Empfehlungsgebühren werden gemäß den Bedingungen des Empfehlungspartnervertrags zwischen G-P und dem Empfehlungspartner, einschließlich Anhang A, verdient und ausgezahlt.
Empfehlungsgebühren können für einen maximalen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten pro Fachkraft oder Auftragnehmer verdient werden. Die Empfehlungsgebühren beginnen erst, nachdem der berechtigte Experte oder Auftragnehmer drei (3) Monate in Folge auf der Plattform G-Pvon war.
Empfehlungsgebühren werden pro Kalenderquartal nachträglich ausgezahlt.









