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Employer of Record (EOR) in MeineMalaysia

Population

33,200,000

Sprachen

1.

Malaiisch

Landeshauptstadt

Kuala Lumpur

Währung

Ringgit (RM) (MYR)

G-P ermöglicht es Ihrem Unternehmen, über unsere globale Unternehmensinfrastruktur innerhalb von Minuten mit der Einstellung von Talenten zu beginnen. Im Gegensatz zu einer Professional Employer Organization (PEO) ermöglicht G-P deinem Unternehmen, deine globale Präsenz zu erweitern, ohne die Einrichtung und Verwaltung von Unternehmen zu stören.

Unsere globalen Arbeitsprodukte, darunter G-P EOR Prime™ und G-P EOR Core™, werden von dem größten Team von HR- und Rechtsexperten der Branche unterstützt. Wir kümmern uns um die wachsenden Komplexitäten der konformen globalen Expansion – damit Sie sich auf die bevorstehenden Chancen konzentrieren können.

Als globaler EOR-Experte verwalten wir Gehaltsabrechnung, Best Practices für Arbeitsverträge, gesetzliche und marktübliche Leistungen, Mitarbeiterausgaben sowie Abfindungen und Kündigungen. Sie haben die Gewissheit, dass Sie bei jeder Einstellung von einem Team spezialisierter Beschäftigungsexperten unterstützt werden. Mit G-P kannst du die Talente der klügsten Menschen in über 180 Ländern weltweit schnell und einfach nutzen.

Einstellung in Malaysia

Der rechtliche Rahmen des malaysischen Beschäftigungs- und Arbeitsbeziehungsökosystems wird im Allgemeinen durch das Beschäftigungsgesetz 1955 und das Arbeitsbeziehungsgesetz 1967 bereitgestellt.

Das Arbeitsgesetz legt die gesetzlichen Mindestleistungen und -ansprüche   bis   fest und gilt für jede Person, die einen Dienstvertrag abgeschlossen hat, mit Ausnahme der Abschnitte in Bezug auf Überstundenvergütungen und Abfindungsleistungen, die nicht für Personen gelten, deren monatliche Vergütung Die Löhne übersteigen RM 4,000 .

Arbeitsverträge in Malaysia

Es ist eine bewährte Praxis, in Malaysia einen starken Arbeitsvertrag in der Landessprache abzuschließen, der zusätzlich zu den Kündigungsvoraussetzungen die Bedingungen für   Vergütung und Leistungen des Arbeitnehmers festlegt. In einem Arbeitsvertrag in Malaysia sollten das Gehalt und etwaige Vergütungsbeträge immer in Ringgit und nicht in einer anderen Währung angegeben sein.

Arbeitszeiten in Malaysia

Die Standardarbeitswoche in Malaysia beträgt 40 Stunden, mit einem Standardarbeitstag von 8 Stunden. Die normalen Geschäftszeiten in Malaysia sind von 9 a.m. bis Uhr5 p.m., Montag bis Freitag. Arbeitnehmer haben Anspruch auf 1 Ruhetag für jeden 6 -Arbeitstag und können nicht zur Arbeit an diesem Ruhetag aufgefordert werden.

Die Arbeitszeit sollte nicht mehr als 45 Stunden pro Woche überschreiten.   – und   darf der verteilte Arbeitszeitraum nicht mehr als 10 Stunden pro Tag überschreiten (ohne Überstunden).

Feiertage in Malaysia

Mitarbeiter in Malaysia haben Anspruch auf mindestens 11 Feiertage pro Jahr, bestehend aus 5 obligatorischen nationalen Feiertagen und 6 Wahlfeiertagen, die jedes Jahr festgelegt werden.

Die 5 verbindlichen nationalen Feiertage sind:

  • Der Nationalfeiertag
  • Der Geburtstag des Yang di-Pertuan Agong
  • Der Geburtstag des Herrschers des Yang di-Pertua Negeri
  • Tag der Arbeiter
  • Tag Malaysia

Fällt ein Feiertag auf einen Ruhetag, so gilt ersatzweise der folgende Werktag als bezahlter Feiertag.

Urlaubstage in Malaysia

Mitarbeiter in Malaysia haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der Gesamtbetrag hängt jedoch von ihrer Beschäftigungsdauer ab. Der Urlaubsanspruch errechnet sich wie folgt:

  • Für weniger als 2 Dienstjahre: 8 Tage für jedes Dienstjahr
  • Für mehr als 2 Dienstjahre, aber weniger als 5 Dienstjahre: 12 Tage für jedes Dienstjahr
  • Für 5+ Dienstjahre: 16 Tage für jedes Dienstjahr

Wenn ein Arbeitnehmer keine 12 Monate ununterbrochener Dienstzeit bei demselben Arbeitgeber absolviert hat, ist sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub proportional zur Anzahl der abgeschlossenen Dienstmonate.

Krankheitsurlaub in Malaysia

Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub, der ebenfalls nach ihrer Dienstzeit berechnet wird:

  • Weniger als 2 Dienstjahre: 14 Tage
  • Mehr als 2 Jahre, aber weniger als 5 Dienstjahre: 18 Tage
  • Weitere 5+ Dienstjahre: 22 -Tage

Mitarbeiter haben möglicherweise auch Anspruch auf zusätzliche 60 Tage bezahlten Krankheitsurlaub pro Kalenderjahr, wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, sie müssen jedoch ein ärztliches Attest vorlegen. Jeder Arbeitsvertrag, in dem versucht wird, ungünstigere Bedingungen als im Arbeitsgesetz vorgesehen festzulegen, ist nicht durchsetzbar. Wird innerhalb von 48 Stunden kein ärztliches Attest vorgelegt oder der Arbeitgeber nicht über den Genesungsurlaub informiert, gilt der Mitarbeiter als unerlaubt abwesend, was ein möglicher Kündigungsgrund ist.

Arbeitnehmer, die nicht unter das Arbeitsgesetz fallen, erhalten bei Genesungsurlaub die Leistungen, die in ihrem Arbeitsvertrag oder in der Unternehmensrichtlinie festgelegt sind.

Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub in Malaysia

Schwangere Arbeitnehmerinnen erhalten mindestens 98 aufeinanderfolgende Tage Mutterschaftsurlaub und haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Der Mutterschaftsurlaub kann jederzeit innerhalb von 30 Tagen vor dem voraussichtlichen Geburtsdatum beginnen, jedoch nicht später als am Tag unmittelbar nach der Geburt. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn:

  • Die werdende Mutter war innerhalb der 4 Monate vor ihrem Entbindungstermin erwerbstätig.
  • Die werdende Mutter war in den 9 Monaten vor ihrem Entbindungstermin mindestens 90 Tage erwerbstätig.

Nicht gebärende Arbeitnehmer, die rechtmäßig verheiratet sind und mindestens 12 Monate ununterbrochenen Dienst geleistet haben, haben Anspruch auf 7 aufeinanderfolgende Tage bezahlten Vaterschaftsurlaubs am Tag der Geburt oder unmittelbar nach der Geburt des Kindes.

Krankenversicherung in Malaysia

Malaysia verfügt über eine obligatorische allgemeine Gesundheitsversorgung, die aus Lohnsteuern und dem Gesamthaushalt finanziert wird. Das öffentliche Gesundheitssystem in Malaysia ist recht gut, aber einige zahlen lieber einen Aufpreis für die private Gesundheitsversorgung.

Malaysia Zusatzleistungen

In Malaysia ist der 13. Monatsbonus nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber üblich. Leistungsbezogene Prämien sind ebenfalls gängige Praxis. Einige Unternehmen bieten möglicherweise eine private Gruppenkrankenversicherung, eine Gruppenlebensversicherung und/oder eine Gruppenunfallversicherung an.

Kündigung/Abfindung in Malaysia

Die Probezeit beträgt in Malaysia in der Regel zwischen einem und 3 Monaten. Diese anfängliche Probezeit kann um weitere 1-3 Monate verlängert werden; Der Arbeitnehmer muss jedoch vor Ablauf der Anfangsfrist schriftlich über die Verlängerung informiert werden.

Ein Arbeitnehmer kann kündigen, indem er dem Arbeitgeber die Kündigung mitteilt. Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer auch durch Kündigung entlassen. In beiden Fällen ist die Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag gleich. Sofern die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag nicht festgelegt ist, gelten folgende Fristen:

  • Weniger als 2 Dienstjahre: Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen
  • 2 Dienstjahre, aber weniger als 5 Dienstjahre: Mindestkündigungsfrist von 6 Wochen
  • 5+ Dienstjahre: Mindestkündigungsfrist 8 Wochen

Es ist sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer möglich, den Arbeitsvertrag ohne Einhaltung der erforderlichen Kündigungsfrist zu kündigen, indem er der anderen Partei anstelle der Kündigung eine Abfindung zahlt.

Mitarbeiter haben Anspruch auf folgende Abfindungsleistungen:

  • 10 Tageslohn für jedes Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitnehmer weniger als 2 Jahre beschäftigt war.
  • 15 Tageslohn für jedes Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitnehmer seit 2-5 -Jahren beschäftigt ist.
  • 20 Tageslohn für jedes Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitnehmer seit 5+ -Jahren beschäftigt ist.

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Abfindungsleistungen, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung weniger als 12 Monate beschäftigt war. Beachten Sie, dass diese Vorteile für jede Kündigung gelten, außer im Falle einer Entlassung wegen Fehlverhaltens oder Rücktritts.

Steuern in Malaysia zahlen

Arbeitnehmer (Einwohner oder Nichtansässige) sind laut LHDN steuerpflichtig, wenn sie ein jährliches Arbeitseinkommen von mindestens MYR 34,000 (nach dem EPF-Abzug) erzielen.

Das Sozialversicherungssystem in Malaysia heißt SOCSO und bietet Arbeitnehmern und ihren Familien finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls mit Todesfolge, Invalidität oder Krankheit. SOCSO bietet 2 Versicherungsarten an: Arbeitsunfall- und Invaliditätsrentensystem.

SOCSO wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Der in das System eingezahlte Betrag hängt vom monatlichen Verdienst des Arbeitnehmers ab.

Der Employment Provident Fund (EPF) deckt Pensionsfonds ab, ermöglicht es Mitarbeitern aber auch, ihre Ersparnisse für bestimmte Zwecke wie den Kauf eines Hauses oder aus medizinischen Gründen abzuheben. Der EPF fungiert im Wesentlichen als Sparfonds mit Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Mitarbeiter müssen   zum EPF in Höhe des geltenden Satzes   für das weltweite Bruttoeinkommen beitragen. Arbeitgeber zahlen 12 % des monatlichen Bruttolohns ihrer Mitarbeiter für Arbeitnehmer, die mehr als MYR 5,000 pro Monat verdienen, während ein 13 %-Beitrag für Arbeitnehmer erforderlich ist, die weniger als MYR 5,000 pro Monat verdienen.   Es ist für nicht-malaysische Staatsbürger und nicht ständige Einwohner nicht obligatorisch, einen Beitrag zum EPF zu leisten, sie können sich jedoch dafür entscheiden.

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