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RoRumänien Visa und Genehmigungen.

Population

19,051,562

Sprachen

1.

Rumänisch

Landeshauptstadt

Bukarest

Währung

Rumänische Leu (RON)

Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen weltweit zu skalieren, ist ein Team qualifizierter Arbeitskräfte eines der wichtigsten Dinge, die Sie benötigen. Mitarbeiter Ihrer Muttergesellschaft sowie neue Mitarbeiter aus der ganzen Welt benötigen für die meisten Länder – einschließlich Rumänien – ein Visum und eine Arbeitserlaubnis.

Arten von Arbeitsvisa in Rumänien

Rumänien ist Mitglied der Europäischen Union (EU), weshalb die Gesetze bezüglich Arbeitsvisa und Arbeitserlaubnissen denen anderer EU-Länder ähneln. Die Staatsbürger anderer EU-Mitgliedsstaaten benötigen keine Arbeitserlaubnis für Rumänien, und dasselbe gilt für die Staatsbürger der Schweiz und anderer Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Zu diesen Ländern gehören Norwegen, Island und Liechtenstein.

Allerdings benötigen potenzielle Arbeitnehmer, die nicht aus einem dieser Länder stammen, eine Arbeitserlaubnis. In Rumänien gibt es verschiedene Arten von Genehmigungen für Drittstaatsangehörige, darunter Genehmigungen für:

  • Festangestellte
  • Auszubildende
  • Saisonarbeiter
  • Grenzgänger
  • Hochqualifizierte Arbeitskräfte
  • Entsandte Arbeitskräfte
  • IKT-Arbeiter
  • Au-pair-Arbeiter

Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Rumänien

In Rumänien benötigen Drittstaatsangehörige einen Arbeitgeber vor Ort, der sie unterstützt und in ihrem   Namen eine Arbeitserlaubnis beantragt.   Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Stelle nicht mit rumänischen Staatsbürgern oder Staatsbürgern von EU-/EWR-Mitgliedstaaten oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Rumänien besetzt werden kann. Weitere Voraussetzungen umfassen, dass der zukünftige Mitarbeiter:

  •   alle gesetzlichen Anforderungen des Arbeitgebers an die Stelle erfüllen.
  • Haben Sie ein sauberes Strafregister.
  • Legen Sie ein ärztliches Attest vor, aus dem hervorgeht, dass Sie in der Lage sind, die für die Stelle erforderlichen Aufgaben auszuführen.
  • Unterschreiten Sie die jährliche Quote für Drittstaatsangehörige, denen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann.

Mitarbeiter müssen außerdem ein Langzeitvisum beantragen. Zusammen mit dem Antrag sollten Mitarbeiter bereit sein, mehrere Dokumente vorzulegen, darunter:

  • Vom Arbeitgeber eingeholte Arbeitserlaubnis
  • Einen Unterbringungsnachweis für Rumänien
  • Einen gültigen Reisepass
  • 2 aktuelle Identifikationsfotos
  • Nachweis für eine Krankenversicherung, die für die Dauer des Besuchs gültig ist
  • Polizeiliches Führungszeugnis oder Leumundsprüfung des Wonsitzlandes des Mitarbeiters
  • Nachweis für ausreichende Finanzmittel zur Deckung der Kosten während des Besuchs
  • Ein Flugticket oder ein Nachweis für anderweitige Reisebuchungen

Bewerbungsprozess

Drittstaatsangehörige benötigen eine Arbeitserlaubnis sowie ein Langzeitvisum, um legal in Rumänien leben und arbeiten zu können. Dies sind die zum Erhalt dieser Dokumente erforderlichen Schritte:

  • Der Arbeitgeber muss die Arbeitsgenehmigung im Namen des potenziellen Mitarbeiters beantragen, alle relevanten Dokumente beim  Generalinspektorat für Einwanderung  (IGI) einreichen und die entsprechenden Gebühren zahlen.
  • Die IGI beantwortet über den Antrag innerhalb von 30 Tagen und gibt entweder eine Entscheidung bekannt oder verlangt weitere Informationen zur Prüfung. Wenn eine zusätzliche Prüfung erforderlich ist, kann sich der Vorgang auf bis zu 15 Tage verlängern.
  • Sobald das IGI den Antrag genehmigt, wird dem potenziellen Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis ausgestellt.
  • Der Mitarbeiter muss dann ein Langzeitvisum erlangen, indem er den entsprechenden Antrag bei den diplomatischen Vertretungen und Konsularstellen Rumäniens stellt. Der Mitarbeiter hat ein Zeitfenster von 60 Tagen nach Erhalt seiner Arbeitserlaubnis für die Beantragung.

Andere wichtige Überlegungen

Wenn ein Mitarbeiter die im Rahmen seines Langzeitvisums erteile Aufenthaltserlaubnis verlängern möchte, kann er dies bei der IGI beantragen. Er muss den Antrag mindestens 30 Tage vor Ablauf seines Visums stellen. Seine Arbeitserlaubnis kann gleichzeitig erneuert werden.

In Rumänien können die meisten Arbeitserlaubnisse auf bis zu ein Jahr verlängert werden. Hochqualifizierte Mitarbeiter können für eine Verlängerung um 2 -Jahre qualifiziert werden.

Einige Mitarbeiter reisen möglicherweise mit Familienmitgliedern. Jedes Familienmitglied benötigt sein eigenes Langzeitvisum sowie seine eigene Arbeitserlaubnis, falls es eine Beschäftigung in Rumänien anstrebt.

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Derzeit sponsert oder unterstützt G-P nicht die Bearbeitung von Arbeitsvisa oder -genehmigungen an diesem bestimmten Standort.

Haftungsausschluss

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