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FrFrankreichVisa und Genehmigungen.

Population

68,042,591

Sprachen

1.

Französisch

Landeshauptstadt

Paris

Währung

Euro (€) (EUR)

Bereitet sich Ihr Unternehmen auf die Skalierung in Frankreich vor? In dieser aufregenden Zeit des Wachstums benötigen Sie eine talentierte Gruppe von Mitarbeitern, um den Schritt zu machen. Es kann eine Herausforderung sein, die notwendigen Arbeitsgenehmigungen für alle Mitarbeiter einzuholen, um rechtmäßig in Frankreich zu arbeiten. Glücklicherweise ist G-P hier, um Sie auf dem Weg zu begleiten.

Arten von Arbeitsvisa in Frankreich

Staatsbürger von Ländern der Europäischen Union (EU) benötigen weder ein Arbeitsvisum, um in Frankreich zu arbeiten, noch jene aus der Schweiz oder Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), einschließlich Norwegen, Lichtenstein und Island. Alle anderen Mitarbeiter benötigen eine Genehmigung, um in Frankreich leben und arbeiten zu dürfen.

In Frankreich gibt es verschiedene Arten von Arbeitsvisa und für jedes gelten andere Vorschriften. Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter wissen, welche Kategorie von Arbeitsvisum sie benötigen, damit sie die relevanten Dokumente sammeln und sicherstellen können, dass alle Qualifikationen erfüllt sind. Hier sind die relevantesten Arbeitserlaubnisse:

  • Kurzfristiges Visum oder Visa  de Court s é jour:  Das Kurzzeitarbeitsvisum kann Schulungsaufträge für bis zu 90 Tage genehmigen. Dieses Visum erlaubt keine Verlängerung des Aufenthalts. Wenn möglich, muss der Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum in Frankreich bleiben.
  • Langzeitvisum oder VLS-TS, visa de long séjour – Titer de séjour (kombiniertes Visum und Aufenthaltsgenehmigung): Die meisten Mitarbeiter benötigen dieses Visum wahrscheinlich. Sie ermächtigt Bürger von Ländern außerhalb der EU und des EWR, länger als 3 Monate in Frankreich zu leben und zu arbeiten.
  • Aufenthaltsgenehmigung für unternehmensinterne Versetzungen (salarié détaché ICT): Dieses Visum gilt für Mitarbeiter, die in einer Unternehmensgruppe arbeiten und einer Tochtergesellschaft in Frankreich zugewiesen sind.
  • Aufenthaltsgenehmigung – Mitarbeiter oder  Carte de Séjour – Salarié: Diese Art von Visum ermöglicht es Einzelpersonen, auf der Grundlage eines Stellenangebots eines lokalen Arbeitgebers in Frankreich einzureisen, zu leben und zu arbeiten.
  • EU Blue Card: Dies gilt normalerweise für hochqualifizierte Drittländer, die in Frankreich einreisen, leben und arbeiten. Der Mitarbeiter muss ein Mindestgehalt 1.5 des durchschnittlichen Brutto-Referenzgehalts verdienen, das ab EUR 53,836.50brutto pro Jahr Mai 1, 2023beträgt. Der Mitarbeiter benötigt außerdem einen Universitätsabschluss oder mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung.

Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa für Frankreich

Die für das Arbeitsvisum erforderlichen Dokumente hängen von dem Land ab, in dem der jeweilige Mitarbeiter seinen Wohnsitz hat. Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter diese allgemeine Liste der Anforderungen kennen:

  • Antragsformular für Langzeitvisa
  • 3 Identitätsfotos
  • Nachweis der Ausbildung/Qualifikation
  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • Tickets oder detaillierte Flugbuchungsinformationen von einem Reisebüro
  • Ein Originalpass oder Reisedokument
  • Eine Bearbeitungsgebühr

Weitere Dokumente können erforderlich sein, beispielsweise:

  • Nachweis des Wohnsitzes in Frankreich
  • Ärztliche Bescheinigung des OFII (französisches Amt für Einwanderung und Integration)
  • Dokumentarer Nachweis der Lebensgrundlage für die Dauer des Aufenthalts in Frankreich
  • Empfehlungsschreiben, akademische Zeugnisse und andere Nachweise der sozialen und beruflichen Situation

Bewerbungsprozess

Der Arbeitgeber muss das Antragsverfahren für die Arbeitsgenehmigungen seiner Mitarbeiter in Frankreich einleiten. Folgende Schritte sind zur Beantragung eines Visums für einen Langzeitaufenthalt erforderlich:

  1. Mitarbeiter müssen einen Vertrag mit dem Sponsorunternehmen in Frankreich unterzeichnen.
  2. Der Arbeitgeber wird einen Antrag bei der Arbeitsabteilung oder  DIRECCTE stellen.
  3. Sobald sie genehmigt wurde, wird die Nationale Agentur für die Rezeption von Ausländern und Migration, kurz OFII, den Antrag bearbeiten.
  4. Der OFII wird den Arbeitgeber über die Genehmigung des Antrags informieren und die Informationen einem französischen Konsulat in dem Land übergeben, in dem der Mitarbeiter derzeit ansässig ist.
  5. Die Mitarbeiter werden kontaktiert und gebeten, online einen Termin zu vereinbaren, um ein Arbeitsvisum zu beantragen. Das Visum kann dann beim Konsulat abgeholt werden. Es dient als Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich.

Andere wichtige Überlegungen

Da das Arbeitsvisum in Frankreich eng mit dem Aufenthaltsstatus verknüpft ist, ist es wichtig, dass eine Beschäftigung etabliert wird, bevor Mitarbeiter mit dem Prozess der Einholung einer Erlaubnis für den Umzug nach Frankreich beginnen.

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Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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