Als Mitglied der Europäischen Union (EU) ist Rumänien ein hervorragender Standort für Unternehmen, die ihre Aktivitäten nach Europa ausweiten möchten. Obwohl der Gründungsprozess des Landes relativ unkompliziert ist, müssen Sie sich dennoch um den Einstellungsprozess kümmern, die Gehaltsabrechnung erstellen und die Vergütung und Sozialleistungen festlegen. Hier finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Informationen, die Sie über die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Rumänien wissen müssen.

Steuervorschriften in Rumänien

In Rumänien werden die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge auf Gehälter wie folgt mit 47.25 % kumuliert:

  • 25% Sozialversicherungsbeitrag (CAS), getragen vom Mitarbeiter.
  • 10% Sozialversicherung (CASS), getragen vom Mitarbeiter.
  • 10% Lohnsteuer, die vom Mitarbeiter getragen wird.
  • 2.25 % des Beitrags zur rumänischen Arbeitsversicherung (CAM), zu Lasten des Arbeitgebers.

Lohn- und Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen in Rumänien

Unternehmen haben eine Reihe von Optionen für die Einrichtung ihrer Gehaltsabrechnung in Rumänien. Da jedes Unternehmen anders ist, betrachtet man am besten alle Optionen, um zu bestimmen, welche am besten für Ihr Unternehmen oder Ihre Branche geeignet ist. Dazu gehören:

  • Intern: Größere Unternehmen mit einem langfristigen Engagement für Rumänien können ihre Gehaltsabrechnung aus ihrer Tochtergesellschaft herausführen, indem sie zusätzliche Teammitglieder einstellen, die die Personal- und Gehaltsabrechnungsanforderungen erfüllen. Diese Option ist die teuerste und zeitaufwendigste.
  • Gehaltsabrechnungsunternehmen in Rumänien: Unternehmen können die Gehaltsabrechnung auch an ein lokales rumänisches Gehaltsabrechnungsunternehmen auslagern. Auch bei dieser Option haften Sie für eventuelle Compliance-Fehler.
  • Partnerschaft mit einem eingetragenen Arbeitgeber: Der einfachste Weg, eine rumänische Gehaltsabrechnung durchzuführen und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, ist über einen eingetragenen Arbeitgeber wie G-P. Bei uns können Sie sicher sein, dass alle Mitarbeiter pünktlich bezahlt werden, sodass Sie sich auf andere wichtige Aspekte Ihres Unternehmens konzentrieren können.

So erstellen Sie eine Gehaltsabrechnung in Rumänien

Bevor Sie Ihre eigene rumänische Gehaltsabrechnung einrichten, müssen Sie eine Tochtergesellschaft einbinden. Dazu benötigen Sie Stammkapital, eine Geschäftsführung, registrierte Niederlassungen, Vermögenswerte und ein Bankkonto in Rumänien sowie die Namen der Direktoren und Shareholder. Alle Unternehmen müssen im nationalen Handelsregister und bei der Arbeitskammer des Landes registriert werden.

Wenn Sie jedoch eine Tochteralternative wie G-P wählen, können Sie die Einrichtung einer Entität überspringen und sofort mit der Einstellung beginnen.

Berechtigungs-/Kündigungsbedingungen

Arbeitgeber in Rumänien können eine Probezeit von nicht mehr als 90 Kalendertagen für Führungspositionen und nicht mehr als 120 Kalendertagen für Führungspositionen durchsetzen. Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag grundsätzlich von beiden Seiten mit einfacher schriftlicher Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Nach diesem Zeitraum ist bei der Entlassung eines Arbeitnehmers im Allgemeinen ein strenges Verfahren einzuhalten. Zusätzlich zum erforderlichen Verfahren müssen Arbeitgeber eine Mindestkündigungsfrist von 20 Arbeitstagen vorsehen.

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