Frankreichs zentrale Lage in Europa und die starke Wirtschaft machen es zu einem attraktiven Ort, um Ihr Team aufzubauen. Aber bevor Sie Ihre erste Einstellung vornehmen, müssen Sie die Gehaltsabrechnung in Frankreich einrichten. Die Verwaltung der Gehaltsabrechnung beinhaltet die Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, die Anwendung strenger Berichtspflichten und die Einhaltung der sich ändernden Vorschriften — all dies erhöht den Verwaltungsaufwand und das Risiko, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden.
Anstatt das alleine zu bewältigen, hat G-P eine Lösung für all Ihre Beschäftigungsbedürfnisse. Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Verwaltung von Lohn- und Gehaltsabrechnungsdiensten in Frankreich.
Wie man die Lohnbuchhaltung in Frankreich einrichtet
Die Nutzung von Lohnabrechnungsdiensten in Frankreich hilft Ihnen, die lokalen Vorschriften einzuhalten. Aber bevor du Einstellung machen und deine TEAM-Mitglieder bezahlen kannst, brauchst du eine rechtliche Präsenz im Land, was in der Regel bedeutet, eine Tochtergesellschaft in Frankreich zu gründen.
Bevor Mitarbeiter mit der Arbeit beginnen, müssen Sie sie bei der Sozialversicherung anmelden, indem Sie eine déclaration préalable à l'embauche (DPAE) bei der französischen Sozialversicherungsbehörde einreichen. Arbeitgeber müssen sich auch bei dem obligatorischen Zusatz-Pensionsfonds (AGIRC-ARRCO) für alle Mitarbeiter des privaten Sektors registrieren. Die meisten Tarifverträge (CBAs) verlangen von Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter in einen Vorsorgefonds für Lebens- und Invalidenversicherung aufzunehmen.
Der nächste Schritt besteht darin, Informationen von jedem Teammitglied zu sammeln, um die Gehaltsabrechnung zu verarbeiten, einschließlich:
- Französische Sozialversicherungsnummer (numéro d'Inscription au répertoire oder NIR)
- Bankverbindung (relevé d'Identité bancaire, kurz RIB)
- Relevante personenbezogene Daten für den Arbeitsvertrag, wie vollständiger Name, Adresse und Kontaktdaten
Eine einfachere Alternative ist es, mit einem Arbeitgeber (Employer of Record) wie G-Pzusammenzuarbeiten. Wir bearbeiten die Gehaltsabrechnung mit 99prozentualer Genauigkeit, sodass Ihr TEAM immer pünktlich bezahlt wird. Bei uns müssen Sie keine lokale Einrichtung einrichten oder sich um die Lohnabrechnung kümmern. Wir stellen die vollständige Einhaltung aller Gehalts- und Arbeitsverpflichtungen sicher.
Lohnsteuern und Sozialversicherung in Frankreich
Die Gehaltsabrechnung in Frankreich beinhaltet Einkommenssteuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber von der Vergütung des Mitarbeiters einbehält.
Frankreich, persönliche Einkommensteuer (Lohnsteuerabzugsverfahren)
Frankreich verwendet ein Lohnsteuerabzugsverfahren (Lohnsteuerabzugsverfahren) -System, bekannt als prélèvement à la source (PAS).
Der Steuersatz ist progressiv, aber komplex. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Gesamteinkommen des Haushalts geteilt durch die Anzahl der „Teile“ oder dem Familienquotienten.
- Ein einzelner Erwachsener ist ein Teil
- Ein Ehepaar besteht aus zwei Teilen
- Die ersten beiden Kinder sind 0.5 Teile jeweils
- Jedes weitere Kind ist ein Teil
Lohnsteuerabzugsverfahren wird anhand des steuerpflichtigen Nettogehalts berechnet, nicht anhand des Bruttogehalts. Dieser Betrag ist niedriger als die Bruttovergütung, da er keine obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter beinhaltet.
Frankreichs jährliche Einkommensteuerklassen für 2025 sind:
- Bis zu 11EUR ,294: 0%
- EUR 11,295–28,797: 11%
- EUR 28,798– 82,341: 30%
- EUR 82,342– 177,106: 41%
- Over EUR 177,106: 45%
Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen zum französischen Sozialversicherungssystem bei. Diese Beiträge decken Gesundheitsversorgung, Familienleistungen, Altersvorsorge, Arbeitslosengeld und mehr ab. Die Preise variieren je nach Vergütung, Branche und Tarifverträgen.
- Beitrag des französischen Arbeitgebers: Das entspricht 25–45% der Bruttovergütung des Mitarbeiters. Sie umfasst Zahlungen für staatlich finanzierte Gesundheitsversorgung, eine Grundrente und verpflichtende Zusatzrentenpläne (retraite complémentaire), Arbeitslosengeld, Berufsversicherung, Familienleistungen sowie Invaliditäts- und Todesfallversicherung (prévoyance). Arbeitgeber müssen je nach Kategorie Tarifvertrag und Mitarbeiter möglicherweise auch zu Zusatzplänen wie Vorsorgefonds beitragen.
- Beiträge der France Mitarbeiter: Das entspricht 20–23% der Bruttovergütung des Mitarbeiters. Arbeitnehmer müssen außerdem allgemeine Sozialbeiträge (contribution sociale généralisée, CSG) und Beiträge zur Rückzahlung sozialer Schulden (contribution au remboursement de la dette sociale, CRDS) leisten. Arbeitgeber behalten neben den Beiträgen der Mitarbeiter Sozialversicherung auch die Beiträge von Mitarbeiter CSG und CRDS ein.
Andere Unternehmenssteuern in Frankreich
Unternehmen zahlen eine Standard-Körperschaftsteuer von 25% und eine Mehrwertsteuer (VAT) von 20%, obwohl für bestimmte Waren und Dienstleistungen reduzierte Mehrwertsteuersätze gelten.
Grundlagen der Lohnbuchhaltung in Frankreich
- Zahlungshäufigkeit: Die Gehälter werden monatlich gezahlt. Arbeitgeber müssen jedem Mitarbeiter jeden Monat eine detaillierte Gehaltsabrechnung (bulletin de paie) vorlegen.
- A 13Vergütung im zehnten Monat : Das ist zwar nicht verpflichtend, wird aber oft von einem Tarifvertrag verlangt. Die Zahlung erfolgt üblicherweise am Ende des Jahres.
- Anforderungen an die Gehaltsabrechnung: Die Gehaltsabrechnungen müssen detaillierte Informationen wie Arbeitgeber- und Mitarbeiterdaten, Berufsbezeichnung, den entsprechenden Tarifvertrags-Referenzcode, die Bruttovergütung, eine detaillierte Aufschlüsselung aller Sozialversicherungs- und Steuerabzüge, die zu zahlende Nettovergütung und den aufgelaufenen Jahresurlaub enthalten.
- Berichterstattung und Fristen: Arbeitgeber müssen einen monatlichen elektronischen Bericht erstellen, den sogenannten déclaration sociale nominative (DSN). Dieser Bericht erfasst Lohn-, Steuer- und Beitragsdaten und wird den zuständigen Behörden übermittelt.
Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen in Frankreich
Unternehmen, die nach Frankreich expandieren, haben drei Hauptoptionen für die Verwaltung der Gehaltsabrechnung:
- Interne Gehaltsabrechnung: Ein Unternehmen mit einer eingetragenen Tochtergesellschaft in Frankreich und einem großen HUMAN RESOURCES-TEAM kann die Gehaltsabrechnung intern verwalten. Aber das bedeutet, Mitarbeiter mit Fachkenntnissen im französischen Arbeits- und Steuerrecht einzustellen, und das ist in der Regel am besten für große Organisationen geeignet, die viel Zeit, Geld und Ressourcen in ein engagiertes internes Team investieren können.
- Partnerschaft mit einem Employer of Record: Die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record wie G-P ermöglicht Ihnen die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Frankreich, ohne dass Sie eine lokale Niederlassung gründen müssen. Als offizieller Arbeitgeber in Frankreich übernimmt G-P alle Aspekte der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie der Steuerangelegenheiten, sodass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.
- Nutzen Sie G-P Contractor™: Obwohl unabhängige Auftragnehmer nicht Teil der Gehaltsabrechnung sind, verlassen sich einige Unternehmen auf diesen Arbeitertyp für spezialisierte Projekte. Mit G-P Contractorkönnen Sie Auftragnehmer in 190 Ländern und in Ihrer Wahl mit einer digitalen Geldbörse, Banküberweisung oder virtueller Karte bezahlen.
Bezahlung unabhängiger Auftragnehmer in Frankreich
Unabhängige Auftragnehmer in Frankreich sind für die Registrierung beim Finanzamt und im Sozialversicherungssystem verantwortlich. Sie stellen Rechnungen für ihre Leistungen aus, reichen eigene Einkommensteuererklärungen ein und zahlen ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge. Wenn Sie in Frankreich unabhängige Auftragnehmer (travailleurs indépendants) nutzen, beachten Sie, dass sie selbstständig sind und völlig von der Lohnabrechnung der Mitarbeiter getrennt sind.
Sie müssen eine gesetzliche "-Wachsamkeitspflicht " (obligat de vigilance) für alle Serviceverträge über EUR 5,000 (ohne Mehrwertsteuer) erfüllen. Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, stellen Sie sicher, dass das Unternehmen des Auftragnehmers registriert ist und die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf dem neuesten Stand sind.
Anspruch- und Kündigungsbedingungen in Frankreich
Die Kündigung in Frankreich unterliegt strengen Arbeitsgesetzen zum Schutz der Arbeitnehmer. Arbeitgeber müssen einen triftigen Kündigungsgrund haben, der auf persönlichen Gründen (wie Leistung oder Fehlverhalten) oder wirtschaftlichen Gründen beruhen kann.
Arbeitgeber müssen ein formelles Verfahren einhalten, einschließlich einer Vorbesprechung und einer schriftlichen Kündigungsmitteilung.
Probezeiten erleichtern beiden Parteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Aber selbst während der Probezeit müssen Arbeitgeber Mindestkündigungsfristen einhalten, und die Mitarbeiter sind vor unfairer oder diskriminierender Kündigung geschützt.
Die Kündigungsfristen hängen von der Rolle des Mitarbeiters, seiner Beschäftigungsdauer und allen geltenden Tarifverträgen (CBA) ab. Mitarbeiter mit einem unbefristeten Vertrag und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens acht Monaten erhalten eine Abfindung, außer in Fällen schwerwiegenden Fehlverhaltens. Die Abfindung wird anhand des höheren der folgenden Werte berechnet:
- Die durchschnittliche Monatsvergütung der letzten 12 Monate, oder
- Ein Drittel der Vergütung der letzten drei Monate (einschließlich Boni, anteilig)
Die gesetzliche Mindestabfindung ist:
- Ein Viertel der Monatsvergütung pro Dienstjahr für die ersten 10 Jahre
- Ein Drittel der Monatsvergütung pro Dienstjahr nach 10 Jahren, es sei denn, der Tarifvertrag sieht einen höheren Betrag vor
Lassen Sie G-P Ihre Gehaltsabrechnung in Frankreich verwalten
G-P ist der #1 von allen führenden Branchenanalysten bewerteten Arbeitgeber der Führung. Wir verwalten den gesamten Mitarbeiter-Lebenszyklus, einschließlich der Lohnabrechnung, für Ihre Teams in 180+ Ländern. Erhalten Sie pünktliche, fehlerfreie Gehaltsabrechnung mit flexiblen Zahlungsoptionen und fügen Sie mit nur wenigen Klicks Boni, Provisionen und Ausnahmen einfach hinzu.
G-P Employer of Record ist der bevorzugte Partner für führende HUMAN CAPITAL MANAGEMENT, Professional Employer Organizations und Lohnabrechnungsplattformen. Bringen Sie Ihre Belegschaftsdaten an einem Ort zusammen, um bestehende Arbeitsabläufe aufrechtzuerhalten und gleichzeitig konsistente und genaue Daten über Ihre integrierten Systeme hinweg zu gewährleisten.
Vereinbaren Sie eine Demo , um mehr über unsere globalen Personalvermittlungsprodukte und Employer-of-Record-Lösungen in Frankreich zu erfahren.


