Polen bietet Zugang zu qualifizierten und wettbewerbsfähigen Arbeitskräften in einer der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften Europas. Gleichzeitig bedeuten Arbeitsgesetze und behördliche Anforderungen, dass Sie sorgfältig planen müssen, um die Vorschriften einzuhalten.

Ein polnischer Employer of Record (EOR) G-P kann helfen. Wir verwalten alles, von der Vertragserstellung über die Abfindung bis hin zum Offboarding. Mit haben Sie ein engagiertes Team mit lokaler Expertise G-P, das jede Einstellung unterstützt. Auf diese Weise können Sie Ihr Team in Polen aufbauen, ohne eine lokale Einheit einzurichten oder sich Gedanken über Red Tape machen zu müssen.  

Vereinfachen Sie die Einstellung in Polen mit einem niedergelassenen Arbeitgeber

Arbeitgeber in Polen befolgen den Arbeitsgesetzbuch und mehrere Richtlinien der Europäischen Union (EU), die strenge Beschäftigungsanforderungen haben.  

Polen ist EU-Mitglied, aber nicht Teil der EU-Währungsunion. Die Lokalwährung ist der polnische Zloty (PLN), nicht der Euro (EUR), der sich auf Verträge und Vergütungen auswirkt. 

Die Verwendung eines Arbeitgebers von Rekordpolen stellt sicher, dass Sie die lokalen und EU-Vorschriften einhalten, ohne sie selbst zu verwalten.

Der EOR-Einstellungsprozess in Polen

  1. Arbeiten Sie mit einem globalen Beschäftigungsexperten zusammen. Entscheiden Sie sich für einen polnischen EOR mit tiefgreifender landesspezifischer Expertise, der Sie durch die lokale Rechtslandschaft führt.

  2. Finden Sie Ihren idealen Kandidaten. Sie finden die besten Talente für Ihre Bedürfnisse, und der EOR kümmert sich um den Rest des Beschäftigungsprozesses.

  3. Generieren Sie einen konformen Arbeitsvertrag. Ihr EOR erstellt einen lokal konformen Vertrag, der alle obligatorischen Bedingungen des polnischen Arbeitsrechts widerspiegelt, einschließlich Gehalt, Arbeitszeiten und Kündigungsfristen.

  4. Integrieren und verwalten Sie Ihr Team. Der EOR verwaltet alle Aspekte des Beschäftigungslebenszyklus. Dazu gehören die Registrierung des Mitarbeiters bei der Sozialversicherungseinrichtung des Staates (zakład ubezpieczeń społecznych, oder ZUS), die Abwicklung der Gehaltsabrechnung und die Verwaltung von Sozialleistungen.

Sehen Sie, wie eine EOR funktioniert

Arbeitsverträge in Polen

Arbeitsverträge müssen vor oder am ersten Arbeitstag Ihres Teammitglieds schriftlich unterzeichnet werden. 

Verträge müssen die Vergütung in PLN angeben und in polnischer Sprache verfasst werden, wenn der Mitarbeiter in Polen lebt und arbeitet. Sie können eine zweisprachige Version entwerfen, wenn ein Mitarbeiter darum bittet. Informieren Sie in diesem Fall den Mitarbeiter, dass die polnische Version die rechtsverbindliche ist. 

Ein Standardarbeitsvertrag umfasst:

  • Arbeitgeber- und Mitarbeiterangaben

  • Art des Vertrags

  • Datum der Ausführung

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, einschließlich Arbeitsaufgaben, Arbeitsort, Arbeitszeit, Startdatum und Vergütung

Die wichtigsten Arten von Arbeitsverträgen sind:

  • Befristet, gültig bis zu 33 Monate und erneuerbar bis zu dreimal

  • Unbefristet (offen), die den meisten Schutz für Mitarbeiter bieten


In Polen wird die Probezeit zu Beginn der Beschäftigung festgelegt, um festzustellen, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut passen. Beim Anbieten eines Probevertrags muss der Arbeitgeber angeben, welcher Art von Vertrag bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses folgt. Wenn es sich um einen befristeten Vertrag handelt, muss der Arbeitgeber auch die beabsichtigte Dauer angeben. Nach Beendigung der Probezeit wird der neue Vertrag, der als „Nachvertrag“ bezeichnet wird, unterzeichnet. 

Die Probezeit hängt von der Art des Folgevertrags ab:

  • Ein Monat für einen neuen befristeten Vertrag unter sechs Monaten

  • Zwei Monate für einen neuen befristeten Vertrag zwischen 6–12 Monaten

  • Drei Monate für alle anderen Fälle, einschließlich unbefristeter Verträge

Sie müssen kein Experte für polnisches Vertragsrecht sein, um in Polen zu mieten. Ein EOR Polen erstellt Verträge, die dem polnischen Arbeitsgesetzbuch und den EU-Richtlinien für Sie entsprechen. 

Urlaubsansprüche in Polen


Arbeitszeiten in Polen

Die Arbeitszeit darf acht Stunden pro Tag oder durchschnittlich 40 Stunden über fünf Tage nicht überschreiten. Arbeiten über diese Grenzen hinaus sind Überstunden. Mitarbeiter können in einem Kalenderjahr nicht mehr als 150 Überstunden machen. Ein Tarifvertrag (CBA) oder Vertrag kann dies verlängern, aber Mitarbeiter können nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. 

Überstunden an normalen Arbeitstagen werden mit 50 % mehr bezahlt als das Bruttogehalt eines Mitarbeiters. Überstunden und Arbeit in der Nacht, an Sonntagen oder an Feiertagen werden zu 100 % mehr als ihr Gehalt bezahlt oder sie können stattdessen freigestellt werden.  

Feiertage in Polen

Mitarbeiter in Polen erhalten 14 bezahlte Feiertage:

  • Neujahr

  • Dreikönigstag

  • Ostersonntag

  • Ostermontag

  • Tag der Arbeit/Maifeiertag

  • Tag der Verfassung

  • Pfingstsonntag (Whitsonntag)

  • Fronleichnam

  • Polnischer Armeetag/Annahme von Mary

  • Alle Heiligen Tag

  • Unabhängigkeitstag

  • Heiligabend

  • Weihnachtstag

  • Zweiter Weihnachtsfeiertag

Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder einen arbeitsfreien Tag, müssen Arbeitgeber einen alternativen freien Tag gewähren. 

Urlaubstage in Polen

Der bezahlte Jahresurlaub basiert auf der Dienstdauer eines Mitarbeiters, einschließlich aller früheren Beschäftigungen und Ausbildungen: 

  • Mitarbeiter mit weniger als 10 Dienstjahren erhalten 20 Tage

  • Mitarbeiter mit 10 oder mehr Dienstjahren erhalten 26 Tage

Der bezahlte Jahresurlaub umfasst vier „On-Demand“-Tage, die kurzfristig in Anspruch genommen werden können. 

Wenn Urlaub in einem Kalenderjahr nicht verwendet wird, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass er bis 30. September zum nächsten Jahr gewährt wird. Mitarbeiter können drei Jahre nach Ablauf der 30. September Frist ungenutzten Urlaub geltend machen. Arbeitgeber müssen mit Strafen rechnen, wenn sie innerhalb dieser Fristen keinen Urlaub gewähren.

Andere Arten von Urlaub sind:

  • Pflegeurlaub: Dies ist ein unbezahlter Urlaub von fünf Tagen pro Jahr für die persönliche Versorgung oder die Unterstützung eines Familienmitglieds oder Haushaltsmitglieds mit einer schweren Erkrankung.

  • Urlaub höherer Gewalt: Dies sind zwei Tage oder 16 Stunden pro Jahr für dringende familiäre Angelegenheiten. Während dieses Urlaubs erhalten Mitarbeiter 50 % ihres regulären Gehalts.

CBAs können sich auf den Jahresurlaub der Mitarbeiter auswirken, wenn einer vorhanden ist. 

Genesungsurlaub

Mitarbeiter erhalten in der Regel 80 % ihres Gehalts, wenn sie über ein ärztliches Attest verfügen, aus dem hervorgeht, dass sie nicht arbeiten können. Diese Einkommensunterstützung wird vom Arbeitgeber oder ZUS bezahlt, je nachdem, wie lange der Mitarbeiter krank ist.


Tage ohne Arbeit

Leistung gezahlt von

Mitarbeiter unter 50 Jahren

Tage 1–33

Arbeitgeber

Tage 33–182*

ZUS

Mitarbeiter über 50

Tage 1–14

Arbeitgeber

Tage 14–182*

ZUS

*Verlängert sich auf 270 Tage, wenn der Mitarbeiter aufgrund von Tuberkulose oder Schwangerschaft nicht arbeiten kann.

Arbeitgeber müssen genaue Aufzeichnungen führen und Dokumente rechtzeitig einreichen, um Strafen zu vermeiden.

Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternzeit

Polen bietet umfangreiche, von ZUS finanzierte Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternzeit. 

Alle Mitarbeiter haben unabhängig von ihrer Vertragsart oder Dienstzeit Anspruch auf 20 Wochen Mutterschaftsurlaub für die Geburt eines Kindes. Bis zu sechs Wochen können vor dem erwarteten Fälligkeitsdatum eingenommen werden, und 14 Wochen müssen nach der Geburt eingenommen werden. Mitarbeiter sind während des Mutterschaftsurlaubs vor der Entlassung geschützt. Wenn sie zur Arbeit zurückkehren, müssen sie zu ihrer vorherigen oder ähnlichen Position zurückkehren.

Väter erhalten zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, der als ein einziger Block oder in zwei einwöchigen Zeiträumen genommen werden kann.

Zusätzlich zu Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub erhalten Eltern 41 Wochen Elternzeit nach der Geburt oder Adoption eines Kindes. Jeder Elternteil muss neun Wochen Urlaub nehmen, und die restlichen 23 Wochen können zwischen ihnen aufgeteilt werden.

Wie ein eingetragener Arbeitgeber bei der Verwaltung von Urlaubsansprüchen in Polen hilft

Sie müssen die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter nicht im Einklang mit polnischem Recht verwalten. Ein polnischer EOR wird dies für Sie übernehmen. EORs beschäftigen sich auch mit den Komplexitäten der Elternzeit und den ZUS-Anforderungen. 

Krankenversicherung in Polen

Arbeitgeber melden Mitarbeiter innerhalb von sieben Tagen nach Arbeitsbeginn bei ZUS an. 

Der National Health Fund (NFZ) verwaltet das öffentliche Krankenversicherungssystem, das Mitarbeitern und berechtigten Angehörigen Zugang zu einer Reihe von Dienstleistungen bietet. Arbeitgeber behalten 9 % des Bruttogehalts eines Mitarbeiters ein und überweisen es an ZUS.

Arbeitgeber müssen Gesundheitsuntersuchungen am Arbeitsplatz, einschließlich Vorarbeit, regelmäßige und arbeitsmedizinische Untersuchungen, organisieren und bezahlen. Dies ist von der allgemeinen Krankenversicherung getrennt und kein steuerpflichtiger Vorteil.

Sofern Arbeitgeber eine private Krankenversicherung abschließen, wird diese für den Arbeitnehmer grundsätzlich als steuerpflichtige Leistung behandelt.

Zusatzleistungen und Boni in Polen

Gemeinsame Nebenleistungen

Viele Arbeitgeber bieten zusätzliche Leistungen an, um Talente anzuziehen und zu binden, darunter:

  • Private Krankenversicherung: Zugang zu privaten Gesundheitsdienstleistungen über das öffentliche System hinaus

  • Gruppenlebensversicherung: Zusätzliche Lebensversicherung

  • Multisport- oder Fitnesskarten: Subventionierter Zugang zu Fitnessstudios, Sporteinrichtungen und Wellnessprogrammen

  • Essensgutscheine oder Essenskarten: Prepaid-Karten oder Gutscheine für Mahlzeiten

  • Sprachkurse und professionelle Entwickler t: Finanzierung von Sprachunterricht oder berufsbezogener Schulung

  • Dienstwagen- oder Transportzuschuss: Für Rollen, die eine Reise erfordern, oder als Vergünstigung

  • Urlaubszuschüsse oder „wczasy pod grusz-“: Finanzielle Unterstützung für Urlaube, oft über den Company Social Benefits Fund (ZF-S)

  • Kinderbetreuung: Beiträge zu Kinderbetreuungskosten oder Einrichtungen vor Ort

Mitarbeiterboni in Polen

Boni sind nicht erforderlich, es sei denn, dies ist in einem Vertrag oder einer CBA angegeben. Arbeitgeber bieten Anreize, um auf dem Einstellungsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben, wie z. B.:

  • Jahresbonus (Prämie Roczna oder Prämien-„wi-teczna“) Häufig am Jahresende oder um Weihnachten gezahlt

  • Leistungsbonus: Verknüpft mit individuellen, Team- oder Unternehmensleistungszielen

  • Senioritätsbonus: Wird manchmal für lange Betriebszugehörigkeit vergeben, insbesondere in größeren oder traditionellen Unternehmen

  • Ermessensbonus: nach Ermessen des Arbeitgebers gezahlt, nicht vertraglich garantiert

  • Projekt- oder Aufgabenabschlussbonus: Für den erfolgreichen Abschluss bestimmter Projekte oder Aufgaben

  • Empfehlungsbonus: Für die Empfehlung erfolgreicher Bewerber

Wie ein eingetragener Arbeitgeber bei Leistungen in Polen hilft

Ein EOR wie G-P vereinfacht das Leistungsmanagement in Polen, indem er in Ihrem Namen als gesetzlicher Arbeitgeber fungiert. Mit landesspezifischer Expertise und zentralisiertem Support G-P reduziert er Compliance-Risiken, rationalisiert die Verwaltung und bietet einen einzigen Ansprechpartner für die Verwaltung deiner Belegschaft in Übereinstimmung mit polnischen Vorschriften.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Vergütungen und Sozialleistungen in Polen

Kündigung und Abfindung in Polen

Die Kündigung erfordert strikte Kündigungsfristen, die im polnischen Arbeitsgesetzbuch oder einem anwendbaren CBA aufgeführt sind. 

Arbeitgeber benötigen einen gültigen, rechtlichen Grund für die Kündigung von unbefristeten Verträgen. 

Verträge mit fester Laufzeit haben unterschiedliche Regeln. Ein Rechtsgrund ist nur erforderlich, wenn der Vertrag die Kündigung mit Kündigung umfasst. 

Arbeitgeber können keine Zahlungen anstelle einer Benachrichtigung anbieten. Arbeitgeber können Arbeitnehmer jedoch während der Kündigungsfrist von der Arbeit „entbinden“, während sie sie trotzdem bezahlen. 

Gesetzliche Kündigungsfristen für befristete und unbefristete Verträge sind:

  • Zwei Wochen bei einer Beschäftigung von weniger als sechs Monaten

  • Ein Monat für eine Beschäftigung von mindestens sechs Monaten

  • Drei Monate für eine Beschäftigung von mindestens 3 Jahren

Abfindung ist eine Leistung für Mitarbeiter, deren Arbeit aus Gründen beendet wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie z. B. Entlassungen, Umstrukturierungen oder Schließungen des Unternehmens. Arbeitgeber mit weniger als 20 Mitarbeitern müssen keine Abfindung zahlen. 

Ein EOR Polen sorgt für einen reibungslosen Offboarding-Prozess für Ihre Teammitglieder. EORs verwalten alles von Kündigungsfristen bis hin zu Abfindungen – so müssen Sie es nicht tun.

Lohn- und Lohnsteuern in Polen

Arbeitgeber müssen alle Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuern einbehalten und abführen. 

Dazu gehören Beiträge zu mehreren staatlich geführten Fonds innerhalb von ZUS, dem Labor Fund (Fundusz pracy) und dem Employee Guaranteed Benefits Fund (fundusz gwarantowanych -wiadczeń sracowniczych, oder FG -P). 

Der Arbeitsfonds finanziert Arbeitslosengeld und unterstützt in bestimmten Fällen Mutterschafts- und Elterngeld. Die FG-P schützt die Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig oder insolvent wird.

  • Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge: Etwa 21 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters, der Renten, Invalidität, Unfallversicherung und andere Mittel abdeckt.

  • Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter: etwa 13.7 % des Bruttogehalts.

  • Beitragsobergrenze: Für Renten- und Invaliditätsbeiträge gilt ein jährlicher Höchstbetrag. Für 2025 ist dies PLN 253,350.

Eine zusätzliche private Krankenversicherung ist zu einer gemeinsamen Leistung geworden, um Talente zu gewinnen und zu binden. Diese Leistungen gelten als steuerpflichtiges Einkommen für den Mitarbeiter.

Ein EOR Polen vereinfacht die globale Beschäftigung, indem es alle Aspekte der Lohn - und Steuerkonformität handhabt. Dazu gehört auch die Verwaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und steuerpflichtigen Leistungen.

So wählen Sie die richtige EOR in Polen aus

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Auswahl einer EOR in Polen:

  • Compliance-Expertise: Ihr polnischer EOR muss über ein tiefes Verständnis der polnischen Arbeitsgesetze und CBA-Anforderungen verfügen. Ein Partner mit einem engagierten Team von lokalen HR- und Rechtsexperten kann proaktiv Änderungen verwalten, um sicherzustellen, dass Sie immer konform sind.

  • Umfassendes Serviceangebot: Der richtige Partner bietet eine Reihe von globalen Arbeitsprodukten und EOR-Lösungen. Die Lösung global employment platform bietet alles, was du zur Verwaltung des Mitarbeiterlebenszyklus benötigst, von der Erstellung konformer Arbeitsverträge und der Verwaltung der Gehaltsabrechnung bis hin zur Verwaltung von Sozialleistungen und Offboarding.

  • Technologische Fähigkeiten: Bestätigen Sie, dass die EOR in Ihre bestehenden HCM-, PEO- oder Gehaltsabrechnungssysteme integriert werden kann, um betriebliche Verzögerungen zu vermeiden. 

  • Transparente Kostenstruktur: Suchen Sie nach transparenten Kosten, damit Sie Ihre globalen Beschäftigungsziele genau budgetieren können.

  • Datensicherheit und Compliance. Stellen Sie sicher, dass Ihr EOR strenge Datensicherheitsprotokolle wie die DSGVO befolgt. Dies ist entscheidend für den Schutz sensibler Mitarbeiterinformationen und die Aufrechterhaltung der Compliance.

  • Reputation und Branchenführerschaft: Recherchieren Sie den Ruf des EOR-Marktes. G-P ist der anerkannte Marktführer im Bereich der globalen Beschäftigung und wird gemäß allen Branchenanalystenberichten auf Platz 1 gesetzt. Kundenreferenzen und Fallstudien sind auch bei der Auswahl einer EOR wichtig.

Verwenden Sie G-P EOR für globale Einstellungen in Polen

G-P EOR ist eine preisgekrönte, KI-fähige globale Einstellungslösung, mit der Start -ups, KMUs und Unternehmen mit Leichtigkeit globale Teams aufbauen können. G-P EOR kümmert sich um alles, vom Onboarding bis hin zur Bezahlung von Top-Talenten in über 180 Ländern. Mit uns umgehen Sie die Komplexität der Einrichtung lokaler Einheiten. 

G-P EOR ist der bevorzugte Partner für führende HCM-, PEO- und Gehaltsabrechnungsplattformen . Bringen Sie Ihre Mitarbeiterdaten an einem Ort zusammen, um bestehende Workflows zu pflegen und gleichzeitig konsistente und genaue Daten über Ihre integrierten Systeme hinweg zu speichern.

Fordern Sie noch heute einen Vorschlag an, mit der Einstellung in Polen zu beginnen.