Die Schaffung eines Teams mit engagierten Fachleuten, die einzigartige Perspektiven und Qualifikationen in das Unternehmen einbringen, ist für den Unternehmenserfolg von entscheidender Bedeutung. Wenn Unternehmen ein internationales Team bilden müssen, wollen sie die richtigen Leute – egal, welche Grenzen sie überschreiten müssen, um zu ihnen zu gelangen.
G-P versteht, dass Teams in vielerlei Hinsicht das bedeutendste Kapital eines Unternehmens sind. Wir können Unternehmen, die internationale Mitarbeiter einstellen, dabei unterstützen, ihre Geschäftstätigkeit in Liechtenstein zu steigern.
Arten von Arbeitsvisa
Internationale Mitarbeiter benötigen einen Wohnsitz und eine Arbeitserlaubnis, um in das Land einzureisen und zu arbeiten. Mitarbeiter müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um die Erlaubnis zur Arbeit in Liechtenstein zu erhalten und in eine der folgenden Kategorien zu passen:
- Manager
- Spezialisten
- Qualifizierte Arbeiter
- Arbeiter mit langjähriger Erfahrung
Wenn Arbeitgeber in der Lage sind, die Expertise und Qualifikation ihrer internationalen Mitarbeiter nachzuweisen, werden sie wahrscheinlich in der Lage sein, die Erlaubnis für ihre Arbeit im Land einzuholen.
Was Sie benötigen, um ein Visum zu erhalten
Es sind einige wesentliche Dokumente erforderlich, um ein liechtensteinisches Arbeitsvisum zu erhalten:
- Fotos vom Reisepass
- Ein aktueller Reisepass
- Zahlung der Visagebühr
- Ein ausgefülltes Visumantragsformular
- Nachweis über ausreichende Qualifikationen für die Stelle
So erhalten Sie ein Arbeitsvisum in Liechtenstein
Einige Bürger benötigen für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum für die Einreise in das Land, andere benötigen möglicherweise überhaupt kein Visum. Unternehmen sollten die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat konsultieren, um die Anforderungen für Mitarbeiter zu bestimmen und sich über die aktuellen Einwanderungsrichtlinien zu informieren. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Konsultation mit der Botschaft darauf vorbereitet sein, die Nationalitäten und den Status seiner Mitarbeiter zu besprechen, um die beste Option für ihre Beschäftigung in Liechtenstein zu finden.
Die Beschaffung aller erforderlichen Dokumente und die Einreichung bei den zuständigen Behörden kann Zeit in Anspruch nehmen, und Unternehmen können auch lange auf die Verarbeitung warten. Sie müssen den Visaantrag mit ausreichend Zeit beginnen, um die Genehmigung für Mitarbeiter zu erhalten, bevor sie in Liechtenstein ankommen müssen. Während die Anforderungen für jeden Mitarbeiter leicht variieren können, können Unternehmen davon ausgehen, dass der Prozess einige grundlegende Schritte beinhaltet:
- Besprechen Sie die Anforderungen jedes Mitarbeiters für die Beantragung eines Visums mit der nächstgelegenen Botschaft.
- Sammeln Sie alle erforderlichen Aufzeichnungen, Identifikationsdokumente und andere wichtige Informationen. Stellen Sie sicher, dass alle Details korrekt und aktuell sind.
- Reichen Sie alle Dokumente zusammen mit dem Antrag bei der Botschaft ein.
- Warten Sie auf die Genehmigung des Antrags, bestätigen Sie alle nächsten Schritte und stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter über alle erforderlichen Unterlagen verfügen, um in das Land einzureisen.
Sonstige Überlegungen
Während Mitarbeiter des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) keine Arbeitsgenehmigungen in Liechtenstein benötigen, benötigen die meisten Aufenthaltsgenehmigungen, um langfristig arbeiten zu können. Insgesamt werden jährlich 72 Aufenthaltsgenehmigungen an EWR-Bürger ausgestellt, einschließlich 56 Genehmigungen für Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, und 16 für Personen, die keine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Hälfte dieser Genehmigungen wird durch Ziehungen erteilt, die andere Hälfte direkt durch die Landesregierung.
Genaue 17 Aufenthaltsgenehmigungen werden jedes Jahr an Schweizer Staatsbürger ausgestellt, einschließlich 12 Genehmigungen für Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, und die restlichen 5 für Personen, die keine Erwerbstätigkeit ausüben. Diese Genehmigungen werden von der nationalen Regierung ausgestellt.
Da die Visa- und Aufenthaltsbestimmungen je nach Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters variieren, müssen Unternehmen Anträge von Fall zu Fall verwalten.
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Derzeit bietet G-P keine Unterstützung bei der Bearbeitung von Arbeitsvisa oder Genehmigungen an diesem bestimmten Standort an.
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