Das Wachstum Ihres Unternehmens in Norwegen bringt zahlreiche Vorteile mit sich, darunter auch die Möglichkeit, einen neuen Markt zu erschließen. Um jedoch Mitarbeiter konform einzustellen, müssen Sie sicherstellen, dass jedes Teammitglied über das entsprechende Arbeitsvisum und die entsprechenden Genehmigungen verfügt. Dieser Prozess kann besonders zeitaufwändig sein, wenn Sie sich noch nie mit den norwegischen Gesetzen und Vorschriften befasst haben. Hier sind daher ein paar Tipps, um den Prozess zu optimieren.
Arten von Arbeitsvisa in Norwegen
Der erste Schritt vor dem Aufbau Ihres Teams in Norwegen besteht darin, festzustellen, welche Mitarbeiter ein Arbeitsvisum benötigen. Mitarbeiter aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder einem der nordischen Länder (Schweden, Dänemark, Island und Finnland) benötigen keine norwegische Arbeitserlaubnis. EU- und EWR-Mitarbeiter müssen sich jedoch weiterhin bei der örtlichen Polizei anmelden und spätestens 3 Monate nach ihrer Ankunft in Norwegen eine Meldebescheinigung beantragen, während Bürger aus nordischen Ländern sich nicht bei der Polizei melden, sondern einen Umzug melden müssen Melden Sie sich beim nationalen Register an und erhalten Sie eine norwegische Identifikationsnummer.
Staatsangehörige anderer Staaten benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Stellen Sie sicher, dass Sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis einholen, da eine Arbeit ohne Aufenthaltserlaubnis zu Gefängnis- und Geldstrafen führen kann.
Die meisten Berufstätigen, die für einen Job nach Norwegen ziehen, werden ein Facharbeitervisum beantragen. Allerdings stellen unterschiedliche Berufe unterschiedliche Anforderungen, vom Journalisten und Forscher bis zum Reiseleiter bei internationalen Reiseunternehmen und mehr.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Norwegen
Bevor ein Arbeitnehmer in Norwegen eine Arbeitserlaubnis erhalten kann, müssen Unternehmen ein offizielles Beschäftigungsangebot vorlegen, das es dem Arbeitnehmer ermöglicht, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Arbeitgeber können im Namen des Arbeitnehmers einen Antrag stellen, sofern sie eine schriftliche Zustimmung vorlegen. Aufenthaltsgenehmigungen können verlängert werden. Wir empfehlen, sie 1 bis 3 Monat vor dem Ablaufdatum zu verlängern.
Genehmigungen für Facharbeiter gelten besondere Anforderungen in Bezug auf Ausbildung, Beschäftigung und mehr. Bewerber müssen beispielsweise mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Abschluss einer 3-year Berufsausbildung auf der Sekundarstufe II
- Eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule
- Besondere Qualifikationen durch langjährige Berufserfahrung
gehören ein formelles Stellenangebot eines Arbeitgebers in Norwegen, eine Vollzeitstelle, für die der Bewerber bestimmte Qualifikationen erfüllt, und schließlich Lohn- und Arbeitsbedingungen, die dem norwegischen Standardniveau entsprechen oder darüber liegen.
Bewerbungsprozess
Die norwegischen Einwanderungsbehörden (UDI) kümmern sich um alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einwanderung in Norwegen. Antragsteller können entweder alle Unterlagen bei ihrer örtlichen norwegischen Botschaft einreichen oder ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Vollmacht erteilen. Wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Vollmacht erteilt, können Unternehmen in ihrem Namen einen Antrag stellen.
Zusätzlich zum Antragsformular müssen Einzelpersonen Folgendes einreichen:
- Ein gültiger Reisepass und eine Kopie aller verwendeten Seiten
- Zwei Fotos in Passgröße
- Nachweis einer Reiseversicherung
- Unterkunftsnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts in Norwegen
- Personenstandsnachweis (falls zutreffend)
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in Norwegen
- Formular für das Beschäftigungsangebot von UDI
- Bildungsdokumentation als Nachweis der erforderlichen Mindestausbildung und/oder Dokumentation der Berufserfahrung
- Lebenslauf
Beachten Sie, dass sämtliche Dokumente auf Englisch oder Norwegisch sein müssen. Ein Teil des Antragsverfahrens umfasst die Zahlung der Arbeitsvisum-Antragsgebühr entsprechend der jeweiligen Visumart, diese Beträge können sich jedoch regelmäßig ändern. Unternehmen können den Zeitverarbeitungsrechner der UDI verwenden, um eine aktualisierte Schätzung darüber zu erhalten, wie lange der Visumprozess dauern wird.
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Derzeit unterstützt G-P keine Arbeitsvisa oder -genehmigungen für diesen bestimmten Standort.