Als Mitglied der Europäischen Union (EU) ist Rumänien ein hervorragender Standort für Unternehmen, die ihre Aktivitäten nach Europa ausweiten möchten. Obwohl der Gründungsprozess des Landes relativ unkompliziert ist, müssen Sie sich dennoch um den Einstellungsprozess kümmern, die Gehaltsabrechnung erstellen und die Vergütung und Sozialleistungen festlegen. Hier finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Informationen, die Sie über die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Rumänien wissen müssen.
Steuervorschriften in Rumänien
In Rumänien werden die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge auf Gehälter wie folgt mit 47.25 % kumuliert:
- 25% Sozialversicherungsbeitrag (CAS), getragen vom Mitarbeiter.
- 10% Sozialversicherung (CASS), getragen vom Mitarbeiter.
- 10% Lohnsteuer, die vom Mitarbeiter getragen wird.
- 2.25 % des Beitrags zur rumänischen Arbeitsversicherung (CAM), zu Lasten des Arbeitgebers.
Lohn- und Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen in Rumänien
Unternehmen haben eine Reihe von Optionen für die Einrichtung ihrer Gehaltsabrechnung in Rumänien. Da jedes Unternehmen anders ist, betrachtet man am besten alle Optionen, um zu bestimmen, welche am besten für Ihr Unternehmen oder Ihre Branche geeignet ist. Dazu gehören:
- Intern: Größere Unternehmen mit einem langfristigen Engagement in Rumänien können ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung von ihrer Tochtergesellschaft aus durchführen, indem sie zusätzliche Teammitglieder einstellen, die sich um Personal- und Lohnbuchhaltungsanforderungen kümmern. Diese Option ist die teuerste und zeitaufwendigste.
- Lohnverarbeitungsunternehmen in Rumänien: Unternehmen können die Lohn- und Gehaltsabrechnung auch an ein lokales Lohnverarbeitungsunternehmen in Rumänien auslagern. Auch bei dieser Option haften Sie für eventuelle Compliance-Fehler.
- Partner eines eingetragenen Arbeitgebers: Der einfachste Weg, eine Gehaltsabrechnung in Rumänien zu erstellen und konform zu bleiben, ist die Zusammenarbeit mit einem eingetragenen Arbeitgeber wie G-P. Bei uns können Sie sicher sein, dass alle Mitarbeiter pünktlich bezahlt werden, sodass Sie sich auf andere wichtige Aspekte Ihres Unternehmens konzentrieren können.
So erstellen Sie eine Gehaltsabrechnung in Rumänien
Bevor Sie Ihre eigene Lohn- und Gehaltsabrechnung für Rumänien einrichten, müssen Sie eine Tochtergesellschaft gründen . Dazu benötigen Sie Stammkapital, eine Geschäftsführung, registrierte Niederlassungen, Vermögenswerte und ein Bankkonto in Rumänien sowie die Namen der Direktoren und Shareholder. Alle Unternehmen müssen im nationalen Handelsregister und bei der Arbeitskammer des Landes registriert werden.
Wenn Sie jedoch eine Tochteralternative wie G-P wählen, können Sie die Einrichtung einer Entität überspringen und sofort mit der Einstellung beginnen.
Berechtigungs-/Kündigungsbedingungen
Arbeitgeber in Rumänien können eine Probezeit von nicht mehr als 90 Kalendertagen für Führungspositionen und nicht mehr als 120 Kalendertagen für Führungspositionen durchsetzen. Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag grundsätzlich von beiden Seiten mit einfacher schriftlicher Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Nach diesem Zeitraum ist bei der Entlassung eines Arbeitnehmers im Allgemeinen ein strenges Verfahren einzuhalten. Zusätzlich zum erforderlichen Verfahren müssen Arbeitgeber eine Mindestkündigungsfrist von 20 Arbeitstagen vorsehen.
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