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Visa und Genehmigungen von LaLaos.

Population

7,749,595

Sprachen

Landeshauptstadt

Vientiane

Währung

Kip (� --) (LAK)

Wenn Sie mit dem Aufbau Ihres internationalen Unternehmens beginnen, möchten Sie vielleicht einige Ihrer derzeitigen Mitarbeiter ins Ausland schicken, um das Unternehmenswachstum zu unterstützen. Nichtnationale benötigen jedoch die korrekte Dokumentation für die rechtliche Beschäftigung in Ihrem Expansionsland.

Arten von Arbeitsvisa in Laos

Es gibt zwei Arten von Arbeitsvisa in Laos – ein Anlegervisum und ein Arbeitsvisum. Investorenvisa, die als bezeichnet werdenNI-B2, sind für Nichtnationale bestimmt, die eine Einheit innerhalb des Landes haben und Investitionsaktivitäten planen.

Dies kann für Sie als Arbeitgeber gelten, wenn Sie eine Tochtergesellschaft haben, aber Sie benötigen eine Unternehmensregistrierung als Nachweis. NI-B2 Visa können eine einzelne oder mehrere Einreisen ermöglichen. Die Zulassungen zur Mehrfacheinreise dauern drei Monate, sechs Monate oder ein Jahr.

Arbeitsvisa oder LA-B2 sind für Nicht-Staatsbürger, die im Land leben und arbeiten möchten. Antragsteller müssen diese Visa bei einem Konsulat beantragen, bevor sie in das Land einreisen, und alle LA-B2s erlauben die mehrfache Einreise. Diese Visa dauern einen Monat, drei Monate, sechs Monate oder ein Jahr und können verlängert werden.

Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa von Laos

Personen, die das LA-B2 Arbeitsvisum beantragen möchten, benötigen ein paar offizielle Dokumente, die sie zusammen mit dem Antrag einreichen müssen:

  • Stellenangebot
  • Sponsoring-Schreiben von Ihnen, dem Arbeitgeber
  • Arbeitserlaubnis
  • Gültiger Reisepass
  • Kopie des Passfotos
  • Nachweis der Reisearrangements

Zusammen mit diesen persönlichen Gegenständen müssen Sie Dokumente im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen vorlegen. Dazu gehören Ihr Unternehmensregistrierungszertifikat, eine Investitionslizenz und eine Quotengenehmigung für internationale Mitarbeiter.

Wenn ein Nichtnationaler im Land arbeiten möchte, muss er mindestens 20 Jahre alt sein, eine saubere persönliche Geschichte haben und in guter Gesundheit sein. Nicht-nationale Mitarbeiter müssen auch über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um die Arbeit abzuschließen.

Antragsverfahren

Während der Prozess persönliche Dokumente des Bewerbers erfordert, sind Sie auch für Teile des Bewerbungsprozesses verantwortlich. Beginnen Sie damit, die Genehmigung für die Einstellung eines nicht-nationalen Mitarbeiters zu erhalten. Das Außenministerium genehmigt diesen Prozess je nach Bedarf und wie lange Sie nach jemandem gesucht haben, um die freie Stelle zu besetzen. Das Ministerium wird auch Ihre finanziellen Fähigkeiten analysieren.

Das Land hat strenge Regeln für den Prozentsatz nichtnationaler Arbeitnehmer in einem Unternehmen, um die Einstellung von Bürgern zu fördern. Bei körperlicher Arbeit machen Nicht-Bürger 15 möglicherweise Prozent der Belegschaft aus. Nichtnationale Arbeitnehmer, die besondere oder intellektuelle Arbeit leisten, können 25 Prozent ausmachen.

Nachdem Sie die Genehmigung erhalten haben, sollte der Kandidat seine Bewerbung mit den erforderlichen Materialien beim nächstgelegenen Konsulat einreichen. Sie können dann Ihre benötigten Materialien beim Außenministerium einreichen.

Sobald der Antrag bearbeitet wurde, kann der Antragsteller sein Visum bei seinem Konsulat oder bei seiner Ankunft an der Grenze abholen. In Verbindung mit einem LA-B2 Visum erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis, die Sie Ihrem neuen Mitarbeiter aushändigen können. Dieses Dokument läuft zeitgleich mit dem Arbeitsvisum ab.

Andere wichtige Überlegungen

LA-B2 Visa und Arbeitserlaubnisse geben Nichtnationalen nicht das Recht, im Land zu leben. Sie müssen auch eine Aufenthaltsgenehmigung beim Sponsoring des Bewerbers beantragen. Dieses Dokument erlaubt Nicht-Staatsbürgern, legal im Land zu leben.

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Als globaler PEO können wir alle Ressourcen bereitstellen und Ihr Unternehmen unterstützen, um sicherzustellen, dass Ihre Expansion auf Laos so reibungslos wie möglich verläuft. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, was wir für Sie tun können.

Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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