Die Vermittlungsgebühren werden gemäß den Bestimmungen der Vermittlungspartnervereinbarung zwischen G-P und dem Vermittlungspartner, einschließlich Anlage A, verdient und ausgezahlt.
Vermittlungsgebühren für Employer of Record und G-P Contractor können für einen Zeitraum von maximal vierundzwanzig (24) Monaten pro Fachkraft oder Vertragsarzt verdient werden. Die Vermittlungsgebühren werden erst fällig, nachdem der berechtigte Fachmann oder Auftragnehmer drei (3) aufeinanderfolgende Monate auf der Plattform von G-P aktiv war.
Für die ersten zwölf (12) jährlichen wiederkehrenden Einnahmen Gia Gia den geworbenen Kunden können Vermittlungsgebühren in Höhe von 20% des jährlichen wiederkehrenden Umsatzes verdient werden. Empfehlungsgebühren für Gia Essentials- und Gia Pro-Abonnements können für Transaktionen über einen Zeitraum von maximal zwölf (12) Monaten pro geworbenem Kunden verdient werden. Empfehlungsgebühren werden erst fällig, nachdem der berechtigte Kunde Gia zwei (2) aufeinanderfolgende Monate lang genutzt hat.
Die Vermittlungsgebühren werden quartalsweise nachträglich ausgezahlt.
Im Falle eines direkten Konflikts zwischen den oben genannten Bedingungen und den Bedingungen der Empfehlungspartnervereinbarung ist die Empfehlungspartnervereinbarung maßgebend.