Polen bietet Zugang zu qualifizierten und kostengünstigen Arbeitskräften in einer der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften Europas. Gleichzeitig erfordern Arbeitsgesetze und regulatorische Anforderungen eine sorgfältige Planung, um die Compliance zu gewährleisten.​​ 

Ein polnischer Arbeitgeber (Employer of Record) wie G-P kann helfen. Wir übernehmen den gesamten Prozess von der Vertragserstellung bis zur Abfindung und dem Austritt. Mit G-P steht Ihnen ein engagiertes Team mit lokaler Expertise zur Seite, das jede Einstellung unterstützt. Auf diese Weise können Sie Ihr TEAM in Polen aufbauen, ohne eine lokale Niederlassung gründen oder sich mit Bürokratie herumschlagen zu müssen.​​   

Vereinfachen Sie die Personalbeschaffung in Polen mit einem Arbeitgeber-Register.​​ 

Arbeitgeber in Polen richten sich nach dem Arbeitsgesetzbuch und mehreren Richtlinien der Europäischen Union (EU), die strenge Beschäftigungsanforderungen enthalten.​​   

Polen ist zwar Mitglied der EU, aber nicht Teil der Währungsunion der EU. Die Landeswährung ist der polnische Zloty (PLN), nicht der Euro (EUR), was sich auf Verträge und Abfindungen auswirkt.​​  

Die Nutzung eines Arbeitgebers of Record Poland stellt sicher, dass Sie die lokalen und EU-Vorschriften einhalten, ohne sich selbst darum kümmern zu müssen.​​ 

Der Arbeitgeberfeststellungsprozess in Polen​​ 

  1. Partner with a global employment expert. Choose a Poland EOR with deep, in-country expertise as they’ll guide you through the local legal landscape.​​ 
  2. Source your ideal candidate. You find the best talent for your needs, and the EOR handles the rest of the employment process.​​ 
  3. Generate a compliant employment contract. Your EOR drafts a locally compliant contract that reflects all mandatory terms under Polish labor law, including salary, working hours, and notice periods.​​ 
  4. Onboard and manage your team. The EOR manages all aspects of the employment lifecycle. This includes registering the employee with the state’s Social Security Institution (zakład ubezpieczeń społecznych, or ZUS), processing payroll, and administering benefits.​​ 

Sehen Sie sich an, wie ein Employer of Record funktioniert​​ 

Arbeitsverträge in Polen​​ 

Arbeitsverträge müssen schriftlich vorliegen und vor oder am ersten Arbeitstag des Teammitglieds unterzeichnet werden.​​  

Die Verträge müssen die Abfindung in PLN ausweisen und in polnischer Sprache verfasst sein, wenn der Mitarbeiter in Polen wohnt und arbeitet. Sie können eine zweisprachige Version erstellen, falls ein Mitarbeiter dies wünscht. Weisen Sie in diesem Fall den Mitarbeiter darauf hin, dass die polnische Fassung die rechtsverbindliche ist.​​  

Ein Standardarbeitsvertrag beinhaltet:​​ 

  • Angaben zum Arbeitgeber und Mitarbeiter​​ 
  • Vertragsart​​ 
  • Datum der Ausführung​​ 
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, einschließlich Aufgaben, Arbeitsort, Arbeitszeiten, Startdatum und Abfindung​​ 

Die wichtigsten Arten von Arbeitsverträgen sind:​​ 

  • Befristete Verträge, die bis zu 33 Monate gültig sind und bis zu dreimal verlängert werden können​​ 
  • Indefinite (offen), die den meisten Mitarbeiter Schutz bieten​​ 

In Polen wird die Probezeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses festgelegt, um zu prüfen, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut zusammenpassen. Wenn der Arbeitgeber einen Probezeitvertrag anbietet, muss er angeben, welche Art von Vertrag folgen wird, wenn das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Handelt es sich um einen befristeten Vertrag, muss der Arbeitgeber auch die geplante Laufzeit angeben. Nach Ablauf der Probezeit wird der neue Vertrag, der sogenannte „Folgevertrag“, unterzeichnet.​​  

Die Dauer der Probezeit hängt von der Art des nachfolgenden Vertrags ab:​​ 

  • Einen Monat für einen neuen befristeten Vertrag von weniger als sechs Monaten​​ 
  • Zwei Monate für einen neuen Befristet-Vertrag zwischen 6und12 Monaten​​ 
  • Drei Monate für alle anderen Fälle, einschließlich unbefristeter Verträge.​​ 

Man muss kein Experte für polnisches Vertragsrecht sein, um in Polen eine Einstellung vorzunehmen. Ein Employer of Record Poland erstellt für Sie Verträge, die dem polnischen Arbeitsrecht und den EU-Richtlinien entsprechen.​​  

Urlaubsansprüche in Polen​​ 

Arbeitszeiten in Polen​​ 

Die Arbeitszeit darf acht Stunden pro Tag oder einen Durchschnitt von 40 Stunden über fünf Tage nicht überschreiten. Arbeiten, die diese Grenzen überschreiten, gelten als Überstunden. Mitarbeiter dürfen nicht mehr als 150 Stunden Überstunden pro Kalenderjahr leisten. Ein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann dies verlängern, jedoch dürfen Arbeitnehmer nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.​​  

Überstunden an normalen Arbeitstagen werden mit 50% mehr als der Bruttovergütung eines Mitarbeiters vergütet. Überstunden und Arbeit in der Nacht, an Sonn- oder Feiertagen werden mit 100% mehr als ihrem Gehalt vergütet, alternativ können ihnen arbeitsfreie Zeiten gewährt werden.​​   

Feiertage in Polen​​ 

In Polen ansässige Mitarbeiter erhalten 14 bezahlte Feiertage:​​ 

  • Neujahr​​ 
  • Epiphanie​​ 
  • Ostersonntag​​ 
  • Ostermontag​​ 
  • Tag der Arbeit/Maifeiertag​​ 
  • Verfassungstag​​ 
  • Pfingstsonntag​​ 
  • Fronleichnam​​ 
  • Tag der Polnischen Armee/Mariä Himmelfahrt​​ 
  • Allerheiligen​​ 
  • Unabhängigkeitstag​​ 
  • Heiligabend​​ 
  • Weihnachtstag​​ 
  • Zweiter Weihnachtsfeiertag​​ 

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag oder einen arbeitsfreien Tag, müssen Arbeitgeber einen alternativen Urlaubstag gewähren.​​  

Urlaubstage in Polen​​ 

Der jährliche bezahlte Urlaub basiert auf der Dienstzeit eines Mitarbeiters, einschließlich aller vorherigen Beschäftigungen und Ausbildungen:​​  

  • Mitarbeiter mit weniger als 10 Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten 20 Tage​​ 
  • Mitarbeiter mit 10 oder mehr Dienstjahren erhalten 26 Tage​​ 

Der jährliche bezahlte Urlaub beinhaltet vier „On-Demand“-Tage, die auch kurzfristig genommen werden können.​​  

Wird der Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres nicht genommen, müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass er bis zum 30 September des Folgejahres gewährt wird. Arbeitnehmer können nicht genutzte Urlaubstage bis zu drei Jahre nach dem Stichtag 30 im September geltend machen. Arbeitgebern drohen Strafen, wenn sie den Urlaub nicht innerhalb dieser Fristen gewähren.​​ 

Weitere Urlaubsarten sind:​​ 

  • Pflegeurlaub: Dies sind fünf Tage unbezahlter Urlaub pro Jahr für die persönliche Pflege oder Unterstützung eines Familienmitglieds oder Haushaltsangehörigen mit einer schweren Erkrankung.​​ 
  • Force majeure Leave: Das sind zwei Tage oder 16 Stunden pro Jahr für dringende Familienangelegenheiten. Während dieses Urlaubs erhalten die Mitarbeiter 50% ihres regulären Gehalts.​​ 

Ein bestehender Tarifvertrag kann sich auf den Jahresurlaub der Mitarbeiter auswirken.​​  

Genesungsurlaub​​ 

Arbeitnehmer erhalten in der Regel 80% ihrer Vergütung, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen, das ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Diese Einkommensbeihilfe wird vom Arbeitgeber oder der ZUS gezahlt, je nachdem, wie lange der Arbeitnehmer krank ist.​​ 

 

Urlaubstage​​ 

Leistung gezahlt von​​ 

Mitarbeiter unter 50​​ 

Tage 1–33​​ 

Arbeitgeber​​ 

Tage 33–182*​​ 

ZUS​​ 

 

Mitarbeiter über 50​​ 

Tage 1–14​​ 

Arbeitgeber​​ 

Tage 14–182*​​ 

ZUS​​ 

 

*Verlängert sich auf 270 Tage, wenn der/die Mitarbeiter/in aufgrund von Tuberkulose oder Schwangerschaft arbeitsunfähig ist.​​ 

Arbeitgeber müssen genaue Aufzeichnungen führen und Unterlagen fristgerecht einreichen, um Strafen zu vermeiden.​​ 

Mutterschaft, Vaterschaft und Elternurlaub​​ 

Polen bietet umfassenden, von der ZUS finanzierten Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub.​​  

Alle Arbeitnehmerinnen haben unabhängig von ihrer Vertragsart oder Betriebszugehörigkeit Anspruch auf 20 Wochen Mutterschutzurlaub bei der Geburt eines Kindes. Bis zu sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin kann eine Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung durchgeführt werden, und 14 Wochen müssen nach der Geburt eingeleitet werden. Während des Mutterschutzurlaubs sind die Arbeitnehmerinnen vor Kündigung geschützt. Wenn sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, müssen sie ihre vorherige oder eine ähnliche Position wieder einnehmen.​​ 

Väter haben Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, der entweder am Stück oder in zwei einwöchigen Abschnitten genommen werden kann.​​ 

Zusätzlich zum Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub erhalten Eltern nach der Geburt oder Adoption eines Kindes 41 Wochen Elternurlaub. Jeder Elternteil muss neun Wochen Urlaub nehmen, die verbleibenden 23 Wochen können zwischen ihnen aufgeteilt werden.​​ 

Wie ein Arbeitgeber im Rahmen der Arbeitsrechtsverwaltung bei der Geltendmachung von Urlaubsansprüchen in Polen hilft​​ 

Sie müssen die Arbeitszeiten und Urlaubszeiten Ihrer Mitarbeiter nicht gemäß polnischem Recht regeln. Ein in Polen registrierter Arbeitgeber wird sich darum kümmern. EORs befassen sich auch mit den komplexen Anforderungen des Elternurlaubs und der ZUS.​​  

Krankenversicherung in Polen​​ 

Arbeitgeber melden ihre Mitarbeiter innerhalb von sieben Tagen nach Arbeitsbeginn bei ZUS an.​​  

Der Nationale Gesundheitsfonds (NFZ) verwaltet das öffentliche Krankenversicherungssystem, das Arbeitnehmern und anspruchsberechtigten Angehörigen Zugang zu einer Reihe von Leistungen bietet. Arbeitgeber behalten 9% des Bruttoentgelts eines Mitarbeiters ein und überweisen es an ZUS.​​ 

Arbeitgeber müssen arbeitsmedizinische Untersuchungen veranlassen und bezahlen, einschließlich Einstellungsuntersuchungen, regelmäßigen Untersuchungen und Untersuchungen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz. Dies ist eine separate Leistung, die nicht von der allgemeinen Krankenversicherung übernommen wird und keine Steuerpflicht darstellt.​​ 

Wenn Arbeitgeber eine private Krankenversicherung anbieten, wird diese in der Regel als geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer behandelt.​​ 

Zusatzleistungen und Boni in Polen​​ 

Übliche Zusatzleistungen​​ 

Viele Arbeitgeber bieten zusätzliche Leistungen an, um Talente zu gewinnen und zu binden, darunter:​​ 

  • Private Krankenversicherung: Zugang zu privaten Gesundheitsleistungen außerhalb des öffentlichen Gesundheitssystems​​ 
  • Gruppenlebensversicherung: Zusätzlicher Lebensversicherungsschutz​​ 
  • Multisport- oder Fitnesskarten: Subventionierter Zugang zu Fitnessstudios, Sportanlagen und Wellnessprogrammen​​ 
  • Essensgutscheine oder Essenskarten: Prepaid-Karten oder Gutscheine für Mahlzeiten​​ 
  • Sprachkurse und berufliche Weiterbildung : Finanzierung von Sprachkursen oder berufsbezogenen Schulungen​​ 
  • Firmenwagen oder Transport: Für Positionen, die Reisetätigkeit erfordern oder als Zusatzleistung dienen​​ 
  • Urlaubssubventionen oder "wczasy pod gruszą": Finanzielle Unterstützung für Urlaube, oft über den Company Social Benefits Fund (ZFŚS)​​ 
  • Kinderbetreuung: Beiträge zu Kinderbetreuungskosten oder zu Einrichtungen vor Ort​​ 

Mitarbeiterboni in Polen​​ 

Bonuszahlungen sind nur dann verpflichtend, wenn sie in einem Vertrag oder Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen sind. Arbeitgeber bieten Anreize, um auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben, wie zum Beispiel:​​ 

  • Jahresbonus (​​ premia roczna​​  oder​​  premia świąteczna​​ Oft wird die Zahlung zum Jahresende oder um Weihnachten herum geleistet.​​ 
  • Leistungsbonus: Verknüpft an individuelle, TEAM- oder Unternehmensleistungsziele​​ 
  • Dienstaltersbonus: Wird manchmal für langjährige Betriebszugehörigkeit gewährt, insbesondere in größeren oder traditionellen Unternehmen.​​ 
  • Ermessensbonus: Die Zahlung erfolgt nach Ermessen des Arbeitgebers und ist nicht vertraglich garantiert.​​ 
  • Projekt- oder Aufgabenabschlussbonus: Für den erfolgreichen Abschluss bestimmter Projekte oder Aufgaben​​ 
  • Empfehlungsbonus: Für die Empfehlung erfolgreicher Kandidaten für eine Anstellung​​ 

Wie ein eingetragener Arbeitgeber bei den Sozialleistungen in Polen hilft​​ 

Ein Employer of Record wie G-P vereinfacht das Leistungsmanagement in Polen, indem er in Ihrem Namen als rechtlicher Arbeitgeber fungiert. Mit Expertise vor Ort und zentralisierter Unterstützung reduziert G-P das Compliance-Risiko, optimiert die Verwaltung und bietet einen einzigen Ansprechpartner für die Verwaltung Ihrer Belegschaft gemäß den polnischen Vorschriften.​​ 

Weitere Details finden Sie auf unserer Seite zu Abfindung und Leistungen in Polen .​​  

Kündigung und Abfindung in Polen​​ 

Für eine Kündigung gelten die im polnischen Arbeitsgesetzbuch oder in einem anwendbaren Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen.​​  

Arbeitgeber benötigen einen gültigen, rechtlichen Grund für die Kündigung unbefristeter Verträge.​​  

Für befristete Verträge gelten andere Regeln. Ein rechtlicher Grund ist nur dann erforderlich, wenn der Vertrag eine Kündigungsfrist vorsieht.​​  

Arbeitgeber dürfen keine Zahlung anstelle der Kündigungsfrist anbieten. Allerdings können Arbeitgeber ihre Angestellten während der Kündigungsfrist von der Arbeit „freistellen“ und ihnen weiterhin das Gehalt zahlen.​​  

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für befristete und unbefristete Verträge betragen:​​ 

  • Zwei Wochen bei einer Beschäftigung von weniger als sechs Monaten​​ 
  • Ein Monat für eine Beschäftigung von mindestens sechs Monaten​​ 
  • Drei Monate für eine Beschäftigung von mindestens 3 Jahren​​ 

Abfindungen sind eine Leistung für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, beendet wird, wie z. B. betriebsbedingte Kündigungen, Umstrukturierungen oder Unternehmensschließungen. Arbeitgeber mit weniger als 20 Mitarbeitern müssen keine Abfindung zahlen.​​  

Ein Employer of Record Poland gewährleistet einen reibungslosen Austrittsprozess für Ihre TEAM-Mitglieder. EORs kümmern sich um alles, von Kündigungsfristen bis zur Abfindung – damit Sie es nicht tun müssen.​​ 

Lohn- und Lohnsteuern in Polen​​ 

Arbeitgeber müssen alle Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuern einbehalten und abführen.​​  

Dazu gehören Beiträge zu mehreren staatlichen Fonds innerhalb der ZUS, dem Arbeitsfonds (fundusz pracy) und dem Employee Guaranteed Benefits Fund (fundusz gwarantowanych świadczeń sracowniczych, oder FGŚP).​​  

Der Arbeitsfonds finanziert Arbeitslosengeld und unterstützt in bestimmten Fällen Mutterschafts- und Elternleistungen. Die FGŚP schützt Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig oder insolvent wird.​​ 

  • Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung: Etwa 21% der Bruttovergütung des Mitarbeiters, die Renten, Erwerbsunfähigkeit, Unfallversicherung und andere Mittel abdecken.​​ 
  • Beiträge zur Mitarbeitersozialversicherung: Ungefähr 13.7% des Bruttovergütungs.​​ 
  • Beitragsobergrenze: Ein jährlicher Höchstbetrag gilt für Renten- und Invaliditätsbeiträge. Für 2025ist dies PLN 253,350.​​ 

Eine private Zusatzkrankenversicherung ist mittlerweile ein gängiger Vorteil, um Talente zu gewinnen und zu binden. Diese Leistungen gelten für den Mitarbeiter als steuerpflichtiges Einkommen.​​ 

An Employer of Record Polen vereinfacht die globale Beschäftigung, indem er alle Aspekte der Gehaltsabrechnung und Steuerkonformität abdeckt. Dazu gehört die Verwaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und steuerpflichtigen Leistungen.​​ 

Wie man den richtigen Employer of Record in Polen auswählt​​ 

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Auswahl eines Employer of Record in Polen:​​ 

  • Compliance-Expertise: Ihr verantwortlicher Arbeitgeber in Polen muss ein tiefes Verständnis der polnischen Arbeitsgesetze und der Tarifvertrag-Anforderungen haben. Ein Partner mit einem engagierten TEAM aus lokalen HR-RESSOURCEN und juristischen Fachleuten kann Änderungen proaktiv managen, um sicherzustellen, dass Sie stets Compliance gewährleisten.​​ 
  • Comprehensive service offering: The right partner offers a range of global employment products and EOR solutions. Our global employment platform delivers everything you need to manage the employee lifecycle, from drafting compliant employment contracts and managing payroll to administering benefits and offboarding.​​ 
  • Technological capabilities: Confirm that the EOR integrates with your existing HCM, PEO, or payroll systems to avoid operational delays.​​  
  • Transparent, Pauschalsatz-Preisgestaltung: Bewerten Sie die Vorhersagbarkeit der Gesamtkosten statt niedriger Basissätze. Achten Sie auf standardisierte, klare Preismodelle. Vergleichen Sie die Preisstrukturen sorgfältig, da einige EORs Prozentsätze der Gehaltsabrechnung verwenden, die hohe Einkommende bestrafen. Pauschalpreise gewährleisten langfristige Genauigkeit des Betriebsbudgets. Der G-P Employer of Record Startpreis von599USD monatlich verschafft Ihnen vollen Zugang zur G-P Global Employment Platform™ (Globale Beschäftigungsplattform). Wir verwenden eine Pauschalgebühr für die Plattform, anstatt einen Prozentsatz der Gehaltsabrechnung zu berechnen.​​ 
  • Data security and compliance. Ensure your EOR follows strict data security protocols like GDPR. This is critical for protecting sensitive employee information and maintaining compliance.​​ 
  • Reputation und Branchenführung: Recherchieren Sie den Marktruf des Employer of Record. G-P ist der anerkannte Marktführer im globalen Bereich der Beschäftigung und laut allen Berichten von Branchenanalysten auf Platz #1 . Kundenerfahrungen und Fallstudien sind ebenfalls wichtig bei der Wahl eines offiziellen Arbeitgebers.​​ 

Nutzen Sie G-P Employer of Record für die weltweite Personalbeschaffung in Polen.​​ 

G-P Employer of Record ist die preisgekrönte, von Künstliche Intelligenz unterstützte globale Einstellungslösung, die Start-ups, KMUund Unternehmen befähigt, globale Teams mühelos aufzubauen. G-P Employer of Record übernimmt alles von der Einarbeitung bis zur Bezahlung von Top-Talenten in über 180 Ländern. Bei uns umgehen Sie die Komplexität der Einrichtung lokaler Entitäten.​​  

G-P Employer of Record ist der bevorzugte Partner führender Plattformen für Human Capital Management, Professional Employer Organization und Gehaltsabrechnung. Führen Sie Ihre Belegschaftsdaten an einem Ort zusammen, um bestehende Arbeitsabläufe beizubehalten und gleichzeitig konsistente und genaue Daten in Ihren integrierten Systemen zu gewährleisten.​​ 

Fordern Sie noch heute einen Vorschlag an, um mit der Einstellung in Polen zu beginnen.​​