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KzKasachstan Visa und Genehmigungen.

Population

19,398,331

Sprachen

1.

Kasachsisch

2.

Russisch

Landeshauptstadt

Astana

Währung

Tenge (� --) (KZT)

Ist Ihr Unternehmen dabei, weltweit zu expandieren? Viele Unternehmen entscheiden sich, ihren Betrieb in Kasachstan aufzunehmen, zum Teil weil die Arbeitskultur des Landes der westlichen Nation ähnelt. Kasachstan hat auch die größte Wirtschaft Zentralasiens. Es ist ein großartiger Ort, um zu expandieren, aber es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Ihre Mitarbeiter über die entsprechenden Visa und Genehmigungen verfügen, um in Kasachstan zu arbeiten. Auf diese Weise kann Ihr Unternehmen Gebühren und betriebliche Verzögerungen vermeiden.

Arten von Arbeitsvisa in Kasachstan

In Kasachstan gibt es fünf Arten von Arbeitsvisa für ausländische Mitarbeiter:

  • M1 Visum: Dieses Visum wird ausländischen Arbeitnehmern gewährt, die von einem Arbeitgeber in Kasachstan eine Arbeitserlaubnis erhalten haben.
  • M2 Visa: M2 Visa werden für Angehörige ausländischer Arbeitnehmer ausgestellt, die M1 Visa besitzen.
  • M3 Visum: Dieses Visum wird ausländischen Staatsangehörigen gewährt, die nach Kasachstan reisen müssen, um ihre Arbeitserlaubnis bei den örtlichen Behörden fertigzustellen.
  • M4 Visum: Dieses Visum ist für „Geschäftseinwanderer“ oder Unternehmer bestimmt.
  • M5 Visum: M5 Visa werden für Saisonmitarbeiter ausgestellt.

Das M1 Visum ist das häufigste und die Mehrheit Ihrer Mitarbeiter wird es wahrscheinlich benötigen.

Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa in Kasachstan

Um Arbeitsvisa für Ihre Mitarbeiter zu erhalten, benötigt Ihr Unternehmen Visa-Unterstützung vom Außenministerium in Kasachstan. Sie müssen die folgenden Dokumente bereitstellen:

  • Ein Schreiben, das die Einladung des Arbeitgebers an den ausländischen Arbeitnehmer bestätigt
  • Eine notariell beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung des beschäftigenden Unternehmens.
  • Beglaubigte Kopie der Arbeitserlaubnis
  • Vollmacht des Arbeitgebers
  • Nachweis, dass der Arbeitgeber keine ausstehenden Steuern hat
  • Zahlungsnachweis für die Konsulargebühr
    Um das M1 Visum selbst zu erhalten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Ein ausgefülltes Visumantragsformular
  • Der Reisepass des Antragstellers
  • Ein Foto in Passgröße
  • Ein Beleg, der die Zahlung der Konsulargebühr belegt

Antragsverfahren

Der Bewerbungsprozess hängt von der Art des Visums, das Ihre Mitarbeiter benötigen, der Stellenbezeichnung und dem Gehalt und einer Vielzahl anderer Faktoren ab. Im Allgemeinen beginnt der Prozess mit einer Arbeitsmarktsuche, um festzustellen, ob berechtigte Stellensuchende in Kasachstan die Stelle besetzen könnten. Diese Suche sollte vom Arbeitgeber initiiert werden.

Nachdem Sie die Notwendigkeit für einen ausländischen Mitarbeiter festgestellt haben, sollte sich Ihr Mitarbeiter einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Als Arbeitgeber sollte Ihr Unternehmen dann dem Außenministerium zusammen mit den entsprechenden Unterlagen einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen.

Nach Ausstellung der Arbeitserlaubnis sollte der Mitarbeiter die Botschaft oder das Konsulat von Kasachstan in seinem Land aufsuchen, um ein Einreisevisum zu beantragen. Zur Unterstützung des Antrags kann der Mitarbeiter aufgefordert werden, seinen Arbeitsvertrag, Lebenslauf, Unterkunftsnachweis in Kasachstan und andere Dokumente vorzulegen. Die Kontaktaufnahme mit der Botschaft ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter vor der Bewerbung über die richtige Dokumentation verfügt.

Nach dem Erhalt eines Visums und der Reise nach Kasachstan müssen sich die Mitarbeiter bei der Migration Police registrieren.

Andere wichtige Überlegungen

Die Regierung in Kasachstan begrenzt die Anzahl der Arbeitsgenehmigungen, die ausländischen Staatsangehörigen jedes Jahr gewährt werden. Aufgrund dieser Einschränkung und des relativ komplizierten Verfahrens zur Beantragung eines Visums entscheiden sich viele Unternehmen dafür, nur Visa für qualifizierte ausländische Mitarbeiter zu erhalten und  kasachische Staatsbürger einzustellen, wenn dies  möglich ist.

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Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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