Plant Ihr Unternehmen eine Expansion in Polen? Wenn ja, brauchen Sie dafür eine Gruppe talentierter Mitarbeiter, die den Schritt wagen. Es kann schwierig sein, für internationale Arbeitnehmer eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Polen zu erhalten, da einheimische Staatsangehörige Vorrang haben. Allerdings hilft es, den Prozess und die Anforderungen für die Erteilung von Arbeitsvisa und Arbeitserlaubnissen zu verstehen.
Arten von Arbeitsvisa in Polen
Da Polen Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, benötigen Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten, der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz keine Arbeitserlaubnis. Die meisten anderen Personen benötigen sowohl ein Visum für den Aufenthalt im Land als auch eine Arbeitserlaubnis.
Es gibt verschiedene Arten von Visa für Nicht-EU-Bürger, Nicht-EWR-Bürger und Nicht-Schweizer Bürger, die zu Arbeitszwecken nach Polen einreisen möchten, darunter:
- Arbeitserlaubnis (Typ A): Diese Erlaubnis ist für Nicht-EU-, Nicht-EWR- und Nicht-Schweizer Staatsbürger erforderlich, die für einen Arbeitgeber in Polen arbeiten.
- Arbeitserlaubnis (Typ C oder E): Diese Erlaubnis ist für diejenigen erhältlich, die im Rahmen einer unternehmensinternen Versetzung zur Arbeit nach Polen entsandt werden.
- Geschäftsvisum: Schengen-Visum C oder nationales Visum D sind für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen verfügbar.
- Visum für Freiberufler/Unternehmer
Jede Art von Arbeitserlaubnis hat ihre eigenen Anforderungen. Denken Sie daran, dass Mitarbeiter sowohl ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis als auch eine Arbeitserlaubnis benötigen. Arbeitnehmer, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen einen Sprachnachweis vorlegen. Dies kann durch das Bestehen einer öffentlichen Prüfung, den Abschluss einer polnischen Schule oder Universität oder die Vorlage von Zertifikaten bestimmter privater Prüfungen oder interner Sprachprüfungen an polnischen Universitäten erreicht werden.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Polen
Arbeitgeber müssen mehrere Dokumente vorlegen, um eine Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-, Nicht-EWR- und Nicht-Schweiz-Mitarbeiter zu erhalten. Diese Dokumente umfassen:
- Ein ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über die Zahlung der Antragsgebühren
- Bestätigung des rechtlichen Status des Arbeitgebers durch das Nationale Gerichtsregister
- Aktuelle Aufzeichnungen über die wirtschaftliche Tätigkeit des Arbeitgebers
- Kopien der Reisepassseiten des Bewerbers mit relevanten Reiseinformationen
- Nachweis, dass der Bewerber über eine Krankenversicherung verfügt
- Eine Gründungsurkunde für das Unternehmen
- Eine Kopie einer Gewinn- oder Verlustbescheinigung des Arbeitgebers
- Eine Kopie eines Vertrags über die in Polen erbrachte Dienstleistung
Bewerbungsprozess
Personen, die in Polen arbeiten möchten, benötigen einen Arbeitgeber in Polen, der in ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis beantragt. Das Antragsverfahren besteht aus mehreren Schritten.
1. Durchführung eines Arbeitsmarkttests
Bevor mit der Beantragung einer Arbeitserlaubnis begonnen wird, müssen einige Arbeitgeber einen Arbeitsmarkttest durchführen. Sie sollten sich bei der Ausländerbehörde erkundigen, ob dies eine Verpflichtung für ihr Unternehmen darstellt. Der Zweck dieses Tests besteht darin, festzustellen, ob es Bürger Polens oder anderer EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehöriger gibt, die für die Besetzung der Stelle qualifiziert sind, da diese Vorrang hätten.
Wenn es auf dem Markt keine geeigneten Arbeitssuchenden gibt, kann der Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers eine Arbeitserlaubnis beantragen.
2. Der Bewerbungsprozess
Der Arbeitgeber ist für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis verantwortlich. Dem Antrag muss der Arbeitgeber Unterlagen beifügen, die belegen, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Beschäftigungsbedingungen sind nach allen geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften, einschließlich der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, angemessen.
- Das Arbeitsentgelt liegt nach Angaben der Verwaltungsabteilung der Kommunalverwaltung, dem Woiwodschaftsamt, nicht mehr als 30 % unter dem durchschnittlichen Monatslohn.
Der Arbeitgeber muss außerdem die oben aufgeführten erforderlichen Dokumente beifügen. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber die erforderlichen persönlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen.
3. Erteilung der Arbeitserlaubnis
Arbeitserlaubnisse in Polen werden vom Woiwodschaftsamt ausgestellt. Sobald der Antrag auf Arbeitserlaubnis genehmigt wurde, werden 3 Kopien der Genehmigung angefertigt: 1 für das Woiwodschaftsamt, 1 für den Arbeitgeber und 1 für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist für die Aushändigung der Arbeitserlaubnis an den Mitarbeiter verantwortlich. Der Mitarbeiter kann dann legal in Polen arbeiten.
Andere wichtige Überlegungen
Mitarbeiter sollten sich darüber im Klaren sein, dass ihre Arbeitserlaubnis nur für die Zeit gültig ist, in der sie bei dem Unternehmen bleiben, das die Erlaubnis in ihrem Namen beantragt hat. Sollten sie den Arbeitsplatz wechseln wollen, muss ihr neuer Arbeitgeber eine völlig neue Arbeitserlaubnis beantragen.
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Derzeit unterstützt G-P die Bearbeitung von Arbeitsvisa oder -genehmigungen an diesem bestimmten Standort nicht und bietet auch keine Unterstützung an.