Lokale Arbeitsgesetze bestimmen, wie du Einstellung und Talente in Frankreich rekrutierst. Die Arbeitsvorschriften des Landes umfassen alles von Antidiskriminierungsregeln bis hin zu Hintergrundüberprüfungen. Tarifverträge (CBAs) bieten zusätzlichen Schutz für Arbeitnehmer – und zusätzliche Vorschriften, an die Sie sich halten müssen.
Rekrutierungsstrategien in Frankreich
Zu den Rekrutierungsstrategien gehören die Verwendung diskriminierungsfreier Stellenanzeigen und Vorstellungsgespräche, die Ausschreibung von Stellen auf Französisch, der Umgang mit Bewerberdaten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung, die Bereitstellung schriftlicher Arbeitsverträge und die Einhaltung von Tarifverträgen.
Zu den beliebten Jobbörsen in Neuseeland gehören Seek, Trade Me Jobs, Jora, LinkedIn und Indeed.
Zu den bewährten Methoden für die Erstellung von Stellenanzeigen gehören:
- Geben Sie den Unternehmensnamen, die Berufsbezeichnung und den Standort an.
- Fügen Sie Bewerbungsanweisungen und einen Einsendeschluss hinzu.
- Machen Sie deutlich, ob es sich um eine Vollzeit-, Teilzeit-, unbefristete oder befristete Stelle handelt.
Vermeiden Sie Formulierungen, die als diskriminierend aufgefasst werden könnten.
Rechtliche Überlegungen bei der Rekrutierung in Frankreich
Bei der Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich müssen Sie sich an strenge gesetzliche Rahmenbedingungen halten, die die Rechte der Bewerber schützen und Fairness gewährleisten.
Französische Antidiskriminierungsgesetze
Frankreich setzt Antidiskriminierungsgesetze durch, die in Artikel L1132-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches aufgeführt sind. Stellenanzeigen und Interviewfragen müssen sich in direktem Zusammenhang mit den Stellenanforderungen befinden und dürfen nicht auf geschützten Merkmalen basieren, wie zum Beispiel:
- Herkunft, ethnische Zugehörigkeit oder Nationalität
- Geschlecht, Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung
- Alter
- Familiensituation oder Schwangerschaft
- Optisches Erscheinungsbild
- Gesundheitszustand, Behinderung oder genetische Merkmale
- Politische Meinungen oder Gewerkschaftsaktivitäten
- Religiöse Überzeugungen
- Wohnort
- Ihr Bankdienstleister oder der Ort, an dem sich ihre Bank befindet
- Verwundbarkeit aufgrund einer wirtschaftlichen Lage
- Nachname
- Moral
Zuverlässigkeitsüberprüfungen in Frankreich
In Frankreich sind Hintergrundüberprüfungen bei der Einstellung von Mitarbeitern streng geregelt. Sie dürfen nur Informationen anfordern, die in direktem Zusammenhang mit der Stelle stehen, und zwar im Einklang mit Artikel L1221-6 des französischen Arbeitsgesetzbuches und den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung.
Arbeitgeber können Qualifikationsnachweise und Kontaktreferenzen verlangen, aber Sie benötigen die ausdrückliche Zustimmung des Bewerbers, bevor Sie frühere Arbeitgeber kontaktieren.
Arbeitgeber können keine Strafregister direkt von den Behörden bekommen. Für Stellen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist – zum Beispiel in der Kinderbetreuung oder Sicherheitsbetreuung – bitten Sie den Bewerber, ein eigenes Bulletin Nr.3vorzulegen. Dies ist ein offizieller Auszug aus dem französischen Führungszeugnis (casier judiciaire), der die schwerwiegendsten strafrechtlichen Verurteilungen einer Person auflistet.
Die Frage nach einer früheren Vergütung eines Bewerbers kann Diskriminierungsklagen auslösen. Nach der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz (2023/970) dürfen Arbeitgeber Bewerber während des Einstellungsprozesses nicht nach ihrer bisherigen Vergütung fragen.
Wie man in Frankreich die Einstellung vornimmt
Arbeitsverträge in Frankreich
Ein schriftliches Angebot (offre d'emploi) oder eine Zusage einer Anstellung (promesse unilatérale de contrat de travail) ist rechtsverbindlich, wenn es Kernbedingungen wie Abfindung, Rolle, Leistungen und Startdatum enthält. Der Arbeitgeber muss diese Bedingungen anerkennen, sobald der Bewerber sie akzeptiert.
Für befristete (contrat à durée déterminée, CDD) und Teilzeitstellen ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Ein unbefristeter Vollzeitvertrag (contrat à durée indéterminée oder CDI) kann mündlich sein, aber wir empfehlen, ihn auf Französisch zu schreiben, sowie in einer Sprache, die der Mitarbeiter versteht, falls er kein Französisch spricht.
Zu den Kernbedingungen eines Arbeitsvertrags in Frankreich gehören:
- Stellenbezeichnung und Aufgaben
- Arbeitsplatz
- Aufnahme der Tätigkeit (Beginn)
- Vertragsart
- Probezeit
- Abfindung in Euro (EUR)
- Arbeitszeit
- Bezahlter Urlaub
- Kündigungsfrist
- Verweis auf den geltenden Tarifvertrag
Der Arbeitsvertrag muss die gesetzlich festgelegten Mindeststandards und den entsprechenden Tarifvertrag erfüllen oder übertreffen, der in der Regel bestimmte Leistungen und Gehaltsstrukturen detailliert beschreibt.
Beschäftigungsbestimmungen in Frankreich
Bei der Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass Neueinstellungen vor Arbeitsbeginn die richtigen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse haben. Dies ist besonders wichtig für Nicht-Europäische Wirtschaftsräume und Nicht-Schweizer Staatsangehörige.
Die déclaration préalable à l'embauche (DPAE) ist eine obligatorische Erklärung vor der Einstellung, die bei der französischen Sozialversicherungsbehörde eingereicht wird — entweder bei den Unions de Recouvrement des Cotisations de Sécurité Sociale et d'Allocations Familiales (URSSAF) oder der Mutualité Sociale Agricole (MSA) für Landarbeiter. Diese Erklärung registriert den Mitarbeiter bei der Sozialversicherung. Es muss frühestens acht Tage vor der Anstellung und nicht später als am ersten Arbeitstag des Mitarbeiters erfolgen. Wenn Sie das DPAE nicht einreichen, können administrative und strafrechtliche Sanktionen geahndet werden, einschließlich Geldstrafen und möglicher Haftstrafen.
Erhalten Sie sofortige Beratung zum französischen Arbeitsrecht
Bei der Personalbeschaffung in neuen Ländern bietetG-P Gia™ sofortige und verlässliche Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften . Erhalten Sie von Experten geprüfte Antworten auf all Ihre Fragen und sparen Sie wertvolle Zeit, damit Sie sich auf die Einstellung der richtigen Talente konzentrieren können. Gia bietet Ihnen außerdem Echtzeit-Compliance-Prüfungen von Arbeitsverträgen in mehreren Jurisdiktionen – keine tagelangen Wartezeiten mehr auf Rechtsberatung oder kostspielige abrechnungsfähige Stunden.
Einarbeitung neuer Mitarbeiter in Frankreich
Zu den bewährten Methoden für die Einarbeitung von Mitarbeitern in Frankreich gehören:
- Überprüfung des Arbeitsvertrags und der Unternehmensrichtlinien
- Vorstellung neuer Mitarbeiter in wichtige Teammitglieder und Arbeitsabläufe
- Bereitstellung der notwendigen Tools und des Systemzugangs
- Die Erwartungen an die Rolle und die Leistungskennzahlen klar darlegen
Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich: eine alternative Lösung
Durch die Partnerschaft mit einem französischen Employer of Record können Unternehmen Talente in neuen Ländern gewinnen, ohne eine lokale juristische Person gründen zu müssen. Dies reduziert die Komplexität, die Kosten und den Zeitaufwand im Zusammenhang mit globaler Beschäftigung und erleichtert somit die Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich. Ein eingetragener Arbeitgeber stellt die Einhaltung der französischen Gesetze sicher und ermöglicht gleichzeitig eine schnelle und regelkonforme Mitarbeitereinstellung.
Rekrutierung und Einstellung unabhängiger Auftragnehmer in Frankreich
Die Beauftragung von unabhängigen Auftragnehmern in Frankreich ist eine flexible Alternative zur traditionellen Festanstellung. Der Einsatz von unabhängigen Auftragnehmern, sogenannten travailleurs indépendants oder auto-entrepreneurs, ermöglicht Ihnen den Zugriff auf spezialisierte Fähigkeiten und Fachkenntnisse für bestimmte Projekte oder Zeiträume, ohne die langfristigen Verpflichtungen, die mit festangestellten Mitarbeitern einhergehen.
Die Zusammenarbeit mit unabhängigen Auftragnehmern gibt Ihnen Flexibilität und Kostenkontrolle, sodass Sie Ihr Team vergrößern oder verkleinern können, wenn sich die Geschäftsanforderungen ändern.
Unabhängige Auftragnehmer sind selbständig und völlig unabhängig von Ihrer Gehaltsabrechnung.
Stellen Sie unabhängige Auftragnehmer in Frankreich mit G-P ein
G-P Contractor™ vereinfacht Einstellung und Bezahlung. Unser Auftragnehmerangebot gewährleistet die Einhaltung von Vorschriften und verringert das Risiko einer falschen Klassifizierung in Ländern wie Frankreich.
Arbeiten Sie mit G-P zusammen, um Ihre globale Belegschaft zu zentralisieren, Ruhe zu gewinnen und Ihr Wachstum in Frankreich zu beschleunigen.
Stellen Sie Ihr Team in Frankreich mit G-P zusammen
G-P Employer of Record wird der Aufbau globaler Teams einfach – ohne dass Unternehmen gegründet oder Zeit für die Einbindung von Beratern und lokalen Experten in den Bereichen Personalwesen, Recht und Steuern aufgewendet werden muss. Mit G-P erhalten Sie einfache Arbeitsabläufe, Integrationen und KI-gestützte Funktionen, die die Art und Weise, wie Sie globale Teams einarbeiten, verwalten und bezahlen, grundlegend verändern.
Buchen Sie eine Demo , um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen bei Einstellung helfen und jeden, überall, einsteigen können.


