Die globale Expansion ist eine aufregende Zeit für Ihr Unternehmen, bringt aber auch bestimmte Herausforderungen mit sich, wie z. B. herauszufinden, wie man ein Arbeitsvisum für Mitarbeiter in Bosnien und Herzegowina erhält.
Arten von Arbeitsvisa in Bosnien und Herzegowina
Bosnien und Herzegowina erfordern 2 Dinge von internationalen Arbeitnehmern – eine Arbeitserlaubnis und eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung. Derzeit versuchen Bosnien und Herzegowina, ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) zu werden, und das Land verfügt über eine ähnliche Visarichtlinie wie die EU. Bürger mehrerer Länder können visumfrei einreisen und bis zu 90 Tage bleiben. Daher empfehlen wir, die offiziellen Websites der Regierung zu konsultieren, um eine aktualisierte Liste der entsprechenden Länder zu erhalten.
Personen, die länger als 3 Monate im Land bleiben möchten, müssen eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung bei ihrem lokalen Außendienst beim Service for Foreigners’ Affairs (SFA), einer unabhängigen Verwaltungseinheit innerhalb des Sicherheitsministeriums, beantragen. Personen müssen ihren Antrag auf vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung mindestens 15 Tage vor Ablauf ihrer 3-month -visumfreien Frist einreichen. Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung kann für einen Zeitraum von bis zu 1 Jahr ausgestellt werden, sofern die Aufenthaltsgenehmigung nichts anderes bestimmt.
Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa für Bosnien und Herzegowina
Das Land verfügt über zahlreiche Arbeitsvisa und Genehmigungsanforderungen, darunter:
- Informationen über den Mitarbeiter, einschließlich offizieller Namen, Geburtsdatum, Wohnort und mehr.
- Informationen über die Stelle des Mitarbeiters, einschließlich Art der Stelle und Arbeitsbedingungen.
- Informationen über das Unternehmen, wie z. B. die Registrierungsnummer.
- Eine schriftliche Erklärung, warum der Arbeitgeber einen internationalen Mitarbeiter gegenüber einer lokalen Person eingestellt hat.
- Das internationale Mitarbeiterabschlusszertifikat wurde in eine der offiziellen Sprachen von Bosnien und Herzegowina übersetzt.
Die Regierung benötigt auch beglaubigte Dokumente, einschließlich des Reisepasses und der Abschlussbescheinigung des Mitarbeiters sowie des Steuerausweises und des Solvenznachweises des Unternehmens. Arbeitgeber müssen auch einen Nachweis über die Zahlung der Verwaltungskosten des Arbeitsvisums oder der Genehmigung für Bosnien und Herzegowina vorlegen.
Bewerbungsprozess
Arbeitgeber müssen eine Arbeitserlaubnis im Namen der Mitarbeiter beantragen. Dies ist ein langwieriger Prozess, daher empfehlen wir, frühzeitig zu beginnen. Beachten Sie, dass Bosnien und Herzegowina auch Quoten für Arbeitsgenehmigungen haben, die für internationale Mitarbeiter in bestimmten Berufen für ein Jahr gelten. Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina legt die jährlichen Quoten gemäß der Migrationsrichtlinie des Landes und der Arbeitsmarktsituation fest. Priorität für Arbeitserlaubnisse haben internationale Arbeitnehmer, die bereits über eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für die Familienzusammenführung verfügen.
Wenn das Unternehmen die Quote erfüllt, besteht der nächste Schritt darin, eine Arbeitserlaubnis in Bosnien und Herzegowina beim Beschäftigungsdienst des Landes zu beantragen. Dann wird die Bundesagentur für Arbeit die Genehmigung genehmigen oder ablehnen. Wenn der Antrag genehmigt wird, können sich die Mitarbeiter über ihre lokale Botschaft oder ihr Konsulat bewerben. Arbeitserlaubnisse sind in der Regel vorübergehend und bis zu einem Jahr aktiv, danach müssen sich die Mitarbeiter erneut bewerben.
Andere wichtige Überlegungen
Bestimmte Fachleute können von der Einholung einer Arbeitserlaubnis für Bosnien und Herzegowina ausgenommen sein. Zum Beispiel benötigen Gründer eines Unternehmens oder einer Firma, die bestimmte Aufgaben ausführen, die keine Beschäftigungsmerkmale aufweisen oder nicht länger als 3 Monate Betriebszugehörigkeit sind, keine Arbeitserlaubnis. Ein Gründer, der gleichzeitig Manager ist und ein Gehalt erhält, muss jedoch eine Arbeitserlaubnis einholen, um die Vorschriften einzuhalten.
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