Empfehlungsgebühren werden gemäß den Bedingungen des Empfehlungspartnervertrags zwischen G-P und dem Empfehlungspartner, einschließlich Anhang A, verdient und ausgezahlt.
Empfehlungsgebühren für den eingetragenen Arbeitgeber G-P Contractor und können für einen maximalen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten pro Fachkraft oder Auftragnehmer verdient werden. Die Empfehlungsgebühren beginnen erst, nachdem der berechtigte Experte oder Auftragnehmer drei (3) Monate in Folge auf der Plattform G-Pvon war.
Empfehlungsgebühren für Gia Unternehmen können für die ersten zwölf (12) wiederkehrenden Gia Jahreseinnahmen für den empfohlenen Kunden zu einem Satz von 20 % des ARR verdient werden. Empfehlungsgebühren für Gia Essentials- und Gia Pro-Abonnements können für Transaktionen verdient werden, die für einen Zeitraum von maximal zwölf (12) Monaten für jeden empfohlenen Kunden getätigt werden. Empfehlungsgebühren sind erst zahlbar, wenn der berechtigte Kunde zwei (2) aufeinanderfolgende Monate Gia lang verwendet hat.
Empfehlungsgebühren werden pro Kalenderquartal nachträglich ausgezahlt.
Für den Fall, dass die vorstehenden Bedingungen direkt mit den Bedingungen der Empfehlungspartnervereinbarung im Widerspruch stehen, hat die Empfehlungspartnervereinbarung Vorrang.









