G-P bietet Arbeitgeber-Record-Dienstleistungen für Kunden an, die Mitarbeiter einstellen und Gehaltsabrechnungen durchführen möchten, ohne zuvor eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der Slowakischen Republik zu gründen. Ihr Bewerber wird über G-P'Slovak Republic Employer of Record' gemäß Arbeitsrecht vor Ort eingestellt und kann innerhalb von Tagen anstatt der üblicherweise benötigten Monate eingearbeitet werden. Die betreffende Person wird Ihrem Team zugeteilt und arbeitet im Auftrag Ihres Unternehmens, genau so, als wäre sie ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens, um Ihre Anforderungen im jeweiligen Land zu erfüllen.​​ 

Unsere Lösung ermöglicht es Kunden, die Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Slowakischen Republik durchzuführen, während Personalwesen, Steuern und Compliance-Angelegenheiten von ihren Schultern auf unsere übertragen werden. Als Global Employer of Record-Experte verwalten wir Best Practices für Arbeitsverträge, gesetzliche und marktübliche Leistungen und Mitarbeiterausgaben sowie bei Bedarf Abfindung und Kündigung. Wir halten Sie außerdem über Änderungen der lokalen Arbeitsgesetze in der Slowakischen Republik auf dem Laufenden.​​ 

Ihr neuer Mitarbeiter ist früher produktiv, hat eine bessere Einstellungserfahrung und engagiert sich zu 100% für Ihr Team. Sie können beruhigt sein, wenn Sie wissen, dass Sie ein Team von engagierten Beschäftigungsexperten haben, die Ihnen bei jeder Einstellung zur Seite stehen. G-P ermöglicht es Ihnen, das Talent der klügsten Menschen in mehr als 185 Ländern auf der ganzen Welt schnell und schmerzlos zu nutzen.​​ 

Die Slowakische Republik ist ein kleines, gebirgiges Binnenland in Mitteleuropa. Es hat eine Bevölkerung von 5.5 Millionen und gehört zur Europäischen Union.​​ 

Bei der Aushandlung der Bedingungen eines Arbeitsvertrags und eines Angebotsbriefs mit einem Arbeitnehmer in der Slowakischen Republik kann es hilfreich sein, Folgendes zu beachten:​​ 

Arbeitsverträge in der Slowakischen Republik​​ 

Befristete Verträge sind zulässig und dürfen für höchstens zwei Jahre vereinbart werden. Wird das befristete Arbeitsverhältnis für einen kürzeren Zeitraum vereinbart, kann es innerhalb von zwei Jahren höchstens zweimal um jeweils höchstens zwei Jahre verlängert oder erneuert werden.​​ 

Eine weitere Verlängerung oder Erneuerung des befristeten Arbeitsverhältnisses auf zwei Jahre oder mehr kann nur aus bestimmten Gründen vereinbart werden. Wenn der Vertrag vor Ablauf der befristeten Vertragsfrist beendet werden muss, kann er nur durch gegenseitiges Einvernehmen zwischen den Parteien beendet werden.​​ 

In der Slowakischen Republik ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen strengen Arbeitsvertrag in Landessprache aufzustellen, der die Bedingungen der Abfindung des Mitarbeiters, die Leistungen und die Kündigungsbestimmungen festlegt. In einem Angebotsbrief und einem Arbeitsvertrag in der Slowakischen Republik sollten die Vergütung und etwaige Abfindungsbeträge immer in Euro und nicht in einer Fremdwährung angegeben werden.​​ 

Arbeitszeiten in der Slowakischen Republik​​ 

Slowaken arbeiten eine 40 Stunden pro Woche, und Überstunden sollten die Gesamtarbeitszeit nicht auf mehr als 52 Stunden pro Woche erhöhen.​​ 

Urlaub in der Slowakischen Republik​​ 

Die Slowakei feiert 14 nationale Feiertage:​​ 

  • Entstehung der Slowakei​​ 
  • Fest der Erscheinung des Herrn​​ 
  • Karfreitag​​ 
  • Ostermontag​​ 
  • Internationaler Tag der Arbeit​​ 
  • Ende des Zweiten Weltkriegs​​ 
  • Gedenken an den heiligen Kyrill und den heiligen Methodius​​ 
  • Slowakischer Nationalaufstand​​ 
  • Tag der Verfassung der Slowakischen Republik​​ 
  • Tag Unserer Lieben Frau der Schmerzen​​ 
  • Allerheiligentag​​ 
  • Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie​​ 
  • Heiligabend​​ 
  • Weihnachtstag​​ 

Urlaubstage in der Slowakischen Republik​​ 

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf vier Wochen bezahlten Jahresurlaub. Üblicherweise wird im Winter eine Woche und im Sommer drei Wochen in Anspruch genommen.​​ 

Der bezahlte Urlaub eines Mitarbeiters, der am Ende des betreffenden Kalenderjahres mindestens 33 Jahre alt ist oder dauerhaft ein Kind betreut, beträgt mindestens fünf Wochen.​​ 

Krankheitsurlaub in der Slowakischen Republik​​ 

Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Genesungsurlaub wie folgt:​​ 

  • Erste drei Tage: 25% des normalen Lohns, gezahlt vom Arbeitgeber​​ 
  • Tag vier bis 10: 55% des normalen Lohns, gezahlt vom Arbeitgeber​​ 
  • 11+ Tage: 55% des normalen Lohns, gezahlt von der Social​​ 

Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub in der Slowakischen Republik​​ 

Weibliche Angestellte haben grundsätzlich Anspruch auf 34 Wochen bezahlten Urlaub. Alleinstehende Arbeitnehmer haben Anspruch auf 37 Wochen. Der Urlaub beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem Fälligkeitstermin, kann aber auch acht Wochen vorher beginnen. Frauen müssen mindestens 14 Wochen Urlaub nehmen, davon sechs Wochen nach der Geburt.​​ 

Väter haben grundsätzlich Anspruch auf Vaterschaftsurlaub ab der Geburt des Kindes bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs.​​ 

Eltern können Elternurlaub beantragen, bis das Kind drei Jahre alt ist.​​ 

Hat die Mitarbeiterin in den zwei Jahren vor dem Fälligkeitstermin mindestens 270 Tage lang eine Krankenversicherung gehabt, so hat sie Anspruch auf ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 65% ihrer täglichen Bemessungsgrundlage.​​ 

Wenn eine versicherte Person, die nicht die Mutter ist, ein Kind betreut, hat diese Person Anspruch auf 28 Wochen Mutterschaftsgeld ab dem Tag, an dem die Kinderbetreuung begann, zum gleichen Satz wie oben.​​ 

Nur eine versicherte Person kann jeweils Mutterschaftsgeld beziehen.​​ 

Krankenversicherung in der Slowakischen Republik​​ 

Die Slowakische Republik bietet eine garantierte Gesundheitsversorgung. Es gibt zwar private Krankenversicherungen, diese sind aber nicht weit verbreitet.​​ 

Zusatzleistungen der Slowakischen Republik​​ 

Zu den allgemeinen Vorteilen für Mitarbeiter gehören:​​ 

  • Firmenwagen​​ 
  • Essenszuschuss​​ 
  • Beförderungszulage​​ 
  • Bildungszulage​​ 
  • Mobiltelefon​​ 
  • Gleitzeit​​ 

Boni​​ 

Jährliche Bonuszahlungen sind in der Slowakischen Republik üblich.​​ 

Kündigung/Abfindung in der Slowakischen Republik​​ 

Probezeiten von bis zu drei Monaten sind zulässig. Für einige leitende Positionen kann eine sechsmonatige Probezeit gelten.​​ 

Mitarbeiter können schriftlich gekündigt werden durch:​​ 

  • Vereinbarung​​ 
  • Kündigung​​ 
  • sofortige Entlassung oder Kündigung​​ 
  • Kündigung während der Probezeit​​ 

Die allgemeine Kündigungsfrist für einen slowakischen Arbeitsvertrag beträgt:​​ 

  • 1 Monat – gesetzliche Mindestkündigungsfrist, sofern im Arbeitsgesetzbuch keine längere Kündigungsfrist vorgeschrieben ist.​​ 
  • 2 Monate – wenn der Mitarbeiter mindestens 1 Jahr, aber weniger als 5 Jahre beschäftigt war​​ 
  • 3 Monate – wenn der Mitarbeiter mindestens 5 Jahre beschäftigt war​​ 

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Abfindung, wenn ihre Kündigung aus folgenden Gründen erfolgte:​​ 

  • Das Unternehmen wurde aufgelöst oder ist umgezogen, und der Mitarbeiter möchte nicht umziehen.​​ 
  • Der Mitarbeiter wird entlassen.​​ 
  • Der Mitarbeiter ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, die Arbeit auszuüben.​​ 

Wurde dem Mitarbeiter eine Kündigung zugestellt, sollte seine Abfindungszahlung je nach Anzahl der Beschäftigungsjahre mindestens das Ein- bis Vierfache seines durchschnittlichen monatlichen Verdienstes betragen.​​ 

Wurde das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters im gegenseitigen Einvernehmen beendet, hat er/sie Anspruch auf das Ein- bis Fünffache seines/ihres durchschnittlichen monatlichen Verdienstes, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.​​ 

Kündigt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers durch Kündigung oder Vereinbarung, weil der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder des Risikos einer solchen Krankheit seine Arbeit nicht ausführen kann, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 10 mal seinen durchschnittlichen monatlichen Verdienst.​​ 

Steuern zahlen in der Slowakischen Republik​​ 

Arbeitgeber müssen einen Beitrag von 35 leisten.2% der Bruttovergütung jedes Mitarbeiters an die Sozialversicherung, vorbehaltlich einer Höchstgrenze.​​ 

Mitarbeiter tragen 13 bei.4% der Vergütung an die Sozialversicherung, ebenfalls mit einer Höchstgrenze.​​ 

Social umfasst folgende Fonds:​​ 

  • Rentenversicherung​​ 
  • Invaliditätsversicherung​​ 
  • Krankengeldversicherung​​ 
  • Arbeitslosenversicherung​​ 
  • Beitrag zum Reservefonds der SIC​​ 
  • Garantieversicherung​​ 
  • Verletzungsversicherung​​ 
  • Krankenversicherung​​ 

Diese Informationen werden als allgemein geltende Informationen zur Verfügung gestellt und sind nicht als Beratungsleistungen gedacht.​​ 

Warum G-P​​ 

Die Gründung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der Slowakischen Republik zur Beschäftigung eines kleinen Teams ist zeitaufwändig, teuer und komplex. Das Arbeitsrecht in der Slowakischen Republik bietet einen starken Arbeitnehmerschutz und erfordert daher große Detailgenauigkeit sowie ein Verständnis der lokalen Best Practices. G-P macht die Expansion in die Slowakische Republik schmerzlos und einfach. Wir können Ihnen bei der Einstellung Ihres Wunschbewerbers helfen, Personalangelegenheiten und die Lohn- und Gehaltsabrechnung übernehmen und sicherstellen, dass Sie die lokalen Gesetze einhalten, ohne dass Sie eine Auslandsniederlassung oder eine Tochtergesellschaft gründen müssen. Unsere globale Arbeitgeber-of-Record -Lösung für die Slowakische Republik bietet Ihnen Sicherheit, damit Sie sich auf die Führung Ihres Unternehmens konzentrieren können.​​ 

Wenn Sie mit uns besprechen möchten, wie G-P eine reibungslose Mitarbeiter-Leasing- oder Employer-of-Record-Lösung für die Einstellung von Mitarbeitern in der Slowakischen Republik anbieten kann, kontaktieren Sie uns bitte.​​