G-P bietet Arbeitgeber-Record-Dienstleistungen für Kunden, die Mitarbeiter einstellen und Gehaltsabrechnungen durchführen möchten, ohne zuvor eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Slowenien zu gründen. Ihr Kandidat wird über G-P Slowenien PEO in Übereinstimmung mit den örtlichen Arbeitsgesetzen eingestellt und kann innerhalb von Tagen statt wie üblich in Monaten eingearbeitet werden. Die Person wird Ihrem Team zugewiesen und arbeitet im Namen Ihres Unternehmens genau so, als wäre er oder sie Ihr Mitarbeiter und erfüllt damit Ihre Anforderungen im Land.
Die Lösung ermöglicht es Kunden, die Gehaltsabrechnung in Slowenien durchzuführen, während Personaldienstleistungen, Steuer- und Compliance-Managementangelegenheiten von ihren Schultern auf unsere übertragen werden. Als globaler „Professional Employer Organization“-Experte kümmern wir uns um die Best Practices von Arbeitsverträgen, gesetzliche und marktübliche Leistungen und Aufwendungen für Mitarbeiter sowie bei Bedarf um Abfindungen und Kündigungen. Wir halten Sie auch über Änderungen der lokalen Arbeitsgesetze in Slowenien auf dem Laufenden.
Ihr möglicher neuer Mitarbeiter ist schneller produktiv, hat eine bessere Einstellungserfahrung und ist zu 100% für Ihr Team da. Sie haben die Gewissheit, dass Sie bei jeder Einstellung von einem Team spezialisierter Beschäftigungsexperten unterstützt werden. G-P können Sie schnell und problemlos die Talente der klügsten Köpfe in mehr als 185 Ländern auf der ganzen Welt nutzen.
Slowenien befindet sich in Mitteleuropa und hat eine Bevölkerung von 2 Millionen. Slowenisch ist die Landessprache, aber 92% der Bevölkerung spricht mindestens zwei Sprachen und 72% mindestens drei Sprachen.
Bei der Verhandlung der Bedingungen eines Arbeitsvertrags und des Angebotsschreibens mit einem Mitarbeiter in Slowenien kann es nützlich sein, die folgenden Standardleistungen zu berücksichtigen:
Arbeitsverträge in Slowenien
Die allgemeine Regel in Slowenien ist, dass Arbeitsverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Befristete Verträge sind auch für ein bestimmtes Projekt zulässig, entweder um einen vorübergehend abwesenden Mitarbeiter zu ersetzen oder als Folge einer vorübergehenden Erhöhung der Arbeitslast, die einen Zeitraum von 2 Jahren nicht überschreiten darf.
Ein Entwurf des Arbeitsvertrags sollte dem potenziellen Mitarbeiter drei Tage vor dem Startdatum übergeben und am Startdatum unterzeichnet werden. Der Vertrag sollte in der Landessprache vorliegen und die Bedingungen der Vergütung, der Leistungen, der Kündigungsanforderungen und einer Liste der Tarifverträge des Mitarbeiters, die sich auf den Vertrag beziehen, darlegen. Ein Angebotsschreiben und ein Arbeitsvertrag in Slowenien sollten immer das Gehalt und alle Vergütungsbeträge in Euro anstatt in einer Fremdwährung angeben.
Diese Informationen werden als allgemein geltende Informationen zur Verfügung gestellt und sind nicht als Beratungsleistungen gedacht.
Arbeitszeiten in Slowenien
Die Standardarbeitswoche in Slowenien besteht aus bis zu 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche einschließlich Überstunden nicht überschreiten. Überstunden sollten in der Regel 8 Stunden pro Woche, 20 Stunden pro Monat oder 170 Stunden pro Jahr nicht überschreiten.
Urlaub in Slowenien
Slowenien feiert 11 Feiertage, an denen Mitarbeiter den Tag frei haben, einschließlich:
- Neujahrstag
- Tag der Kultur
- Ostermontag
- Tag des Widerstands
- Maifeiertag
- Tag der Staatsgründung
- Mariä Himmelfahrt
- Tag der Reformation
- Allerheiligen
- Weihnachtstag
- Unabhängigkeitstag
Urlaubstage in Slowenien
Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf vier Wochen bezahlten Jahresurlaub. Arbeitnehmer über 55, Behinderte und Betreuer haben je nach Tarifvertrag Anspruch auf mindestens drei zusätzliche Tage Urlaub.
Arbeitnehmer haben in der Regel auch Anspruch auf bis zu sieben Tage bezahlten persönlichen Urlaub.
Slowenien Krankheitsurlaub
Arbeiter, die eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, haben in der Regel Anspruch auf unbegrenzte Zeit für Krankheit oder Verletzung.
Wenn die Abwesenheit nicht auf eine arbeitsbedingte Krankheit oder Verletzung zurückzuführen ist, hat der Mitarbeiter Anspruch auf 80% seines Gehalts im Vormonat.
Ist die Abwesenheit arbeitsbedingt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 100% seines Gehalts, bezogen auf das durchschnittliche Gehalt aus den vorangegangenen drei Monaten. Der Mitarbeiter erhält eine Vergütung, bis er als dauerhaft arbeitsunfähig eingestuft wird und dadurch das Arbeitsverhältnis gekündigt wird.
Der Arbeitgeber bezahlt den Urlaub für die ersten 30 Arbeitstage. Der Staat bezahlt den Urlaub von da an.
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub in Slowenien
Weibliche Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf 105 bezahlten Mutterschaftsurlaub, der 28 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen muss, wenn:
- sie mindestens einen Tag vor Beginn des Urlaubs versichert war
oder
- die Beiträge zur Elternschutzversicherung für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten in den letzten drei Jahren vor Inanspruchnahme des Urlaubs geleistet wurden.
Das Mutterschaftsgehalt der Mitarbeiterin basiert auf einem Durchschnittsgehalt, muss jedoch mindestens 55% des monatlichen Mindestnettogehalts in Slowenien betragen.
Mitarbeiter haben Anspruch auf 30 Tage des Ehegattenurlaubs, unabhängig vom Geschlecht. Übersteigt das slowenische Wirtschaftswachstum im Jahr vor oder im Jahr der Geburt 2.5% des BIP, hat der Ehegatte grundsätzlich Anspruch auf 90 Urlaubstage, 15 wobei der erste bezahlt wird, vorausgesetzt:
- der Mitarbeiter mindestens einen Tag vor Eintritt in den Urlaub versichert war
oder
- die Beiträge zur Elternschutzversicherung für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten in den letzten drei Jahren vor Inanspruchnahme des Urlaubs geleistet worden waren.
Der bezahlte Vaterschaftsurlaub des Mitarbeiters basiert auf einem Durchschnitt des Gehalts des Mitarbeiters, muss jedoch mehr als 55% des slowenischen Mindestnettomonatsgehalts betragen. Der bezahlte Urlaub darf das Zweifache des durchschnittlichen slowenischen Monatsgehalts pro Monat nicht überschreiten.
Nach dem Mutterschaftsurlaub haben Eltern Anspruch auf gemeinsame 260 Tage des Kinderbetreuungsurlaubs (30von diesen Tagen muss die Mutter die Mutter nehmen). Bis zu 75 Tage des Urlaubs können übertragen und genutzt werden, bis das Kind 8 Jahre alt ist. Die Höhe der bezahlten Elternzeit wird auf der Grundlage eines Durchschnitts des Gehalts des Mitarbeiters berechnet, obwohl es einen Mindestbetrag von 55% des Mindestmonatsnettolohns in Slowenien und einen Höchstbetrag gibt, der für Elternzeit in Höhe des 2 durchschnittlichen Monatsgehalts in Slowenien pro Monat vorgeschrieben ist.
Eltern, die sich um ein behindertes Kind bis 18 Jahre oder ein Kind mit einer mittelschweren bis schweren psychischen Störung kümmern, haben das Recht, Teilzeit zu arbeiten. Wenn ein Mitarbeiter ein Kind im Alter von mindestens 7 Jahren mit einer mittelschweren bis schweren geistigen oder körperlichen Behinderung betreut, hat der Elternteil Anspruch auf mindestens 15 Tage oder bis zu 6 Monate bezahlten Urlaub. Ein Mitarbeiter, der sich um einen kranken Ehepartner kümmert, kann 7 bis zu 14 Tage bezahlten Urlaubs in Anspruch nehmen.
Jeder Adoptivelternteil hat Anspruch auf 130 Urlaubstage, die genommen werden können, bis das Kind seine erste Grundschulstufe abgeschlossen hat.
Krankenversicherung in Slowenien
Slowenien verfügt über eine obligatorische öffentliche Krankenversicherung und eine zusätzliche private Krankenversicherung.
Slowenien Zusatzleistungen
Zusätzlicher privater Krankenversicherungsschutz wird in der Regel nicht von den Arbeitgebern angeboten.
Große Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern in der Regel Essensgutscheine zur Verfügung.
Boni
Häufige Boni, die in Mitarbeiterverträge aufgenommen werden müssen, sind:
- 13th Gehalt, als Trinkgeld betrachtet und nicht gesetzlich vorgeschrieben
- Weihnachtsbonus
- Jubiläumsbonus, Betrag in der Regel abhängig von der Dienstzeit
- Leistungsbasierter Bonus
Kündigung/Abfindung in Slowenien
Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag eine Probezeit von bis zu 6 Monaten festlegen. Bei Kündigung eines Mitarbeiters während der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von 7 Tagen einzuhalten.
Wird ein Mitarbeiter aus geschäftlichen Gründen oder wegen Mitarbeiterinkompetenz entlassen, gelten folgende Kündigungsfristen:
- 15 Tage bei Beschäftigung bis zu 1 Jahr
- 30 Tage, wenn sie länger als 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre beschäftigt sind
- 30 Tage plus zwei Tage für jedes zusätzliche Dienstjahr über 2 Jahre, bis zu maximal 60 Tagen, wenn mehr als 2 Jahre angestellt
- 80 Tage bei einer Beschäftigung über 25 Jahre oder länger
Wird ein Mitarbeiter aus geschäftlichen Gründen oder infolge von Inkompetenz entlassen, hat er Anspruch auf Abfindung in folgender Höhe:
- 1/5. des monatlichen Grundgehalts des Mitarbeiters für jedes Dienstjahr, wenn er mindestens 1 Jahr oder bis zu 10 Jahre beschäftigt ist.
- 1/4. des monatlichen Grundgehalts des Mitarbeiters für jedes Dienstjahr, wenn er länger als 10 Jahre und bis zu 20 Jahre beschäftigt ist.
- 1/3. des monatlichen Grundgehalts des Mitarbeiters für jedes Dienstjahr, wenn er länger als 20 Jahre beschäftigt ist
- Es gibt eine Abfindungsgrenze, die 10 das gesetzlich vorgeschriebene monatliche Grundgehalt des Mitarbeiters begrenzt. Abfindungen für befristete Verträge können ebenfalls anfallen.
Steuern in Slowenien zahlen
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen zu folgenden Raten in die Sozialversicherung ein:
- Renten- und Invalidenversicherung (Arbeitnehmer 15.5%, Arbeitgeber 8.85%)
- Krankenversicherung (Arbeitnehmer 6.36%, Arbeitgeber 6.56%)
- Elternschutz (beides Gehalt 0.10%)
- Beschäftigung (Arbeitnehmer 0.14%, Arbeitgeber 0.06%)
- Arbeitsunfall und Berufskrankheit (der Arbeitgeber zahlt 0.53%)
Mitarbeiter insgesamt: 22.10%
Arbeitgeber insgesamt 16.10%
Warum G-P
Die Einrichtung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Slowenien zur Einbindung eines kleinen Teams ist zeitaufwändig, teuer und komplex. Das slowenische Arbeitsrecht verfügt über einen starken Arbeitnehmerschutz, der eine große Detailgenauigkeit und ein Verständnis der lokalen Best Practices erfordert. G-P macht die Expansion nach Slowenien problemlos und einfach. Wir helfen Ihnen bei der Einstellung des Bewerbers Ihrer Wahl, kümmern uns um die Bereiche Human Resources und Gehaltsabrechnung und stellen sicher, dass Sie die lokalen Gesetze einhalten, ohne eine Auslandsniederlassung oder Tochtergesellschaft gründen zu müssen. Unsere Slowenien -PEO- und Global Employer of Record-Lösung bietet Ihnen Sicherheit, damit Sie sich auf die Führung Ihres Unternehmens konzentrieren können.
Wenn Sie besprechen möchten, wie G-P eine nahtlose Mitarbeiterleasing- oder PEO-Lösung für die Einstellung von Mitarbeitern in Slowenien anbieten kann, kontaktieren Sie uns bitte .