbeiter in Österreich nicht zur Arbeit verpflichtet sind:
- Neujahrstag
- Dreikönigstag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Mariä Himmelfahrt
- Österreichischer Nationalfeiertag
- Allerheiligen
- Tag der unbefleckten Empfängnis
- Weihnachtstag
- Weihnachtstag / Stephanstag
Urlaubstage in Österreich
Die gesetzliche Mindest- und Marktnorm beträgt 5 Wochen (25 Tage) Urlaub pro Jahr in Österreich für alle Mitarbeiter, die 6 aufeinanderfolgende Monate gearbeitet haben.
Ab dem 26th Dienstjahr erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 6 Wochen (30 Tage) bezahlten Urlaub pro Jahr.
Österreich Krankenstand
Arbeitnehmer in Österreich haben grundsätzlich Anspruch auf Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Die Dauer, für die ein Mitarbeiter ein Gehalt erhält, hängt von der Dienstalter und der Art der Beschäftigung ab. Möglicherweise ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in Österreich
Im Allgemeinen ist es schwangeren Mitarbeitern untersagt, während einer Schutzzeit von 16 Wochen Urlaub, gleichmäßig vor und nach der Geburt aufgeteilt, zu arbeiten. Während dieser Zeit hat der erwartende Mitarbeiter Anspruch auf Löhne, die dem Durchschnitt seines Gehalts über die 13 Wochen vor dem Urlaub entsprechen.
Väter haben Anspruch auf Vaterschaftsurlaub von 10 Arbeitstagen für die Geburt eines Kindes. Mütter und Väter haben bis zum 8. Geburtstag des Kindes Anspruch auf Elternzeit (Arbeitsfreistellung gegen Lohn-/Gehaltsaussetzung). Die maximale Dauer der Elternzeit beträgt 24 Monate, die Mindestdauer der Elternzeit 2 Monate. Der Kündigungs- und Kündigungsschutz endet 4 Wochen nach Beendigung der Elternzeit.
Darüber hinaus haben die Eltern Anspruch auf flexible Arbeitszeitregelungen bis zum 8. Geburtstag des Kindes.
Krankenversicherung in Österreich
Ein angemessener Versicherungsschutz wird in der Regel über das nationale System bereitgestellt, das sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern über Sozialversicherungen bezahlt wird. Zusätzlicher Versicherungsschutz kann Mitarbeitern als Zusatzleistung gewährt werden.
Wenn Personen für Arbeiten außerhalb Europas reisen müssen, empfehlen wir dringend sicherzustellen, dass der Mitarbeiter durch eine Reiseversicherung abgedeckt ist.
Österreich Zusatzleistungen
Im Allgemeinen erhöht die Sozialversicherung etwa 32% zusätzlich zu den Gesamtarbeitskosten für einen Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter in Österreich einstellt. Diese Zuteilung berücksichtigt gesetzliche Leistungen für festangestellte Mitarbeiter und berücksichtigt keine CBAs oder sonstigen Leistungen in Österreich.
Einige Unternehmen stellen Führungskräften Firmenwagen zur Verfügung.
Boni
Ein 13-Monats- oder 14-Monatsbonus in Österreich, der dem Gehalt eines Monats entspricht, ist eine marktübliche Leistung, die typischerweise zu Weihnachten und während der Urlaubszeit des Mitarbeiters (im Sommer) gezahlt wird.
Die meisten CBAs beinhalten den 13th und 14th Bonus. Bei der Aushandlung von Beschäftigungsbedingungen mit einem Bewerber in Österreich empfehlen wir dringend, den monatlichen Zahlungsbetrag zu klären sowie zu klären13, ob das annualisierte Gehalt über 12, oder 14-month Gehaltszahlungen gezahlt wird.
Kündigung und Abfindung in Österreich
Im Arbeitsvertrag in Österreich kann grundsätzlich eine Probezeit von bis zu 1 Monat vereinbart werden, während derer jede Partei den Arbeitsvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen kann.
Bei Kündigung außerhalb der Probezeit:
- Mitarbeiter: Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis am letzten Tag eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat kündigen. Der Vertrag kann diese Kündigungsfrist auf bis zu 6 Monate verlängern; die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist darf jedoch nicht kürzer sein als die mit dem Arbeitnehmer vereinbarte Kündigungsfrist.
- Arbeitgeber: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Österreich durch einen Arbeitgeber bedarf einer Vorankündigung. Für festangestellte Arbeitnehmer richtet sich die gesetzliche Kündigungsfrist nach den Dienstjahren, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt:
Dienstjahre | Kündigungsfrist zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
Weniger als 2 Jahre | 6 Wochen |
3-5 Jahre | 2 Monate |
6-15 Jahre | 3 Monate |
16-25 Jahre | 4 Monate |
26+ Jahre | 5 Monate |
Zusätzlich zu der zur Kündigung eines Arbeitsvertrages in Österreich erforderlichen Kündigungsfrist sind Arbeitgeber verpflichtet, Abfindungen auszuzahlen. Sofern das Arbeitsverhältnis länger als 1 Monat dauert, ist der Arbeitgeber verpflichtet, 1.53 % des Monatsgehalts des Arbeitnehmers in einen Arbeitnehmervorsorgefonds einzuzahlen. Bei Kündigung kann der Mitarbeiter entweder den Betrag als Abfindungszahlung (bei mindestens 3 Dienstjahren und ohne Kündigung oder Kündigung aus wichtigem Grund) auszahlen lassen oder den Betrag im Arbeitnehmervorsorgefonds belassen, in dem ein nachfolgender Arbeitgeber kontinuierlich tätig ist.
Steuern zahlen in Österreich
Die Versicherung ist obligatorisch für Personen, die entweder selbstständig oder in bezahlter Beschäftigung sind, und Beiträge müssen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern zu den folgenden Sätzen geleistet werden:
- Rentenversicherung:
22.80 % (Arbeitgeberbeitrag: 12.55 %; Arbeitnehmerbeitrag: 10.25 %) - Unfallversicherung:
1.20 %, vom Arbeitgeber zu zahlen - Krankenversicherung:
7.65 % (Arbeitgeberbeitrag: 3.78 %; Arbeitnehmerbeitrag: 3.87 %) - Arbeitslosenversicherung:
6.00 %, gleichmäßig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuteilen - Sonstige:
1.85 % (Arbeitgeberbeitrag: 0.85 %; Arbeitnehmerbeitrag: 1 %) - Abfindungsfonds:
(nur Arbeitgeberbeitrag: 1.53 %)
Gegebenenfalls zahlen Mitarbeiter gewerkschaftliche Beiträge und Beiträge an religiöse Gemeinschaften (z. B. Kirchensteuer), die direkt vom Gehalt abgezogen werden.
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