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WerbungAndorra Visa und Genehmigungen.

Population

81,588

Sprachen

1.

Katalanisch

Landeshauptstadt

Andorra la Vella

Währung

Euro (€) (EUR)

Plant Ihr Unternehmen, den Betrieb international auszubauen? Andorra ist klein, aber diese europäische Nation bietet eine Fülle von Möglichkeiten für wachsende Unternehmen. Während Ihrer Expansion werden Sie mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert, einschließlich der Rekrutierung eines Teams talentierter Mitarbeiter, die bereit sind, den Schritt mit Ihnen zu machen. Bevor sie jedoch in Andorra arbeiten können, müssen Sie sicherstellen, dass sie über die richtigen Genehmigungen und Visa verfügen.

Inhaltsverzeichnis

Arten von Arbeitsvisa in Andorra

Andorra bietet eine Reihe von Visa und Genehmigungen für ausländische Staatsangehörige. Ein Tourist mit Reisepass kann bis zu 90 Tage in Andorra bleiben. Ausländer, die einen längeren Aufenthalt planen, benötigen ein Visum aus einer der folgenden Kategorien:

  • Saisonale Arbeitsgenehmigungen: Saisonale Arbeit ist in Andorra üblich, daher gibt es eine Richtlinie für Ausländer, die planen, vorübergehend im Land zu leben und zu arbeiten. Ein saisonaler Mitarbeiter kann auf die gleiche Weise eintreten wie ein Tourist, muss jedoch gehen, sobald sein Arbeitsvertrag endet.
  • Passive Aufenthaltsgenehmigung: Ausländische Staatsangehörige, die planen, länger als 90 Tage in Andorra zu bleiben, ohne im Land zu arbeiten, können dies mit passivem Aufenthaltsstatus tun. Passive Einwohner müssen durch Investitionen zur andorranischen Wirtschaft beitragen.
  • Aktive Aufenthaltsgenehmigung: Aktive Einwohner sind ausländische Staatsangehörige, die in Andorra leben und arbeiten. Aktive Aufenthaltsgenehmigungen sind für selbstständige Ausländer sowie für diejenigen verfügbar, die Verträge für lokale Unternehmen haben.
    Ihre Mitarbeiter fallen höchstwahrscheinlich in die Kategorie der aktiven Ansässigkeit.

Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa für Andorra

Ausländische Staatsangehörige, die planen, in Andorra zu leben und zu arbeiten, müssen eine Vielzahl von Dokumenten zur Unterstützung ihres Antrags vorlegen. Die Anforderungen umfassen:

  • Ein gültiger Originalpass zusammen mit einer Fotokopie
  • Ein Passfoto
  • Ein Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen mit Sitz in Andorra
  • Eine Kopie des Lebenslaufs des Bewerbers
  • Nachweis des akademischen Titels des Bewerbers, wie z. B. ein Diplom
  • Alle anderen Nachweise über die Qualifikation des Bewerbers für die Stelle
  • Eine Geburtsurkunde
  • Eine Heiratsurkunde, falls zutreffend
  • Eine polizeiliche Hintergrundprüfung aus dem Herkunftsland des Bewerbers sowie einer aus seinem aktuellen Wohnsitzland und allen anderen Ländern, in denen er zuvor gelebt hat, falls zutreffend
  • Nachweis der Unterkunft in Andorra
  • Die Original-Registrierungsurkunde für das beschäftigende Unternehmen sowie eine Fotokopie

Antragsverfahren

Vor Beginn des Bewerbungsverfahrens für einen aktiven Aufenthalt müssen ausländische Staatsbürger einen Arbeitsvertrag mit einem andorranischen Unternehmen abschließen. Das Unternehmen kann einen ausländischen Mitarbeiter erst einstellen, wenn er die Stelle innerhalb des lokalen Beschäftigungspools beworben hat.

Nach Feststellung der Notwendigkeit einer Auslandseinstellung kann der Arbeitgeber mit dem Prozess der Förderung des Arbeitnehmers beginnen. Der Mitarbeiter sollte alle notwendigen Dokumente sammeln, um sie dem andorranischen Innenministerium, dem Einwanderungsdienst und dem Arbeitsministerium vorzulegen.

Der Mitarbeiter muss sich auch beim Sozialversicherungssystem in Andorra – Caixa Andorrana de Seguretat Social oder CASS – registrieren.

Nach Abschluss dieser Schritte sollte der Mitarbeiter in seinem Wohnsitzland bleiben, während er auf eine Entscheidung der Einwanderungsbehörden wartet. Nach der Genehmigung erhalten sie ihre Aufenthaltsgenehmigung. Sie können dann nach Andorra reisen und mit der Arbeit beginnen.

Andere wichtige Überlegungen

Jedes Jahr verfügt Andorra über eine festgelegte Quote verfügbarer Genehmigungen für Ausländer, die in dem Land mit aktivem Wohnsitz wohnen möchten. Andorranische Unternehmen sollten diese Tatsache bei der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer berücksichtigen.

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Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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