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Einstellung in Polen
Der Einstellungs- und Einarbeitungsprozess in Polen ähnelt dem Rest der Europäischen Union, mit einigen wenigen wichtigen Ausnahmen – oder Nuancen. Polen ist seit 2004 EU-Mitgliedsland, aber nicht Teil der EU-Währungsunion. Daher ist die Landeswährung weiterhin der polnische Zloty (PLN).
Arbeitsverträge in Polen
Arbeitsverträge müssen unterzeichnet und die Beschäftigung muss innerhalb 7 Tagen nach Arbeitsbeginn beim Sozialversicherungsamt (ZUS) angemeldet werden. Für die Anmeldung bei den Behörden sind neben dem unterschriebenen Arbeitsvertrag eine Reihe konkreter Erklärungen und Formulare erforderlich. Verträge müssen in polnischer Sprache verfasst sein und mindestens die folgenden Elemente enthalten:
- Relevante Vertragsparteien: Hier werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer genannt.
- Vertragsart: Dies hängt von der Vertragsart ab.
- Datum der Ausführung: Dies ist einfach der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung.
- Anstellungsbedingungen: Dazu gehören die auszuführenden Aufgaben, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütungsdetails – einschließlich variabler Vergütung und Prämien, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handelt, der Aufgabenbereich , und das Startdatum.
Vertragsarten in Polen
Es gibt 2 -Typen von Arbeitsverträgen:
- Befristet: Gültig für bis zu 33 Monate und verlängerbar bis zu 3 -Zeiten
- Unbestimmtes oder „offenes Ende“
Arbeitgeber können eine Probezeit in einen befristeten und unbefristeten Arbeitsvertrag einbeziehen. Die Probezeit richtet sich nach der Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses.
- 1 Monat – befristeter Vertrag für weniger als 6 Monate
- 2 Monate – befristeter Vertrag für mehr als 6 Monate, aber weniger als 12 Monate
- 3 Monate – in allen anderen Fällen
Darüber hinaus muss ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich über bestimmte Arbeitsbedingungen informieren, sofern diese nicht bereits im Vertrag enthalten sind:
- Arbeitszeiten
- Pausen bei der Arbeit
- Bestandteile der Vergütung des Arbeitnehmers
- Häufigkeit der Bezahlung
- Ansprüche auf Jahresurlaub
- Regeln zur Beendigung von Arbeitsverträgen
- Kündigungsfrist für die Kündigung
- Das Recht eines Arbeitnehmers auf Schulung, sofern diese vom Arbeitgeber bereitgestellt wird
- Angaben zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers, einschließlich des Namens des Sozialversicherungsträgers, bei dem arbeitsbezogene Beiträge zu entrichten sind
- Informationen zum PPK des Mitarbeiters
- Ansprüche auf tägliche und wöchentliche Ruhezeit
- Regeln für Überstunden und deren Vergütung
Arbeitszeiten in Polen
Die normale Arbeitszeit darf 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Alles, was über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, gilt als Überstunden. Das Arbeitsrecht schreibt vor, dass Überstunden in einem Jahr nicht mehr als 150 Stunden betragen dürfen. Überstunden werden auf der Grundlage eines Vergütungsplans vergütet, wobei 50 % oder 100 % des Bruttolohns zusätzlich zum regulären Lohn gezahlt werden, je nachdem, wann die Überstunden angefallen sind. Oder es kann mit zusätzlichem Urlaub abgegolten werden – 1 Stunde Urlaub für jede geleistete Überstundenstunde, wenn der Arbeitnehmer zusätzlichen Urlaub beantragt, oder 1.5 Urlaubsstunde für jede geleistete Überstundenstunde, wenn der Arbeitgeber beschlossen hat, mit zusätzlichem Urlaub auszugleichen verlassen.
Feiertage in Polen
In Polen gibt es 14 Feiertage, einschließlich des Pfingstsonntags, der automatisch ein arbeitsfreier Tag ist, da Sonntage in Polen immer arbeitsfreie Tage sind. Zu den zusätzlichen Feiertagen zählen:
- Neujahrstag
- Dreikönigstag
- Ostersonntag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit/Maifeiertag
- Tag der Verfassung
- Pfingstsonntag
- Fronleichnam
- Mariä Himmelfahrt
- Allerheiligen
- Unabhängigkeitstag
- Weihnachtstag
- Zweiter Weihnachtsfeiertag
Urlaubstage in Polen
Mitarbeiter haben je nach Beschäftigungsdauer Anspruch auf bezahlten Urlaub von 20 oder 26 . Die Anstellungsdauer wird auf der Grundlage für alle Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten berücksichtigt – nicht nur bei einem aktuellen Arbeitgeber. Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 10 Jahren haben Anspruch auf 20 Tage Urlaub, während Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren oder mehr Anspruch auf 26 Tage haben.
Nicht genutzter Urlaub kann auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Es besteht ein Übertragungszeitraum von bis zu 3 Jahren. 4 Bedarfstage sind in diesem Urlaubsanspruch enthalten.
Zusätzlicher Urlaub
Einige neue zusätzliche Urlaubsansprüche werden Mitarbeitern ebenfalls angeboten:
- Unbezahlter Pflegeurlaub von 5 Tagen in einem Kalenderjahr wird Arbeitnehmern gewährt, die ein direktes Familienmitglied (Sohn, Tochter, Mutter, Vater oder Ehepartner) oder jemanden, der im selben Haushalt lebt, pflegen oder unterstützen müssen. mit einer ernsten Erkrankung.
- Urlaub von 2 Tagen oder 16 Stunden in einem Kalenderjahr gilt als entschuldigte Abwesenheit aufgrund eines familiären Notfalls oder „höherer Gewalt“. Arbeitnehmer können Anspruch auf 50 % der Vergütung behalten, die auf die gleiche Weise wie die Vergütung für den regulären Jahresurlaub für denselben Zeitraum berechnet wird.
Krankheitsurlaub in Polen
Mitarbeiter haben außerdem Anspruch auf zusätzlichen, bescheinigten bezahlten Krankenurlaub bei Langzeiterkrankungen, wenn dies von einem Arzt angeordnet wird. Für diesen Urlaub ist eine formelle Stellungnahme eines Arztes erforderlich. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber bis zu 33 Krankheitstage (oder bis zu 14 Krankheitstage für Arbeitnehmer, die 50 oder älter sind), und alles darüber hinausgehende wird von der ZUS bezahlt.
Elternurlaub in Polen
In Polen wird der Elternurlaub von der ZUS bezahlt. Die Länge des Mutterschutzurlaubs hängt von der Anzahl der Kinder ab, die bei einer Geburt geboren werden. Die maximale Länge beträgt 37 Wochen bei der Geburt von 5 oder mehr Kindern, während sie bei der Geburt von nur einem Kind 20 Wochen beträgt. Ein Arbeitnehmer ist berechtigt, auf den verbleibenden Teil des Urlaubs zu verzichten, nachdem er nach der Geburt mindestens 14 Woche Urlaub in Anspruch genommen hat. In diesem Fall muss der Partner der Arbeitnehmerin den ungenutzten Teil des Mutterschaftsurlaubs nutzen.
Der nicht gebärende Arbeitnehmer hat Anspruch auf 2 Wochen Urlaub, bevor das Kind das Alter von 12 Monaten erreicht. Es kann auf einmal oder in 2 Teilen eingenommen werden, jeder Teil muss jedoch mindestens eine Woche dauern.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzlichen Elternurlaub in Höhe von 41 Wochen bzw. 43 Wochen, wenn 2 oder mehr Kinder geboren werden. Beide Elternteile haben Anspruch auf den Elternurlaub und können ihn gleichzeitig in Anspruch nehmen. Die Gesamtdauer des Urlaubs darf die oben genannten Beträge nicht überschreiten. Ab der oben genannten Urlaubsdauer hat jeder Elternteil ausschließlich Anspruch auf 9 Wochen Elternurlaub. Dieses Recht kann nicht auf einen anderen Elternteil übertragen werden.
Ein Arbeitnehmer, der seit mindestens 6 Monaten beschäftigt ist, hat Anspruch auf einen unbezahlten Kinderbetreuungsurlaub, der 36 Monate nicht überschreiten darf (einschließlich 1 Monat des Urlaubs, der nur vom anderen Elternteil in Anspruch genommen werden darf). Der Urlaub wird gewährt, bevor das Kind das Alter von 6 Jahren erreicht.
Kündigung und Abfindung in Polen
Arbeitsverträge können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter gekündigt werden, ohne dass es zu Strafen kommt. Unbefristete und befristete Verträge sind schwieriger zu kündigen, da sie rechtliche Gründe und eine Rechtfertigung für die Kündigung erfordern. Mitarbeiter können diese Gründe vor dem Arbeitsgericht anfechten, wenn sie mit ihnen nicht einverstanden sind. Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Die erforderliche Mitteilung während der Probezeit lautet wie folgt:
- 3 Arbeitstage, wenn die Probezeit nicht mehr als 2 Wochen beträgt
- 1 Woche, wenn die Probezeit länger als 2 Wochen ist
- 2 Wochen, wenn die Probezeit 3 Monate beträgt
Erforderliche Kündigung für -Verträge mit befristeter Laufzeit, und mit unbefristeter Laufzeit Verträge:
- 2 Wochen, wenn der Mitarbeiter seit weniger als 6 Monaten beschäftigt ist
- 1 Monat, wenn ein Mitarbeiter seit mindestens 6 Monaten beschäftigt ist
- 3 Monate, wenn der Mitarbeiter mindestens 3 Jahre beschäftigt war
Beachten Sie bitte, dass der Arbeitgeber nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen kann. Die Zahlung einer Abfindung anstelle einer Kündigungsfrist ist nicht zulässig.
Der Arbeitgeber kann die Kündigungsfrist 3-month nur in Fällen von Insolvenz, Liquidation oder anderen vom Arbeitgeber zu vertretenden Gründen auf mindestens einen Monat verkürzen. In solchen Fällen behält der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der Vergütung für den verbleibenden Teil der vollen Kündigungsfrist, die als Gartenurlaub bezeichnet wird.
Steuern in Polen zahlen
Mitarbeiter müssen innerhalb von 7 Tagen nach Arbeitsbeginn beim ZUS registriert werden. Das polnische Sozialversicherungssystem umfasst Folgendes:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung für allgemeine Krankheiten
- Elternversicherung
- Invalidenversicherung
- Arbeitsunfallversicherung
- Todesfall-/Bestattungsversicherung
Der Sozialbeitrag des Arbeitgebers beträgt 21% Vergütung. Die Sozialabgaben des Mitarbeiters belaufen sich auf etwa 13.7% der monatlichen Vergütung.
Darüber hinaus gibt es eine jährliche Obergrenze für den Wert der Renten- und Invaliditätsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer insgesamt. In 2023 wurde dieser Gesamtbetrag auf 208,050 PLN festgelegt.
Der Arbeitgeber muss einen obligatorischen Beitrag von 2.45 % des monatlichen Bruttolohns des Arbeitnehmers an den Arbeitsfonds und zusätzlich 0.1 % an den Fonds für garantierte Leistungen des Arbeitnehmers zahlen. Beide beziehen sich auf Arbeitslosengeld und ist getrennt von dem ZUS-System.
Zusatzleistungen zur Krankenversicherung sind zwar nicht obligatorisch, haben aber in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Wenn der Arbeitnehmer solche Leistungen beantragt und der Arbeitgeber sich dafür entscheidet, sie bereitzustellen, kann dies auf 2 -Arten erleichtert werden:
- Kombination der Zusatzversicherung mit der Erbringung der obligatorischen Vorsorgeuntersuchung im Rahmen eines einzigen Vertrags mit einem arbeitsmedizinischen Zentrum Ihrer Wahl.
- Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer einen Zuschuss zu einer privaten Versicherungspolice anbieten – je nach medizinischem Zentrum werden PLN 300 bis PLN 600 pro Monat empfohlen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die zusätzliche Krankenversicherung als Einkommen gilt und daher den normalen Sozialleistungen und Steuern unterliegt.
Vorsorgeuntersuchungen
Alle Mitarbeiter müssen sich vor Arbeitsbeginn einer ärztlichen Vorsorgeuntersuchung unterziehen, um sicherzustellen, dass es ihnen gut genug geht, um ihre Arbeitsaufgaben zu erfüllen. Der Arzt stellt dieses Attest aus. Diese Prüfung muss vom Arbeitgeber ermöglicht werden, was bedeutet, dass der Arbeitgeber die Prüfung über ein formelles „Überweisungsverfahren“ bezahlt und anordnet.
Diese Untersuchungen sind auf eine bestimmte Branche ausgerichtet und werden von zugelassenen Ärzten durchgeführt. Die bekanntesten dieser medizinischen Zentren sind Medicover, Lux Med und Enel-Med. Aber auch zugelassene arbeitsmedizinische Ärzte in normalen medizinischen Zentren im ganzen Land können diese Untersuchungen durchführen. Wenn der Arbeitgeber plant, mehr als 10 Mitarbeiter einzustellen, wird empfohlen, dass der Arbeitgeber einen Vertrag mit einem dieser arbeitsmedizinischen Zentren abschließt, da dies häufig ein kostengünstigerer und effizienterer Ansatz ist. Einige medizinische Zentren werden zwar einen solchen Vertrag mit dem Arbeitgeber verlangen, aber im Allgemeinen ist dies keine Voraussetzung.
Die Kosten für eine vorbeugende ärztliche Untersuchung liegen zwischen 170-PLN500 PLN pro Mitarbeiter und hängen von der Anzahl der angeforderten Tests und der Anzahl der beteiligten Spezialisten ab. Beispielsweise benötigt ein Unternehmen möglicherweise einen Augenarzt für einen Mitarbeiter, der mit einem Computer arbeitet.
Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschulung
Alle Mitarbeiter müssen außerdem vor Arbeitsbeginn eine Arbeitsschutz- und Gesundheitsschulung absolvieren, um sicherzustellen, dass sie über allgemeine Sicherheitsgesetze und -richtlinien sowie berufsspezifische Sicherheitsanweisungen wie Arbeitsgesundheitsbedingungen, Risiken und andere Gesundheitsanforderungen informiert sind. Das gesamte Arbeitssicherheitsschulungsprogramm besteht aus 2 Komponenten, die üblicherweise als „allgemeine Schulung“ und „Toolbox Talk“ werden:
- „Allgemeine Schulung“ wird in der Regel von einem spezialisierten Unternehmen durchgeführt, das im Rahmen des umfassenderen Arbeitsgesetzbuchs Polens für die grundlegenden Bestimmungen zum Gesundheits- und Sicherheitsschutz am Arbeitsplatz zertifiziert ist.
- Der „Toolbox Talk“-Teil muss von einem autorisierten internen Vertreter durchgeführt werden, der über umfassende Kenntnisse über die Arbeit und darüber verfügt, was für eine sichere Ausführung erforderlich ist, über die Gesamtumgebung, die damit verbundenen Gesundheitsrisiken und die erforderlichen Werkzeuge, um diese zu minimieren.
Die geschätzten Kosten für ein komplettes Arbeitssicherheits- und Schulungsprogramm liegen zwischen PLN 150-PLN 300 pro Person und es ist kein Vertrag mit dem bereitstellenden Unternehmen erforderlich.
Beachten Sie, dass alle Mitarbeiter schriftlich bestätigen müssen, dass sie mit den Grundsätzen und Bestimmungen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vertraut sind.
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