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Österreich BeiRekrutierung und Einstellung

Population

9,027,999

Sprachen

1.

Deutsch

Landeshauptstadt

Wien

Währung

Euro (€) (EUR)

Mitarbeiter sind das wichtigste Gut für jedes Unternehmen. Die Suche nach den richtigen Talenten stellt sicher, dass Ihr Unternehmen wächst und minimale Fluktuation erfährt. Die Einstellung kann jedoch in einem anderen Land schwieriger sein. Wenn Sie nach Österreich expandieren, müssen Sie lernen, wie Sie Mitarbeiter einstellen, die besten Rekrutierungskanäle finden und die Gesetze zur Einhaltung der Beschäftigungsvorschriften des Landes befolgen.

Glücklicherweise bietet G-P  Employerof Record (EOR)-Lösungen für Unternehmen an, die ohne Gründung einer Tochtergesellschaft eingestellt werden möchten. Wir können Mitarbeiter in Ihrem Namen einstellen und in nur wenigen Tagen einarbeiten. Infolgedessen werden neue Mitarbeiter früher produktiv sein, ein positives Onboarding-Erlebnis genießen und Sie bleiben konform.

Rekrutierung in Österreich

Sie können Ihr Team in Österreich erst aufbauen, wenn Sie wissen, wo Sie die richtigen Leute finden. Die Nachfrage nach neuen Talenten ist hoch, so dass viele Unternehmen ihre eigenen Jobmessen veranstalten werden, um Einheimische und internationale Fachleute anzuziehen. Wir empfehlen Werbepositionen in allen verfügbaren Medientypen, einschließlich Zeitungen und Internet-Klassifizierungen. Zu den beliebtesten Online-Stellenseiten gehören:

  • Jobpilot
  • Der Standard
  • dermarkt.at
  • Öffentlicher Beschäftigungsdienst Österreich (AMS)

Persönliche Beziehungen gelten in Österreich als wesentlich. Sobald Sie einige Mitarbeiter einstellen, können Sie ein Netzwerk aufbauen. Bestehende Mitarbeiter können dann andere Kandidaten empfehlen, insbesondere wenn Sie ein ausgewogenes Empfehlungsprogramm erstellen.

Gesetze gegen Diskriminierung in Österreich

Ein wichtiger Teil der Einstellung und Rekrutierung in Österreich ist es, sicherzustellen, dass Sie die richtigen Gesetze befolgen, um die Vorschriften einzuhalten. Unternehmen sollten potenzielle Kandidaten nicht aufgrund von Geschlecht, Klasse, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Ansichten oder sexueller Orientierung diskriminieren.

Im Hochschulbereich des Landes verbieten spezifische Vorschriften, Gesetze und Anforderungen geschlechtsbasierte Diskriminierung, einschließlich:

  • Gesetze gegen direkte und indirekte Geschlechterdiskriminierung im öffentlichen Dienst
  • Gesetze gegen sexuelle Belästigung und geschlechtsbasierte Belästigung
  • Karrierefortschritt für Frauen
  • Affirmative Aktionspläne für Frauen

Das Gleichbehandlungsgesetz und die Ratifizierung der Richtlinie über die 2000 Hinzufügung von mehr Schutz für Arbeitnehmer in allen Branchen. Beamte, die für die Bundesregierung arbeiten, unterliegen dem Federal Equal Treatment Act, während landwirtschaftliche Arbeiter über die Gesetze gegen Diskriminierung verfügen. Derzeit sind sowohl direkte als auch indirekte Diskriminierung im Zusammenhang mit Rekrutierung, Löhnen und Gehältern, freiwilligen Sozialleistungen, Berufsausbildung, Beschäftigungsbedingungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses verboten.

Einstellung von Mitarbeitern in Österreich

Die österreichischen Compliance-Gesetze erlauben es Unternehmen, Arbeitsverträge schriftlich, mündlich oder implizit abzuschließen. Wenn ein Vertrag nicht schriftlich erfolgt, müssen Arbeitgeber dem Mitarbeiter bei der Einstellung einen Dienstzettel, eine Erklärung der Geschäftsbedingungen einschließlich Arbeitsplatz, Pflichten und Löhne vorlegen.

Wir empfehlen, bei der Einstellung von Mitarbeitern starke schriftliche Verträge abzuschließen. Im Idealfall werden diese Verträge Leistungen, Vergütungen, Kündigungsanforderungen und mehr darlegen. Alle Gehalts- und Vergütungsbeträge sollten in Euro statt in einer anderen Währung angegeben sein, und Sie sollten sicherstellen, dass der Vertrag in der Landessprache ist.

Arbeitsgesetze Österreichs

Die österreichischen Gesetze zur Einhaltung von Beschäftigungsvorschriften unterscheiden sich von denen in anderen Ländern. Unternehmen mit 5 oder mehr Mitarbeitern müssen einen Betriebsrat einrichten, dessen Größe von der Gesamtzahl der Mitarbeiter abhängt. Arbeitgeber müssen den Betriebsrat mindestens eine Woche im Voraus benachrichtigen, bevor sie einen Mitarbeiter über seine Entlassung informieren. Der Betriebsrat kann auch verlangen, dass sich der Arbeitgeber vor der Entlassung des Arbeitnehmers mit dem Rat in Verbindung setzt.

Alle Mitarbeiter in Österreich haben freien Zugang zu Regierungs- und Arbeitsunterstützung, wenn sie glauben, dass sie während ihrer gesamten Beschäftigung unfair behandelt wurden. Viele Mitarbeiter entscheiden sich dafür, Beschwerden beim Arbeitsgericht einzureichen. Da diese Schutzmaßnahmen die Mitarbeiter stark begünstigen, empfehlen wir, mit einem Berater oder einer globalen EOR zusammenzuarbeiten, um Ihnen bei der Einstellung neuer Teammitglieder zu helfen.

Onboarding in Österreich

Jedes Unternehmen arbeitet anders, weshalb es Ihnen freisteht, Mitarbeiter mit einem Prozess einzubinden, der für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. Sie können jedoch bestimmte Schritte unternehmen, um die Mitarbeiter in ihren neuen Positionen komfortabler und sicherer zu machen, darunter:

  • Binden Sie mehrere Mitarbeiter zusammen ein, um Zeit zu sparen und Bindungen zu fördern.
  • Bieten Sie Schulungen am Arbeitsplatz an.
  • Überprüfen Sie den Arbeitsvertrag und alle anderen wichtigen Unternehmensdokumente.

Weltweites Wachstum mit G-P.

G-P vergisst nie, dass hinter jeder Einstellung ein Mensch steht. Aus diesem Grund haben wir unsere vollständig anpassbare Suite globaler Arbeitsprodukte mit unserem robusten Team von HR- und Rechtsexperten unterstützt, damit wir an Ihrer Seite bleiben und Sie beim Aufbau Ihrer globalen Teams unterstützen können. Mit der führenden globalen  Beschäftigungsplattform hast du die Rekrutierungstools und -dienste, die du brauchst, um deine perfekte Vollzeit- oder Vertragsanpassung zu finden.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, jeden und überall zu rekrutieren, einzustellen und einzuarbeiten.

Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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