Die erstklassige Lage von Bosnien und Herzegowina macht es zu einem attraktiven Ort für Unternehmen, die nach Südosteuropa expandieren möchten. Leider bringt die Expansion in das Land einige Schwierigkeiten mit sich, angefangen bei der Lohnabrechnung.
Steuerregeln in Bosnien-Herzegowina
Bevor Sie sich mit der Einrichtung Ihrer Gehaltsabrechnung in Bosnien und Herzegowina befassen, sollten Sie wissen, dass das Land aus 2 Entitäten besteht – der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und der Republika Srpska (RS). Jede dieser Einheiten ist nahezu vollständig von der anderen getrennt und verfügt über eine eigene Regierung, ein eigenes Parlament, eine eigene Polizei, eigene Gesetze und vieles mehr.
In FBiH zahlen Arbeitgeber und Mitarbeiter unterschiedliche Beträge zur Sozial- und Krankenversicherung bei:
- Soziale Sicherheit: Arbeitgeber 6%, Mitarbeiter 17%
- Krankenversicherung: Arbeitgeber 4%, Mitarbeiter 12.5%
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeber 0.5%, Mitarbeiter 1.5%
In RS zahlt der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, aber der Mitarbeiter muss Folgendes beitragen:
- Sozialversicherung: 18.5%
- Krankenversicherung: 12%
- Arbeitslosenversicherung: 0.6%
- Kinderschutz: 1.7%
Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen in Bosnien und Herzegowina
Ganz gleich, in welcher Entität von Bosnien und Herzegowina Sie sich befinden, Sie können zwischen 3 verschiedenen Gehaltsabrechnungsoptionen wählen:
- Intern: Die Verwendung einer internen Gehaltsabrechnung ist eine gute Option für große Unternehmen, die sich in Bosnien und Herzegowina engagieren. Sie benötigen jedoch ein großes Personal und ein größeres Budget, um Mitarbeiter pünktlich zu bezahlen, wenn Sie sich für diese Lösung entscheiden.
- Lohnabrechnungsunternehmen in Bosnien und Herzegowina: Das Outsourcing mit einer lokalen Lohnabrechnungsfirma in Bosnien und Herzegowina nimmt Ihnen den Stress der Gehaltsabrechnung ab. Allerdings müssen Sie sich weiterhin mit der Einhaltung der Vorschriften auseinandersetzen.
- Employer of Record: Die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record (EOR) wie G-P ist die einzige Lohnabrechnungsoption in Bosnien und Herzegowina, die sich sowohl um Ihre Lohnabrechnung als auch um Ihre Beschäftigungsbestimmungen kümmert. Wir kümmern uns um die Einhaltung der Vorschriften, damit Sie sich auf die Führung Ihres Unternehmens konzentrieren können.
Wie man eine Lohnbuchhaltung in Bosnien und Herzegowina einrichtet
Bevor Sie Ihre Lohnbuchhaltung einrichten können, müssen Sie eine Tochtergesellschaft in Bosnien und Herzegowina gründen. Das kann eine Menge Zeit in Anspruch nehmen, wodurch Sie Leute verlieren, die Sie einstellen wollten, und wichtige Geschäftsbeziehungen verlieren. G-P reduziert die Zeit, die benötigt wird, um mit der Arbeit zu beginnen, auf ein paar Tage. Wir nutzen unsere Unternehmensinfrastruktur, um Ihnen einen schnellen und effizienten Einstieg zu ermöglichen, ohne dass Sie sich um Compliance-Fragen kümmern müssen.
Anspruch/Kündigungsbedingungen
Die Anspruchs- und Kündigungsbedingungen sind wichtige Bestandteile eines Arbeitsvertrags, die Sie vor der Erstellung Ihrer Gehaltsabrechnung in Bosnien und Herzegowina skizzieren müssen. In FBiH sollten Mitarbeiter eine Kündigungsfrist von mindestens 14 Tagen erhalten, während Mitarbeiter in RS eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen benötigen. Mitarbeiter in FBiH haben in der Regel auch Anspruch auf eine Abfindungszahlung.
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