Um Ihr Unternehmen auf Dänemark auszuweiten, ist mehr erforderlich, als nur eine Bürofläche zu finden und zur Arbeit zu gelangen. Ein Unternehmen muss die Einstellungsvorschriften verstehen, Arbeitsverträge entwerfen, Personaldienstleistungen ausführen, verschiedene Steuergesetze herausfinden und die Ein- und Ausgänge der Beschäftigungskonformität in einem unbekannten Land lernen.

Recruiting in Dänemark

Bei der Rekrutierung von Mitarbeitern für Ihr Unternehmen können interessierte Kandidaten Sie telefonisch kontaktieren, bevor sie sich bewerben, um relevante Fragen zu stellen.

Bei der Wahl des Ortes, an dem Sie Ihre Stellenausschreibungen veröffentlichen, kann Networking helfen. Viele Unternehmen nutzen einen gemeinsamen Kontakt als Basis für ein erstes Treffen. Mehr Arbeitgeber im Land nutzen auch LinkedIn, so dass Sie dort und auch auf anderen Social-Media-Kanälen mit potenziellen Mitarbeitern in Kontakt treten können.

Gesetze gegen Diskriminierung in Dänemark

Das dänische Gesetz verbietet jede Art von Diskriminierung während der Rekrutierung aus folgenden Gründen:

  • Hautfarbe
  • Hautfarbe
  • Geschlecht
  • Religion oder Glaube
  • Nationale oder soziale Herkunft
  • Sexuelle Orientierung
  • Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmale
  • Nationale, rassische oder ethnische Herkunft
  • Politik
  • Alter
  • Behinderung

Das Gesetz über die Gleichstellung der Geschlechter in Dänemark stellt sicher, dass Männer und Frauen bei der Arbeit gleich behandelt werden. Das bedeutet, dass Sie bei der Einstellung nicht ein bestimmtes Geschlecht gegenüber einem anderen bevorzugen dürfen. Das Gesetz über gleiches Entgelt verpflichtet Sie außerdem, Männern und Frauen den gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu zahlen. Wenn einer Ihrer Mitarbeiter der Meinung ist, dass er aufgrund seines Geschlechts diskriminiert wurde, kann er eine Beschwerde bei der Gleichbehandlungsstelle einreichen.

Ein Arbeitgeber kann Bewerbern Fragen stellen, die für die Beurteilung des Bewerbers zur Ausübung der Stelle relevant sind. Ein Arbeitgeber kann Hintergrundprüfungen durchführen, solange er dem gesetzlichen Recht und den geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht. Die Einholung von Strafregistern erfordert jedoch die Zustimmung des potenziellen Mitarbeiters, und ein Arbeitgeber benötigt einen wesentlichen Grund, um diese Dokumente anzufordern.

In Bezug auf Informationen zur Gesundheit eines Mitarbeiters muss ein Arbeitgeber die Anforderungen des Datenschutzgesetzes erfüllen. Ein Arbeitgeber kann nur Informationen anfordern, die relevant sind, um festzustellen, ob ein Mitarbeiter an einer bestimmten Krankheit leidet, die sich negativ auf die Fähigkeit des Mitarbeiters auswirkt, die Arbeit auszuführen.

Einstellung von Mitarbeitern in Dänemark

Ein Arbeitgeber muss bei der Rekrutierung und Einstellung von Mitarbeitern die dänischen Beschäftigungsgesetze befolgen. So darf bei der Einstellung von Mitarbeitern nicht diskriminiert werden, und Arbeitgeber dürfen während des Recruiting-Prozesses keine Informationen über die ethnische Zugehörigkeit, den Glauben, die politischen Ansichten, die sexuellen Vorlieben usw. von Bewerbern erhalten.

Es ist auch wichtig zu wissen, welche Art von Mitarbeitern Sie einstellen müssen. Das Land kategorisiert Mitarbeiter in 3 Gruppen – leitende Angestellte, Angestellte und Angestellte mit blauem Kragen. Der Einstellungsprozess und der rechtliche Rahmen können sich je nach Art des Arbeitsverhältnisses unterscheiden.

Arbeitsgesetze in Dänemark

Die Einstellung von Mitarbeitern in Dänemark ist ziemlich unkompliziert, mit wenigen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Verträge, Kündigungen, Urlaube und Urlaub. Ein Unternehmen kann anstelle gesetzlicher Vorschriften die Arbeitsbedingungen mit den Arbeitsmarktparteien festlegen. Tarifverträge (CBAs) sind jedoch Teil der dänischen Arbeitsgesetze, daher ist es üblich, mit Mitarbeitern zusammenzuarbeiten, die von einer CBA erfasst werden.

Eine gute Praxis ist der Entwurf eines Arbeitsvertrags und eines Angebotsschreibens, das alle Standardleistungen sowie die relevanten Beschäftigungsbedingungen enthält. Sowohl die schriftliche Vereinbarung als auch das Angebotsschreiben sollten Gehalts- und Vergütungsbeträge in DKK anstelle einer anderen Währung enthalten. Diese Vorgehensweise kann Ihnen helfen, die Gesetze zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften in Dänemark einzuhalten.

Onboarding in Dänemark

Das Land verfügt über keine spezifischen Gesetze zum Onboarding von Mitarbeitern, abgesehen davon, dass die erforderlichen Unterlagen vorbereitet und eingereicht werden. Ein Unternehmen kann jedoch mehrere Schritte unternehmen, damit sich die Mitarbeiter wohler fühlen:

  • Gehen Sie den Arbeitsvertrag vor dem ersten Tag des Mitarbeiters durch.
  • Beschreiben Sie alle anderen Erwartungen wie Kleiderordnung (falls zutreffend) und Arbeitszeit.
  • Stellen Sie alle Unternehmensrichtlinien oder Verhaltenskodizes bereit.
  • Schaffen Sie eine einladende Arbeitsplatzkultur.

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