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Employer of Record (EOR) in BjBenin

Population

13,754,688

Sprachen

1.

Französisch

Landeshauptstadt

Porto-Novo

Währung

Westafrikanischer CFA-Franc (XOF)

G-P ermöglicht es Ihrem Unternehmen, über unsere globale Unternehmensinfrastruktur innerhalb von Minuten mit der Einstellung von Talenten zu beginnen. Im Gegensatz zu einer Professional Employer Organization (PEO) ermöglicht G-P deinem Unternehmen, deine globale Präsenz zu erweitern, ohne die Einrichtung und Verwaltung von Unternehmen zu stören.

Unsere globalen Arbeitsprodukte, darunter G-P Meridian Prime™ und G-P Meridian Core™, werden von dem größten Team von HR- und Rechtsexperten der Branche unterstützt. Wir kümmern uns um die wachsenden Komplexitäten der konformen globalen Expansion – damit Sie sich auf die bevorstehenden Chancen konzentrieren können.

Als globaler EOR-Experte verwalten wir Gehaltsabrechnung, Best Practices für Arbeitsverträge, gesetzliche und marktübliche Leistungen, Mitarbeiterausgaben sowie Abfindungen und Kündigungen. Sie haben die Gewissheit, dass Sie bei jeder Einstellung von einem Team spezialisierter Beschäftigungsexperten unterstützt werden. Mit G-P kannst du die Talente der klügsten Menschen in über 180 Ländern weltweit schnell und einfach nutzen.

Einstellung in Benin

Benin ist ein kleines Land in Westafrika, umgeben von Niger, Burkina Faso, Nigeria und Togo. Die offizielle Sprache ist Französisch, aber auch Fon und Yoruba werden gesprochen. Bei der Verhandlung von Bedingungen eines Arbeitsvertrags und Angebotsschreibens mit einem Mitarbeiter in Benin kann es nützlich sein, Folgendes zu beachten.

Arbeitsverträge in Benin

In Benin sind befristete Verträge für bis zu 48 Monate zulässig und bedürfen der Schriftform. Unbefristete Verträge können mündlich sein, aber es ist bewährte Praxis, einen Arbeitsvertrag in der lokalen Sprache abzuschließen, der die Bedingungen der Vergütung, der Leistungen und der Kündigungsanforderungen des Mitarbeiters  darlegt.

Ein Angebotsschreiben und ein Arbeitsvertrag in Benin  sollten immer das Gehalt und alle Vergütungsbeträge in westafrikanischen CFA-Franken anstatt in einer anderen Währung angeben.

Arbeitszeiten in Benin

Normalerweise wird in Benin die Arbeit von Montag bis Freitag von 8 a.m. bis 12:30 p.m. 3:30 p.m. und am Samstag von 9 a.m. bis einberufen 7 p.m.. 1 p.m.

Die Gesamtarbeitszeit beträgt in der Regel 40 pro Woche und sollte nicht mehr als 56 pro Woche betragen.

Arbeitnehmer sind auf maximal 240 Überstunden pro Jahr beschränkt. Die Überstundenvergütung ist wie folgt aufgebaut:

  • 112 % des regulären Stundensatzes für Arbeitsstunden von 41st bis 48th Stunden in einer Woche.
  • 135 % des regulären Stundensatzes für Stunden, die über die 48th Stunden in einer Woche hinausgehen.

Denken Sie daran, dass diese Raten für Überstunden steigen, die in der Nacht, an Sonntagen oder an Feiertagen gearbeitet werden.

Urlaub in Benin

Benin feiert 16 nationale Feiertage:

  • Neujahrstag
  • Traditioneller Tag
  • Ostern
  • Ostmontag oder Dyngus-Tag
  • Arbeitnehmertag
  • Aufstieg Jesu
  • Pfingstmontag
  • Eid ul-Fitr
  • Unabhängigkeitstag
  • Mariä Himmelfahrt
  • Eid al-Adha
  • Tag der Streitkräfte
  • Allerheiligen
  • Nationalfeiertag
  • Mauloud (Geburt des Propheten)
  • Weihnachtstag

Urlaubstage in Benin

Im Allgemeinen haben Mitarbeiter Anspruch auf 24 bezahlte Urlaubstage mit Erhöhungen in folgender Höhe:

  • 2 weitere Tage nach 20 Jahren
  • 4 weitere Tage nach 25 Jahren
  • 6 weitere Tage nach 30 Jahren

Der Urlaub kann aufgeteilt werden, muss aber mindestens 14 Tage lang sein. Die kumulierte Dauer des Urlaubs darf nicht mehr als 30 Arbeitstage innerhalb eines Jahres betragen, und der Urlaub muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt genommen werden.

Krankenstand Benin

  • Wenn der Mitarbeiter weniger als 12 Monate gearbeitet hat, hat er in der Regel Anspruch auf 1 Monat bezahlten Urlaub.
  • Mitarbeiter mit 1-5 Dienstjahren haben in der Regel Anspruch auf 3 Monate zum vollen Gehalt und 3 Monate zum halben Gehalt.
  • Mitarbeiter mit 5+ Dienstjahren haben Anspruch auf volle Bezahlung für 6 Monate.

Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub in Benin

Voraussichtliche Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf 6 Wochen bezahlten Urlaub vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Arbeitgeber zahlen für die Hälfte und die Sozialversicherung deckt den verbleibenden Teil ab.

Väter haben im Allgemeinen Anspruch auf 3 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Krankenversicherung in Benin

Benin arbeitet an einer universellen Gesundheitsversorgung, verfügt aber derzeit über ein öffentliches/privates System.

Kündigung/Abfindung in Benin

Eine Probezeit von bis zu 3 Monaten ist zulässig.

Arbeitgeber können einen Arbeitnehmer aus einem triftigen Grund kündigen, einschließlich:

  • Gesundheit der Arbeitnehmer
  • Unfähigkeit, ein Beschäftigungsverhältnis zu führen
  • Kompetenz oder Verhalten
  • Veränderungen in der Organisation oder Technologie
  • Wirtschaftliche Notlage oder Schließung des Unternehmens

Weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen ab, hat er dies dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen und die Kündigungsgründe anzugeben. Der Arbeitsinspektor ist darüber hinaus schriftlich zu informieren. Die Kündigungsfristen lauten wie folgt:

  • Stündliche Mitarbeiter haben Anspruch auf 15 tagelange Ankündigung.
  • Mitarbeiter, Arbeitnehmer und Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Frist von einem Monat.
  • Vorgesetzte und Führungskräfte haben Anspruch auf 3 eine monatelange Kündigungsfrist.

Mitarbeiter, die benachrichtigt werden, können 2 Tage pro Woche auf der Suche nach einer neuen Stelle sein.

Mitarbeiter haben auch Anspruch auf Abfindung. Der Betrag hängt von der Dienstdauer ab:

  • Erste 5 Jahre Beschäftigung: 30 % des durchschnittlichen Monatsgehalts
  • 6-10 Dienstjahre: 35 % des durchschnittlichen Monatsgehalts
  • Mehr als 10 Dienstjahre: 40 % des durchschnittlichen Monatsgehalts

Ein Mitarbeiter, der grob fahrlässig gekündigt wird, hat in der Regel keinen Anspruch auf Abfindung.

Zahlung von Steuern in Benin

Mitarbeiter tragen 3.6% des Gehalts zur Sozialversicherung bei.

Arbeitgeber tragen 15.4 % des Bruttogehalts zur Sozialversicherung bei, 6.4 % zur Rente und 9 % zur Familienzulage sowie weitere 1 %-4 % zur Unterstützung von Arbeitsunfällen.

Warum G-P?

Bei G-P helfen wir Firmen, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter überall durch unsere branchenführende Globale Beschäftigungsplattform freizusetzen. Lassen Sie uns die komplexen und kostspieligen Aufgaben bewältigen, die mit der Suche, Einstellung, dem Onboarding und der Bezahlung Ihrer Teammitglieder überall auf der Welt verbunden sind, mit der Geschwindigkeit und garantierten globalen Compliance, die Ihr Unternehmen benötigt.

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Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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