Die globale Expansion bietet viele Möglichkeiten, doch die Komplexität der globalen Beschäftigung zu bewältigen, kann eine Herausforderung sein. Für Unternehmen, die planen, Mitarbeiter in Spanien einzustellen, ist es unerlässlich, die besonderen Anforderungen und damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen zu verstehen. Spanien bietet mit seiner dynamischen Wirtschaft und qualifizierten Belegschaft einen attraktiven Markt für Unternehmen, die ihren globalen Fußabdruck ausbauen möchten.​​ 

Als globaler Arbeitgeber of Record (Employer of Record) verwaltet G-P den gesamten Beschäftigungslebenszyklus – von der Einarbeitung und Gehaltsabrechnung bis hin zu Arbeitsverträgen, Sozialleistungen und dem Austrittsprozess. G-P können Sie schnell und einfach auf die Talente der klügsten Köpfe in 180+ Ländern weltweit zugreifen – ohne neue Niederlassungen gründen zu müssen.​​ 

Mit einem in Spanien registrierten Arbeitgeber wie G-P an Ihrer Seite können Sie beruhigt sein, denn alle Ihre Bedürfnisse im Bereich Personalbeschaffung und -vermittlung in Spanien werden von einem Team engagierter Experten betreut.​​  

Vereinfachen Sie die Personalbeschaffung in Spanien mit einem Arbeitgeber-Register.​​ 

Durch die Nutzung von Künstliche Intelligenz-betriebenen Employer of Record-Dienstleistungen in Spanien können Sie Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen in Spanien effizient verwalten. Spaniens komplexe Arbeitsgesetze und Tarifverträge (CBAs) können für Unternehmen, die Einstellung von Talenten in Spanien suchen, ein Hindernis sein. Ein Arbeitgeber of Record (Employer of Record) gibt Ihnen einen Compliance-Weg, um Ihr TEAM in Spanien aufzubauen, ohne eine lokale Einheit zu gründen.​​ 

Ein Employer of Record fungiert als rechtlicher Arbeitgeber für Ihre ausgewählten Kandidaten und übernimmt alle lokalen Personalangelegenheiten, sodass Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können. Der Prozess ist einfach und effizient.​​ 

Der Arbeitgeberfeststellungsprozess in Spanien​​ 

  1. Arbeiten Sie mit einem globalen Experten für Arbeitsvermittlung zusammen. Wählen Sie einen Employer of Record mit fundierter Expertise in Spanien, denn dieser wird Sie durch die lokale Rechtslandschaft führen.​​ 
  2. Finden Sie Ihren idealen Bewerber. Sie finden das beste Talent für Ihre Bedürfnisse und der Employer of Record kümmert sich um den Rest des Einstellungsprozesses.​​ 
  3. Erstellen Sie einen Compliance-Arbeitsvertrag. Ihr Arbeitgeber erstellt einen lokalen Compliance-Vertrag, der alle zwingenden Bestimmungen des spanischen Arbeitnehmergesetzes (Estatuto de los Trabajadores) enthält, einschließlich Vergütung, Arbeitszeiten und Kündigungsfristen.​​ 
  4. Integrieren und verwalten Sie Ihr TEAM. Der Arbeitgeber (Employer of Record) verwaltet alle Aspekte des Beschäftigungszyklus. Dies umfasst die Registrierung des Mitarbeiters bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia tributaria) und dem Sozialversicherungssystem (Tesorería General de la Seguridad Social), die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Verwaltung der Sozialleistungen.​​ 

Sehen Sie sich an, wie ein Employer of Record funktioniert​​ 

Arbeitsverträge in Spanien​​ 

Während einige Verträge mündlich geschlossen werden können, ist in vielen Fällen ein schriftlicher Arbeitsvertrag gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem bei Teilzeit-, befristeten oder Fernarbeitsverhältnissen. Es empfiehlt sich, einen schriftlichen Vertrag immer in Spanisch aufzusetzen. Gemäß dem Arbeitnehmergesetz muss jedes Beschäftigungsverhältnis, das länger als vier Wochen dauert, schriftlich festgehalten werden. Der Vertrag sollte die Abfindungs-, Leistungs- und Kündigungsanforderungen des Mitarbeiters darlegen.​​ 

Wie ein Arbeitgeber in Spanien bei der Verwaltung von Urlaubsansprüchen hilft​​ 

Ein spanischer Arbeitgeber-von-Record-Service stellt sicher, dass Sie die komplexen Urlaubsgesetze des Landes einhalten, indem er Ihre Ansprüche verwaltet, vom Jahresurlaub und Genesungsurlaub bis hin zu Elternzeit und anderen erforderlichen arbeitsfreien Zeiten. Durch die Übernahme der gesamten Verwaltung reduziert ein Employer of Record das Risiko und die Komplexität der Urlaubsverwaltung.​​ 

Arbeitszeiten in Spanien​​ 

Die Standardarbeitswoche in Spanien beträgt 40 Stunden. Die Einzelheiten werden oft durch einen Tarifvertrag geregelt, der für bestimmte Branchen unterschiedliche Grenzwerte festlegen kann. Überstunden sind auf 80 Stunden pro Jahr begrenzt und müssen freiwillig geleistet werden, sofern in einem Tarifvertrag oder einem individuellen Vertrag nichts anderes festgelegt ist. Die Überstunden der Arbeitnehmer müssen entweder durch Bezahlung oder durch zusätzliche arbeitsfreie Zeiten in Höhe ihres regulären Stundenlohns vergütet werden.​​ 

Urlaub in Spanien​​ 

Arbeitnehmer in Spanien haben Anspruch auf bis zu 14 bezahlte Feiertage pro Jahr. Diese Gesamtzahl umfasst nationale, regionale und lokale Feiertage. Nationale Feiertage sind:​​ 

  • Neujahr​​  
  • Epiphanie​​  
  • Karfreitag​​  
  • Tag der Arbeit​​  
  • Mariä Himmelfahrt​​  
  • Spanischer Nationalfeiertag​​  
  • Allerheiligen​​  
  • Verfassungstag​​  
  • Tag der unbefleckten Empfängnis​​  
  • Weihnachtstag​​  

Die übrigen Feiertage werden von den autonomen Gemeinschaften und den lokalen Gemeinden festgelegt.​​ 

Urlaubstage in Spanien​​ 

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 30 Kalendertage bezahlten Jahresurlaub, was 22 Arbeitstagen entspricht. Urlaubstage können nicht durch Bezahlung ersetzt werden, es sei denn, der Arbeitsvertrag wird beendet. Spanien-Rehabilitationsurlaub​​ 

Mitarbeiter des Genesungsurlaubs müssen ein ärztliches Attest vorlegen. Die Zahlung während der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit (Incapacidad temporal) hängt von der Ursache ab:​​ 

Bei nicht arbeitsbedingter Krankheit oder Verletzung:​​ 

  • Tage 1–3: Unbezahlt, es sei denn, ein Tarifvertrag schreibt die Zahlung vor.​​ 
  • Tage 4–20: Der Arbeitgeber zahlt 60% der Beitragsbasis des Mitarbeiters.​​ 
  • Ab Tag 21: Das Sozialversicherungssystem zahlt 75% der Beitragsbasis des Mitarbeiters.​​ 

Bei arbeitsbedingter Krankheit oder Verletzung:​​ 

  • Tag des Vorfalls: Der Arbeitgeber zahlt dem Mitarbeiter die volle Vergütung.​​ 
  • Vom Tag nach dem Vorfall: Das Sozialversicherungssystem zahlt 75% der Beitragsbasis des Mitarbeiters.​​ 

Geburts- und Pflegeurlaub in Spanien​​ 

In Spanien haben beide Elternteile Anspruch auf gleichberechtigten Urlaub, der als Geburts- und Pflegeurlaub bezeichnet wird. Jedem Elternteil stehen 16 Wochen bezahlter Urlaub zu, der vollständig von der Sozialversicherung abgedeckt ist. Die ersten sechs Wochen müssen unmittelbar nach der Geburt von beiden Elternteilen gleichzeitig eingenommen werden. Die verbleibenden 10 Wochen können von jedem Elternteil flexibel, in Vollzeit oder Teilzeit, innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes genommen werden.​​ 

Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen die Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung registriert sein und die Mindestbeitragsanforderungen erfüllen.​​ 

Krankenversicherung und Zusatzleistungen in Spanien​​ 

Das öffentliche Gesundheitssystem Spaniens wird durch Sozialversicherungsbeiträge finanziert. Viele Arbeitgeber bieten jedoch eine private Zusatzkrankenversicherung als hochgeschätzte Zusatzleistung an. Weitere übliche Zusatzleistungen sind:​​ 

  • Essensgutscheine​​ 
  • Lebensversicherung​​ 
  • Private Rentenpläne​​ 

Wie ein eingetragener Arbeitgeber bei den Sozialleistungen in Spanien hilft​​ 

Ein spanischer Arbeitgeber-Datenschutz optimiert die Verwaltung und Einhaltung der Vorschriften im Bereich der Sozialleistungen, einschließlich der Krankenversicherung. Der Arbeitgeber der Sozialversicherung verwaltet die Sozialversicherung, wickelt Zusatzleistungen (wie die private Krankenversicherung) ab und hält sich über regulatorische Änderungen auf dem Laufenden.​​ 

Boni und Gehalt im 1314Monat in Spanien​​ 

Obwohl leistungsabhängige Boni ermessensabhängig sind, ist es in Spanien Standardpraxis, dass Gehälter in 14 Raten pro Jahr ausgezahlt werden. Die meisten Tarifverträge schreiben diese beiden zusätzlichen Zahlungen (pagas extraordinarias) vor, die typischerweise im Sommer (Juli) und im Winter (Dezember) ausgezahlt werden. Ein Employer of Record wie G-P stellt sicher, dass alle Abfindung, einschließlich verpflichtender Zusatzzahlungen, den geltenden Tarifvertrag für Ihre TEAM-Mitglieder einhalten.​​ 

Lesen Sie mehr über 13-Monatsboni weltweit.​​ 

Kündigung und Abfindung in Spanien​​ 

Die Probezeit beträgt in der Regel zwei Monate für die meisten Angestellten und bis zu sechs Monate für qualifizierte Techniker. Während dieser Zeit kann jede Partei den Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Abfindung kündigen. Für die Kündigung eines unbefristeten Vertrags gelten besondere Regeln. Die Entlassung muss aus objektiven Gründen (wirtschaftlichen, technischen usw.) oder aus disziplinarischen Gründen erfolgen.​​ 

  • Objektive Entlassung (z. B. Redundanz): Erfordert 15 Kündigungsfrist und Abfindungszahlung von 20 Tagen Vergütung pro Dienstjahr, begrenzt auf 12 Monatsgehalt.​​ 
  • Ungerechtfertigte Entlassung: Wenn ein Gericht eine Kündigung für ungerecht hält, hat der Mitarbeiter Anspruch auf Abfindungszahlung von 33 Tagen Vergütung pro Dienstjahr, begrenzt maximal 24 Monate Vergütung.​​ 

Das Navigieren in den Kündigungsvorschriften ist komplex. Die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record vereinfacht den Austrittsprozess und die Kündigung, indem die Einhaltung des spanischen Arbeitsrechts sichergestellt wird. Dies umfasst die Einhaltung der Kündigungsregeln, die Berechnung der korrekten Abfindungszahlung, die Verwaltung von Kündigungsfristen und die Abwicklung von Kündigungen während der Probezeit.​​  

Lohnabrechnung und Steuern in Spanien​​ 

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten monatliche Beiträge zum spanischen Sozialversicherungssystem (Seguridad Social). Diese Beiträge werden auf Grundlage der Vergütung des Mitarbeiters bis zu einer maximalen Beitragsbasis berechnet, die jährlich aktualisiert wird (z. B. EUR 5,10120 pro Monat für 2026).​​ 

Arbeitgeber sind außerdem für die Einbehaltung persönlicher Einkommensteuer (impuesto sobre la renta de las personas físicas - IRPF) aus den Gehältern der Mitarbeiter verantwortlich. IRPF ist eine progressive Steuer, und der Satz variiert je nach Einkommen und persönlichen Umständen.​​  

Ein spanischer Arbeitgeber (Spain Employer of Record) übernimmt alle Aspekte der Gehaltsabrechnung in Spanien. Dazu gehören die Berechnung der Gehälter, Prämien und Provisionen der Mitarbeiter sowie aller obligatorischen Einbehaltungen wie Einkommensteuer- und Sozialversicherungsbeiträge.​​  

Auswahl eines Arbeitgebers in Spanien​​ 

Bei der Auswahl eines Arbeitgebers in Spanien sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen:​​ 

  • Compliance-Expertise: Der Arbeitgeber sollte über fundierte Kenntnisse der spanischen Arbeitsgesetze verfügen, einschließlich des Estatuto de los Trabajadores (Arbeitnehmerstatut), CBAs und örtlicher Steuervorschriften. Dies stellt sicher, dass alle Arbeitspraktiken, von Verträgen bis zur Kündigung, vollständig konform sind.​​ 
  • Umfassendes Serviceangebot: Ein erstklassiger Employer of Record sollte alle Aspekte der Beschäftigung abdecken, einschließlich Lohn- und Gehaltsabrechnung, Steuerabführung, Verwaltung der Sozialleistungen, Urlaubsverwaltung und Austrittsprozessverfahren.​​ 
  • Lokales Marktverständnis: Achten Sie auf einen Employer of Record mit einer starken Präsenz vor Ort oder nachweislicher Erfahrung in Spanien, da dies oft auf ein besseres Verständnis der Marktnormen und kulturellen Nuancen hinweist, die sich auf die Erfahrungen der Mitarbeiter auswirken können.​​ 
  • Skalierbarkeit und Flexibilität: Der Employer of Record sollte in der Lage sein, Ihre Einstellungsbedürfnisse zu erfüllen, egal ob Sie einen einzelnen Mitarbeiter oder ein globales Team einstellen, und mit Ihrer globalen Expansionsstrategie skalieren können.​​ 
  • Technologie und Integration: Eine von Künstliche Intelligenz gestützte Plattform vereinfacht Einarbeitung, Leistungsmanagement und Gehaltsabrechnung. Bestätigen Sie, dass der Employer of Record mit bestehenden HUMAN CAPITAL MANAGEMENT-, Professional Employer Organizations oder Gehaltsabrechnungssystemen integriert ist, um betriebliche Verzögerungen zu vermeiden.​​ 
  • Transparent, Pauschalsatz-Preisgestaltung: Bewerten Sie die Vorhersagbarkeit der Gesamtkosten statt niedriger Basissätze. Achten Sie auf standardisierte, klare Preismodelle. Vergleichen Sie die Preisstrukturen sorgfältig, da einige EORs Prozentsätze der Gehaltsabrechnung verwenden, die hohe Einkommende bestrafen. Pauschalpreise gewährleisten langfristige Genauigkeit des Betriebsbudgets. Der G-P Employer of Record Startpreis von599 USD monatlich bietet Ihnen vollen Zugang zur G-P Global Employment Platform™ (Globale Beschäftigungsplattform). Wir verwenden eine Pauschalgebühr für die Plattform, anstatt einen Prozentsatz der Gehaltsabrechnung zu berechnen.​​ 
  • Reputation und Referenzen: Recherchieren Sie die Reputation des Arbeitgebers, Kundenreferenzen und Branchenanerkennung, um sicherzustellen, dass er eine Erfolgsbilanz in puncto Zuverlässigkeit und Erfolg vorweisen kann.​​ 
  • Datensicherheit und Compliance. Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber strenge Datenschutz-Grundverordnung einhält. Dies ist entscheidend, um sensible Mitarbeiter zu schützen und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.​​ 

Nutzen Sie G-P Employer of Record für die weltweite Personalbeschaffung in Spanien.​​ 

G-P Employer of Record ist die preisgekrönte, von Künstliche Intelligenz unterstützte globale Einstellungslösung, die Start-ups, KMU und Unternehmen befähigt, globale Teams mühelos aufzubauen. Top-Talente in über 180 Ländern in wenigen Minuten einsteigen, verwalten und bezahlen, ohne die Komplexität der Unternehmenseinrichtung.​​  

G-P Employer of Record ist der bevorzugte Partner führender Plattformen für Human Capital Management, Professional Employer Organization und Gehaltsabrechnung. Führen Sie Ihre Belegschaftsdaten an einem Ort zusammen, um bestehende Arbeitsabläufe beizubehalten und gleichzeitig konsistente und genaue Daten in Ihren integrierten Systemen zu gewährleisten.​​ 

Fordern Sie noch heute einen Vorschlag an, um in Spanien mit der Einstellung zu beginnen.​​ 

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