Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien ist eine aufregende Zeit für wachsende Unternehmen. Der gesamte Einrichtungsprozess kann jedoch zwischen 6 und 8 Wochen dauern, was den Betrieb verzögern und potenzielle Mitarbeiter dazu veranlassen kann, woanders nach Beschäftigungsmöglichkeiten zu suchen.
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Wie man eine Tochtergesellschaft in Spanien gründet
Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien beginnt damit, zu überlegen, welche Art von Unternehmen Sie einbinden möchten. Spanien hat die 4 wichtigsten Arten von Unternehmen. Sie müssen Ihre Geschäftsaktivitäten, Registrierungsanforderungen, Mindestkapitalanforderungen und Ihr Engagement für das Land überprüfen, um zu entscheiden, welche die beste Option für Ihr Unternehmen ist.
Die 4 Geschäftsoptionen umfassen:
- Joint Venture
- Niederlassung
- Repräsentanz
- Unternehmen
Die häufigste Tochtergesellschaftsstruktur ist eine Sociedad de responsabilidad limitada (S.L.), eine Form der Gesellschaft und ähnlich einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der zweite Gesellschaftstyp heißt Sociedad Anónima (S.A.), was einer Aktiengesellschaft entspricht. Ein S.L. hat eine größere organisatorische Flexibilität und einen geringeren Kapitalbedarf als ein S.A.
Je nach gewählter Option verfügt Spanien über 3 separate Integrationsprozesse:
- Gewöhnliches Regime: Gilt für beide Arten von Entitäten.
- Vereinfachtes Regime: Gilt nur für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die bestimmte Anforderungen in Bezug auf Aktionäre, Aktienkapital und Verwaltungsorgan erfüllen.
- Supervereinfachtes Regime: Gilt nur für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die bestimmte Anforderungen für Aktionäre, Aktienkapital und Satzung erfüllen.
Die Schritte für jedes Regime sind ähnlich, darunter:
- Einholen einer Bescheinigung Ihres vorgeschlagenen Firmennamens aus dem Handelsregister
- Beantragung einer vorläufigen Steueridentifikationsnummer (N.I.F.)
- Eröffnung eines Bankkontos in Spanien
- Verwaltung einer Erklärung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Ausführung einer öffentlichen Urkunde vor dem Notar
- Registrierung Ihres Geschäftssitzes im Handelsregister
- Erhalt eines definitiven N.I.F., sobald Ihr Unternehmen registriert ist
- Abschließen anderer Benachrichtigungsverfahren
Gesetze der spanischen Tochtergesellschaft
Wenn Sie sich entscheiden, eine spanische Tochtergesellschaft als S.L. einzurichten, müssen Sie mehrere Anforderungen berücksichtigen. Die spanischen Tochtergesellschaften verlangen mindestens EUR 3,000 als Investitionskapital, das Sie zum Zeitpunkt der Gründung vollständig zahlen müssen. Die Aktien einer S.L. sind nicht frei übertragbar und die Gesellschaft kann keine Anleihen ausgeben.
In Bezug auf das Management benötigt ein S.L. mindestens 3 – aber nicht mehr als 12 – Direktoren. Das spanische Tochterrecht hat keine Beschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes. Das Land hat jedoch strenge Rechnungslegungs- und Prüfungsanforderungen. Alle Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss beim Mercantile Register einreichen, einige können jedoch einen verkürzten Jahresabschluss einreichen, wenn sie innerhalb bestimmter Grenzen liegen.
Vorteile der Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien
Durch die Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien können Sie offiziell Geschäfte im Land tätigen. Wenn Sie als S.L. tätig sind, erhalten Sie zusätzliche Vorteile aus dem Betrieb als Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Einrichtung schützt die Muttergesellschaft vor Verlusten und ermöglicht es Ihrer Tochtergesellschaft, mit einem gewissen Maß an Unabhängigkeit zu arbeiten.
Andere wichtige Überlegungen
Unternehmen müssen möglicherweise Zeit und Geld auf Reisen nach Spanien aufwenden, um die Tochtergesellschaft zu gründen. Mehrere weitere Schritte des Prozesses können neben Investitionskapitalanforderungen und anderen Ausgaben einen erheblichen Geldbetrag kosten, was zu Verzögerungen und Budgetbeschränkungen führen könnte. Schließlich benötigen Sie ein starkes Verständnis der spanischen Tochtergesetze, um die Vorschriften einzuhalten.
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