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Tochtergesellschaft Fiin Finnland.

Population

5,614,571

Sprachen

1.

Finnisch

2.

Schwedisch

Landeshauptstadt

Helsinki

Währung

Euro (€) (EUR)

Die Skalierung Ihres Unternehmens in Finnland könnte die Einrichtung einer Tochtergesellschaft nach sich ziehen. Die Anzahl der Gesetze für Tochtergesellschaften und der Compliance-Fragen können eine große Herausforderung sein. Anstatt allein zu gehen, ist G-P hier, um Sie bei jedem Schritt zu begleiten.

So richten Sie eine finnische Tochtergesellschaft ein

Bevor Sie eine finnische Tochtergesellschaft einrichten können, sollte Ihr Unternehmen mehrere Fragen in Betracht ziehen. In welcher Branche möchten Sie tätig sein und welche Art von Unternehmen möchten Sie eröffnen? Wo wird sich der Hauptsitz befinden und welche Nationalität werden die Mitarbeiter haben? Gibt es Geschäftsbeziehungen oder Handelsvereinbarungen, die beachtet werden müssen?

Häufig können einzelne Städte und Regionen unterschiedliche finnische Nebengesetze und Gründungskosten haben. Auch die Sprachen ändern sich je nach Region. Die meisten Menschen in Finnland sprechen Finnisch, aber eine kleine Minderheit spricht Schwedisch.

Im finnischen Gesetz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist der Einrichtungsprozess von Tochtergesellschaften in Finnland sowie von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften, Zweigstellen oder Repräsentanzen geregelt. Die Schritte zur Gründung einer Tochtergesellschaft in Finnland umfassen:

  • Wählen Sie eine Gesellschaft mit privater oder öffentlicher Haftung.
  • Wählen Sie mindestens 1 Aktionär (die Aktionäre der Gesellschaft müssen ein Mindestkapital von 2,500 Euro einbringen).
  • Beschreiben Sie Ihre Managementstruktur.
  • Eröffnen Sie ein Bankkonto mit minimalem Aktienkapital.
  • Reichen Sie mehrere Dokumente ein, einschließlich Stiftungsurkunden, Gründungsurkunde, Beschreibung der Geschäfts- und Banktätigkeit des Unternehmens, Informationen zu all Ihren Aktionären und Direktoren und notariell beglaubigte Kopien von Reisepässen.
  • Reichen Sie eine Start-up-Benachrichtigung über einen LLC-Antrag mit begleitenden Dokumenten ein.
  • Überprüfen Sie Ihren Geschäftsnamen.
  • Registrieren Sie sich für Renten-, Unfall- und Krankenversicherung.

Gesetze der finnischen Tochtergesellschaft

Die Gesetze der finnischen Tochtergesellschaften versuchen, internationale Investoren zu fördern und anzuziehen. Auch der Einrichtungsprozess ist ähnlich wie in den meisten Ländern der EU. Das Gesetz verlangt mehrere Dokumente, bevor Sie offiziell mit dem Betrieb beginnen können. Dazu gehören:

  • Eine Bescheinigung von Wirtschaftsprüfern, die Ihre Anteile gemäß dem Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestätigt
  • Eine Gründungserklärung nach dem Gesetz.

Sie müssen diese und andere oben aufgeführte Dokumente zusammen mit Ihrem vorgeschlagenen Firmennamen beim finnischen Handelsregister einreichen. Alle Geschäftsnamen müssen auf etwaige Widersprüche mit aktuellen Namen oder Marken überprüft werden.

Vorteile der Gründung einer finnischen Tochtergesellschaft

Die Entscheidung, eine Tochtergesellschaft in Finnland zu eröffnen, bietet einige Vorteile. Eine Tochtergesellschaft kann unabhängig von einer Muttergesellschaft operieren. Diese Unabhängigkeit ermöglicht es Ihnen, eine andere Unternehmenskultur zu schaffen, die besser zu den Beschäftigungspraktiken in Finnland passt.

Andere wichtige Überlegungen

Für die Gründung einer Tochtergesellschaft in Finnland brauchen Sie sowohl Geld als auch Zeit. Die durchschnittliche Gesamtgebühr, um Ihre Tochtergesellschaft in Betrieb zu nehmen, beträgt derzeit rund EUR 12,000. Der Prozess kann zwischen 14 Tagen und 10 Wochen dauern, und das ist, bevor Sie überhaupt mit der Einstellung beginnen können.

Sie sollten auch die Zeit, das Geld und die Ressourcen berücksichtigen, die für die Reisen nach Finnland und zurück erforderlich sind. Wenn Sie selbstständig eine Tochtergesellschaft gründen, werden Sie weniger Zeit für Ihre Muttergesellschaft haben und es könnte sein, dass auch andere wichtige Mitarbeiter eingespannt sind.

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Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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