Um Mitarbeiter in Dänemark einzustellen, könnten Sie die Einrichtung einer Tochtergesellschaft in Betracht ziehen. Obwohl die Gesetze der Tochtergesellschaften leicht zu navigieren scheinen, ist die Zeit- und Investitionszusage der Einrichtung einer Tochtergesellschaft möglicherweise nicht die beste Option für Ihr wachsendes Geschäft. Lesen Sie weiter, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie eine dänische Tochtergesellschaft und alternative Optionen für den Ausbau Ihres Unternehmens einrichten können.
Wie man eine dänische Tochtergesellschaft gründet
In Dänemark gibt es die 2 wichtigsten Unternehmensoptionen – ein Aktieselskab (A/S) oder Anpartsselskab (ApS). Die A/S ist vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft, während die ApS einer privaten, haftungsbeschränkten Gesellschaft entspricht. Beide sind relativ schnell einzurichten. Die meisten Unternehmen entscheiden sich jedoch für die Gründung einer ApS.
Die Entscheidung zwischen den 2 Optionen hängt von der Größe Ihres Unternehmens und Ihrem erwarteten Aktivitätsniveau in Dänemark ab. Ein Unternehmen kann A/S wählen, wenn es möchte, dass die Tochtergesellschaft an der Börse von Kopenhagen notiert ist. Die Gründung eines solchen Unternehmens erfordert mehr Zeit und Ressourcen.
Kleine und mittelgroße Unternehmen entscheiden sich in der Regel für ApS. Dabei handelt es sich in der Regel um Tochtergesellschaften für multinationale Unternehmen.
Damit ein dänisches Unternehmen gültig ist, muss es bei der dänischen Handels- und Unternehmensagentur registriert werden. Es sind einige notwendige Schritte erforderlich, um eine Tochtergesellschaft zu eröffnen, wie z. B.:
- Die Satzung muss bei der dänischen Handels- und Gesellschaftsagentur eingereicht werden, die Einzelheiten zum gezeichneten Kapital enthält.
- Die Bestimmung der Einlage jedes Gesellschafters ist anzugeben.
- Unternehmen müssen sich im Handelsregister registrieren.
- Anleger müssen einen Antrag auf Registrierung der Arbeitnehmer für die Arbeitsversicherung stellen.
Es ist auch obligatorisch, ein Bankkonto zu eröffnen und ein Gehaltsabrechnungskonto einzurichten.
Gesetze der dänischen Tochtergesellschaft
Die Gesetze für dänische Tochtergesellschaften unterscheiden sich je nachdem, für welche Art von Unternehmen Sie sich entscheiden.
A/S-Unternehmen müssen einen Mindestbetrag von 500,000 DKK investieren. Der Investor muss nicht das gesamte eingetragene Aktienkapital einzahlen, aber das eingezahlte Kapital muss mindestens 25 % des eingetragenen Aktienkapitals betragen. Die Haftung jedes Anlegers ist auf den Wert der von ihm erworbenen Aktien beschränkt.
Das Gesetz verlangt von A/S-Unternehmen, ein 2-tier Aufsichtssystem zu nutzen, das aus einem Vorstand und einem Vorstand besteht. Es müssen mindestens 3 Personen im Vorstand sein und 1 Person – in der Regel der CEO – muss im Vorstand sitzen. Die Verwaltungsratsmitglieder müssen nicht in Dänemark leben.
ApS-Unternehmen müssen mindestens 40,000 DKK investieren, und für sie gelten die gleichen Investitionsregeln wie für A/S-Unternehmen. Wenn Sie sich für diese dänische Tochtergesellschaftsoption entscheiden, benötigen Sie nur einen einzigen Aktionär jeglicher Nationalität. Darüber hinaus können ApS-Unternehmen je nach ihren Anforderungen ein - 1- oder -2-tierSystem verwenden.
Sowohl A/S- als auch ApS-Unternehmen müssen Jahresabschlüsse vorlegen.
Vorteile der Gründung einer dänischen Tochtergesellschaft
Ein Vorteil ist, dass es einfacher ist, eine Tochtergesellschaft in Dänemark zu eröffnen als in anderen Ländern. Weitere Vorteile sind:
- Unternehmen können den Online-Betrieb innerhalb weniger Stunden einbinden und aufnehmen.
- Die Geschäftsführung hat keine Anforderungen an den Wohnsitz.
- Sie können Aktionärs- und Vorstandssitzungen elektronisch abhalten.
- Sie brauchen keine notariellen Urkunden.
- Die Sprachanforderungen sind flexibel.
- Sie können Dividenden auf Zwischenbasis ausschütten.
- Das dänische Gesellschaftsrecht entspricht dem aktuellen EU-Recht.
- Es gibt ein günstiges Steuerklima.
Andere wichtige Überlegungen
Während des Einrichtungsprozesses Ihrer Tochtergesellschaft in Dänemark benötigen Sie eine digitale Signatur, die sogenannte NemID. Mit dieser Unterschrift können sich die Mitarbeiter des Unternehmens elektronisch registrieren lassen. Sie benötigen außerdem eine Arbeiterversicherung sowie ein Bankkonto, auf dem Sie Ihr Investitionskapital hinterlegen können.
Bevor Sie Ihr Unternehmen selbst registrieren, ist es wichtig zu wissen, dass Sie während des Prozesses auch viel Zeit und Budget benötigen, um nach Dänemark zu reisen. Durch die Zusammenarbeit mit G-P können Sie unnötige Reisen und Ausgaben vermeiden.
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