Die Slowakei, die offiziell als die Slowakei bekannt ist, ist aufgrund ihrer einkommensstarken Wirtschaft, der steigenden Lebensstandards und der Widerstandsfähigkeit angesichts einer relativ jüngsten Finanzkrise ein wünschenswerter Ort für im Ausland lebende Personen. Wenn Ihr Unternehmen plant, die Geschäftstätigkeit in diesem europäischen Land zu erweitern oder auszulagern, müssen Sie sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeiter, die einen Umzug planen, über die entsprechenden Genehmigungen und Visa verfügen, um dort rechtmäßig zu leben und zu arbeiten.
Arten von Arbeitsvisa in der Slowakei
Die Slowakische Republik ist Teil des Schengenraums. Das bedeutet, dass ausländische Staatsangehörige aus nichtvisumfreien Ländern für die Einreise in die Slowakei ein Schengen-Visum benötigen. Es sind mehrere Kategorien von Schengen-Visa verfügbar, aber die drei häufigsten Arten sind:
- Transitvisum für den Flughafen: Dieses Visum ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, auf ihrem Weg zu einem anderen Reiseziel durch die Slowakei zu reisen.
- Einreisevisum: Ein Einreisevisum erlaubt ausländischen Staatsangehörigen die kurzfristige Einreise in die Slowakische Republik.
- Langzeitvisum: Ein Langzeitvisum ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, für einen längeren Zeitraum in der Slowakischen Republik zu bleiben.
- Nationalvisum: Ein Nationalvisum erlaubt hochqualifizierten ausländischen Staatsangehörigen, bis zu einem Jahr in der Slowakischen Republik zu leben und zu arbeiten.
Ausländische Staatsangehörige, die beabsichtigen, in der Slowakei zu arbeiten, müssen eine slowakische Arbeitserlaubnis sowie eine Aufenthaltsgenehmigung einholen.
Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa für die Slowakei
Ausländische Staatsangehörige benötigen die folgenden Dokumente, um ein slowakisches Schengen-Visum zu beantragen:
- Ein ausgefülltes Antragsformular
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten
- Zwei aktuelle Passfotos
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Nachweis, dass der Antragsteller für seinen Aufenthalt in der Slowakei über eine Reisekrankenversicherung verfügt
- Ein Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen mit Sitz in der Slowakischen Republik
Um eine Arbeitsgenehmigung in der Slowakischen Republik zu beantragen, sollten ausländische Staatsangehörige darauf vorbereitet sein, die folgenden Dokumente einzureichen:
- Einen gültigen Reisepass
- Ein unterzeichnetes Antragsformular, das in der slowakischen Sprache ausgefüllt wird
- Ein Arbeitsvertrag oder ein offizielles Stellenangebot eines Arbeitgebers mit Sitz in der Slowakei
- Offiziell übersetzte Dokumente, die die beruflichen und bildungsbezogenen Qualifikationen des Bewerbers für die Stelle belegen
Das slowakische Arbeitsamt kann von Fall zu Fall zusätzliche Dokumente verlangen.
Antragsverfahren
Bevor ein ausländischer Mitarbeiter eine slowakische Arbeitserlaubnis beantragen kann, muss der Arbeitgeber die offene Stelle dem Arbeitsamt melden. Sie bieten dem Arbeitsamt die Möglichkeit, einen berechtigten slowakischen Staatsbürger zu finden, der die Position besetzt. Nach 15 Geschäftstagen kann der Mitarbeiter mit dem Antrag auf Arbeitserlaubnis fortfahren.
Ausländische Staatsangehörige können den Antragsprozess bei der slowakischen Botschaft oder dem slowakischen Konsulat in ihrem Wohnsitzland beginnen. Es ist jedoch üblich, dass der Arbeitgeber den Antrag im Namen des Mitarbeiters einleitet. Arbeitgeber können den Antrag auf Arbeitserlaubnis direkt beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie in der Slowakischen Republik einreichen.
Zusätzlich zu einer Arbeitserlaubnis benötigen ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung. Das Ministerium für ausländische und europäische Angelegenheiten ist für die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Staatsangehörige verantwortlich, die beabsichtigen, in der Slowakei zu leben und zu arbeiten. Wie auch bei der Arbeitserlaubnis sollten ausländische Mitarbeiter diesen Antrag stellen, bevor sie ihr Wohnsitzland in der Slowakei verlassen.
Sobald die zuständigen Beamten eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt haben, können ausländische Staatsangehörige in die Slowakische Republik reisen und für Ihr Unternehmen arbeiten.
Andere wichtige Überlegungen
Die Slowakei ist ein vollständiges Mitglied der Europäischen Union (EU). Aus diesem Grund sind Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten oder -Länder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) von den Arbeitserlaubnis- und Visabestimmungen ausgenommen. Der Arbeitgeber muss jedoch seine Ankunft innerhalb einer Woche nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei den zuständigen Behörden registrieren. Staatsangehörige der EU und des EWR müssen für Steuerzwecke auch eine bestätigte Adresse in der Slowakei angeben.
Erfahren Sie mehr über G-P
Müssen internationale Mitarbeiter jetzt eingebunden werden? Wir können Ihnen bei Ihrem globalen Einstellungsbedarf helfen. Kontaktieren Sie uns und fordern Sie ein Angebot an.
–
Derzeit bietet G-P keine Unterstützung bei der Bearbeitung von Arbeitsvisa oder Genehmigungen an diesem bestimmten Standort an.
Bei weiteren Fragen zu unserer Globale Beschäftigungsplattform kontaktieren Sie uns noch heute.