Mit allen verfügbaren kurz- und langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen, Sonderarbeitsgenehmigungen und Visa für Selbstständige kann es schwierig sein, zu bestimmen, welches Visum Mitarbeiter in der Schweiz benötigen.
Arten von Arbeitsvisa in der Schweiz
Bevor Unternehmen sich mit den verschiedenen Arten von Arbeitsgenehmigungen befassen, sollten sie wissen, dass die Anforderungen je nach Nationalität unterschiedlich sind. Bürger der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsvereinigung (EFTA) stehen weniger Hürden gegenüber und haben keine internationalen Arbeitsquoten (außer kroatische Staatsbürger).
Die Schweiz ist Teil des Schengen-Raums, daher ermöglicht ein Schweizer Visum kostenlose Reisen in andere Mitgliedsländer. Wenn Sie EU-/EFTA-Staatsangehörige einstellen, können diese eine der folgenden Optionen beantragen:
- Erlaubnisschein L: Diese Erlaubnis eignet sich für Personen mit Kurzzeitaufenthalt, die weniger als ein Jahr in der Schweiz leben möchten. Bewerber benötigen einen Arbeitsvertrag, der bis 3 12 Monate gültig ist, und das Visum entspricht dieser Länge.
- Erlaubnis B: Expats, die länger als ein Jahr in der Schweiz leben wollen, können eine Erlaubnis B beantragen, wenn sie einen mindestens 12 Monate dauernden Arbeitsvertrag haben.
- Erlaubnis G: Grenzüberschreitende Pendler, die in der Schweiz arbeiten, aber in einer Grenzzone leben, haben Anspruch auf eine G-Genehmigung. Sie müssen mindestens einmal pro Woche an ihren Hauptwohnsitz zurückkehren.
Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa für die Schweiz
Wenn es um Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige sowie kroatische Staatsangehörige geht, hat die Regierung in der Schweiz Quoten eingeführt, die die Anzahl der jährlich verteilten Genehmigungen begrenzen. Sobald die Quote erreicht ist, müssen Expats ein weiteres Jahr warten, um die Genehmigung zu beantragen. Da die Schweiz aus 26 Kantonen oder Mitgliedsstaaten besteht, sind die Anforderungen auch von Ort zu Ort unterschiedlich.
Nicht-EU/EFTA-Bürger müssen sich vielen Anforderungen stellen. So müssen Nicht-Schweizer beispielsweise die vorherrschende Sprache ihres Kantons auf einem bestimmten Niveau fließend sprechen und lesen können.
Weitere Qualifikationen und Anforderungen sind:
- Besetzung einer hochqualifizierten Position
- Besitz einer Universität oder eines ähnlichen Abschlusses von einer Hochschule
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Ausfüllen des Antragsformulars
- 2 Passfotos bereitstellen
- Vorlage des Originalpasses und Kopien früherer Visa
- Sicherstellung 2 leerer Reisepassseiten
Auch die Arbeitgeber müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erstens müssen Unternehmen nachweisen, dass es nicht möglich war, einen qualifizierten lokalen Mitarbeiter aus der Schweiz zu finden, um die Stelle zu besetzen. Unternehmen müssen auch die Notwendigkeit der Stellenausschreibung erklären und nachweisen, dass sie für Bürger der Schweiz beworben wurde.
Bewerbungsprozess
Die Schweiz überlässt einen Großteil ihrer Regierungsentscheidungen den einzelnen Kantonen. Dies ändert den Bewerbungsprozess und die Kosten nach Region und wird auch vom Ursprungsland des Mitarbeiters beeinflusst. Das Antragsformular für jede konkrete Kantonsbehörde finden Sie auf den Internetseiten der Kantone .
Andere wichtige Überlegungen
EU- und EFTA-Staatsangehörige mit einer Schweizer Aufenthaltsgenehmigung oder einer Kurzaufenthaltsgenehmigung können Folgendes mitbringen:
- Deren Ehepartner sowie ihre eigenen Kinder oder die Kinder ihres Ehepartners (die jünger als Jahre sind 21 oder Unterstützung erhalten).
- Ihre eigenen Eltern oder die Eltern ihres Ehepartners, die Unterstützung erhalten (diese Option ist für Studenten nicht verfügbar).
Diese Bestimmung gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Familienangehörigen.
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