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Vergütung und Sozialleistungen in SiSlowenien.

Population

2,116,972

Sprachen

1.

Slowenisch

Landeshauptstadt

Ljubljana

Währung

Euro (€) (EUR)

Wenn Sie daran denken, warum Sie sich im Laufe der Jahre für bestimmte Stellen entschieden haben, zeichnen sich wahrscheinlich zwei Faktoren aus: Vergütung und Sozialleistungen. Mitarbeiter in Slowenien sind nicht anders. Sie wollen eine Vergütung, die die slowenischen Vergütungsgesetze erfüllt oder übertrifft, zusammen mit einem robusten slowenischen Leistungsplan, der alles bietet, was sie benötigen, und mehr.

Ihr Unternehmen kann auch davon profitieren, die Mindestanforderungen zu erfüllen, da Sie sich keine Sorgen über Bußgelder oder Verzögerungen machen müssen. Aber wissen Sie, welche Gesetze Sie befolgen müssen? G-P kann durch die Auslagerung von Vergütungen und Sozialleistungen in Slowenien helfen. Wir werden unsere bestehende Tochtergesellschaft nutzen, um Ihre Mitarbeiter zu bezahlen und Leistungen anzubieten, während wir gleichzeitig die Compliance als eingetragener Arbeitgeber übernehmen.

Slowenische Vergütungsgesetze

Ab hat 2022Slowenien einen nationalen Mindestlohn von 1,074.43 EUR. Alle Mitarbeiter müssen jeden Monat mindestens so viel Geld verdienen, damit Sie die slowenischen Vergütungsgesetze einhalten können. Wenn Ihr Mitarbeiter mehr als acht Stunden am Tag arbeitet, sollte er Überstunden erhalten, die von Ihrer jeweiligen Branche festgelegt werden. Denken Sie daran, dass ein Tarifvertrag (CBA) oder eine Gewerkschaft einen separaten Mindestlohn vorschreiben könnte.

Garantierte Vorteile in Slowenien

Sie müssen bestimmte Leistungen im Rahmen Ihres slowenischen Leistungsmanagementplans bereitstellen, um die Gesetze des Landes zu erfüllen. Ein guter Ausgangspunkt ist Urlaub und Jahresurlaub. Slowenien feiert 11 Feiertage, und die Mitarbeiter sollten jeden dieser Tage mit Bezahlung frei bekommen. Mitarbeiter erhalten in der Regel vier Wochen bezahlten Jahresurlaub, aber Arbeiter über 55, Behinderte und Betreuer sollten je nach ihrem CBA oder Arbeitsvertrag mindestens drei zusätzliche Tage erhalten. Alle Mitarbeiter sollten jedes Jahr bis zu sieben Tage bezahlten persönlichen Urlaub erhalten.

Slowenien bietet robuste Optionen für Elternzeit. Weibliche Mitarbeiter sollten 105 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaubs erhalten, der 28 Tage vor ihrem voraussichtlichen Geburtstermin in Anspruch nehmen muss. Das Gehalt jeder Mitarbeiterin in dieser Zeit sollte auf dem Durchschnitt ihres Gehalts basieren, muss jedoch mindestens 55% des slowenischen Mindestlohns betragen. Mitarbeiter sollten auch 30 Tage mit Ehegattenurlaub erhalten, unabhängig von ihrem Geschlecht. Eltern haben auch das Recht, 260 Tage des Kinderbetreuungsurlaubs nach der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs zu teilen.

Slowenien-Leistungsmanagement

Wenn Sie bereit sind, die in Ihrem slowenischen Leistungsmanagementplan enthaltenen Leistungen herauszugeben, empfehlen wir Ihnen auch, zusätzliche Leistungen aufzunehmen, die Mitarbeiter erwarten können. Zum Beispiel enthalten die meisten Arbeitsverträge irgendeine Art von Bonus, obwohl dies nicht erforderlich ist. Häufige Bonusoptionen sind:

  • 13. Monatsgehalt, als Trinkgeld betrachtet
  • Weihnachtsbonus
  • Jubiläumsbonus – Betrag je nach Dienstdauer
  • Leistungsbasierter Bonus

Beschränkungen für Leistungen und Vergütung

Jedes Unternehmen, das ohne die Hilfe eines globalen PEO expandiert, hat Einschränkungen in Bezug auf die Gründung. Sie benötigen eine in Slowenien registrierte juristische Person, bevor Sie mit der Geschäftstätigkeit beginnen, einschließlich der Bereitstellung von Vergütungen und Leistungen. Unternehmen entscheiden sich für die Zusammenarbeit mit G-P , weil wir nicht die gleichen Anforderungen haben. Sie können unseren slowenischen PEO verwenden, um Ihr Unternehmen zu führen und uns zu vertrauen, dass wir uns um Ihre Gehaltsabrechnung, Einstellung, Sozialleistungen, Vergütung und mehr kümmern.

Wählen Sie noch heute G-P

Wenn Sie bereit sind, zu expandieren, aber mehr über die Auslagerung von Vergütungen und Sozialleistungen in Slowenien erfahren möchten, wenden Sie sich noch heute an uns .

Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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