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IchMontenegro Visa und Genehmigungen.

Population

28,812,195

Sprachen

1.

Malagasie

2.

Französisch

Landeshauptstadt

Antananarivo

Währung

Ariary (MGA)

Plant Ihr Unternehmen, den Betrieb nach Montenegro auszulagern oder auszubauen? Sie müssen ein talentiertes Team von Mitarbeitern zusammenstellen, die bereit sind, mit Ihnen umzuziehen. Sie müssen auch sicherstellen, dass sie über die entsprechenden Genehmigungen verfügen, um rechtmäßig in Montenegro zu leben und zu arbeiten.

Arten von Arbeitsvisa in Montenegro

Um die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus anderen Ländern in Montenegro zu regulieren, kann die montenegrinische Regierung eine der 3 verschiedenen Arten von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen ausstellen, die im Land verfügbar sind:

  • Vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Beschäftigung eines Staatsangehörigen aus einem anderen Land: Diese Erlaubnis wird ausländischen Staatsangehörigen für eine Gültigkeit von bis zu 1 Jahr erteilt.
  • Saisonale Beschäftigung eines Staatsangehörigen aus einem anderen Land: Diese Genehmigung wird für einen bestimmten Zeitraum an ausländische Staatsangehörige ausgestellt und um Aktivitäten saisonaler Art durchzuführen, bei denen der Bedarf der Belegschaft über einen bestimmten Zeitraum höher ist.
  • Arbeit eines entsandten Mitarbeiters: Ein entsandter Mitarbeiter ist ein Staatsangehöriger aus einem anderen Land, das vorübergehend in Montenegro arbeitet und sich von seinem üblichen Beschäftigungsland unterscheidet. Diese Genehmigung erleichtert insbesondere den Transfer von Personal innerhalb einer internationalen Geschäftsorganisation.

Die am besten zu wählende Kategorie hängt von den Umständen jedes Bewerbers ab.

Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa für Montenegro

Um eine montenegrinische Arbeitsgenehmigung zu beantragen, sollten Staatsangehörige aus anderen Ländern die folgenden Dokumente zur Einreichung sammeln:

  • Einen gültigen Reisepass
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Eine polizeiliche Hintergrundprüfung aus dem Herkunftsland des Antragstellers
  • Eine polizeiliche Hintergrundüberprüfung aus Montenegro
  • Ein Beschäftigungsangebot eines Unternehmens mit Sitz in Montenegro
  • Nachweis der erworbenen Ausbildung und Qualifikation
  • ärztliche Bescheinigung

hat 2022Montenegro die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungsanforderungen gelockert und benötigt keinen separaten Nachweis mehr, wie z. B. einen vom Arbeitgeber ausgestellten Kontoauszug oder Gehaltsnachweis, um nachzuweisen, dass der Bewerber über die finanziellen Mittel verfügt, sich in Montenegro zu unterstützen. Ein Beschäftigungsangebot gilt nun als gültiger Nachweis und muss angeben, dass der Arbeitgeber mindestens den Mindestlohn zahlt.

Bewerbungsprozess

Als Teil des ersten Schritts des Prozesses zur Einholung der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung müssen Staatsangehörige aus anderen Ländern ein D-Visum mit langem Aufenthalt erhalten. Um dieses Visum zu erhalten, sollten die Antragsteller die Botschaft oder das Konsulat in Montenegrin in ihrem Wohnsitzland besuchen und alle erforderlichen Dokumente zur Unterstützung des Antrags vorlegen.

Das Außenministerium in Montenegro wird auf Grund einer Arbeitserlaubnis ein D-Visum mit langem Aufenthalt genehmigen. Sobald die Arbeitsgenehmigung genehmigt und ausgestellt wurde, kann der Mitarbeiter nach Montenegro reisen und mit der Arbeit beginnen.

Alle Arbeitsgenehmigungen werden vom Arbeitsamt Montenegro ausgestellt. Normalerweise dauert es etwa 1 Monat, bis eine montenegrinische Arbeitserlaubnis ausgestellt wird. Daher wird empfohlen, dass internationale Mitarbeiter den Prozess weit vor ihrem geplanten Abreisedatum beginnen.

Andere wichtige Überlegungen

Montenegro ist derzeit kein Mitglied der Europäischen Union (EU). Daher gelten die Visa- und Arbeitserlaubnisbestimmungen für Bürger von EU-Mitgliedsstaaten sowie für Staatsangehörige aus anderen Ländern außerhalb Europas.

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Bei G-P setzen wir uns dafür ein, Hindernisse für das globale Geschäft zu überwinden, Chancen für alle und überall zu ermöglichen und Unternehmen dabei zu unterstützen, das volle Potenzial ihrer Belegschaft auszuschöpfen. Wir helfen Ihnen dabei, die lokalen Gesetze vollständig einzuhalten und sicherzustellen, dass alles, von der Einstellung über das Onboarding bis hin zur Bezahlung Ihrer Mitarbeiter, schnell und einfach ist, unabhängig davon, wo sie sich auf der Welt befinden.

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Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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