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BfBurkina Faso Visa und Genehmigungen.

Population

22,489,126

Sprachen

1.

Französisch

Landeshauptstadt

Ouagadougou

Währung

Westafrikanischer CFA-Franc (XOF)

Plant Ihr Unternehmen, den Betrieb auf Burkina Faso auszuweiten? Dieses westafrikanische Land bietet viele Möglichkeiten, aber Sie müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die nach Burkina Faso umziehen oder Ihrem Team im Ausland beitreten, über die entsprechenden Visa verfügen, um dort zu leben und zu arbeiten.

Arten von Arbeitsvisa in Burkina Faso

In Burkina Faso fallen Personen, die eine Einreise anstreben, typischerweise in eine der folgenden Kategorien:

  • Besucher aus Ländern, die von Visa befreit sind: Einzelpersonen können bis zu 90 Tage ohne Visum in Burkina Faso bleiben.
  • Staatsangehörige, die bei der Ankunft für ein Visum berechtigt sind: Gültig für bis zu 90 Tage.
  • Besucher, die nicht unter eine dieser Kategorien fallen und eine Botschaft oder ein Konsulat aufsuchen müssen, um eine Lösung zu finden.

Internationale Arbeiter, die planen, für längere Zeit in Burkina Faso zu bleiben, um für ein lokales Unternehmen zu arbeiten, benötigen jedoch eine Worker Card und ein Langzeitvisum. Die Dauer variiert je nach Dauer des Arbeitsvertrages bis maximal 3 Jahre.

Burkina Faso ist etwas einzigartig, da das Land kein Geschäftsvisum hat. Wenn Mitarbeiter Burkina Faso für einen kurzen Zeitraum für geschäftliche Zwecke besuchen müssen, wie z. B. für eine Konferenz oder ein Schulungsseminar, können sie dies tun, indem sie ein Visum für einen kurzen Aufenthalt erhalten, das es ihnen ermöglicht, bis zu 90 Tage zu bleiben (vorausgesetzt, dass sie keinen lokalen Arbeitsvertrag abschließen).

Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa für Burkina Faso

Für Nicht-Staatsangehörige, die in Burkina Faso arbeiten möchten, ist ein Visum für einen längeren Aufenthalt erforderlich. Um das Visum zu erhalten, müssen die Antragsteller Folgendes vorlegen:

  • Einen gültigen Reisepass
  • Ein von der zuständigen Verwaltung zur Verfügung gestelltes, ordnungsgemäß ausgefülltes, datiertes und unterzeichnetes Antragsformular
  • 2 Aktuelle Passfotos
  • Nachweis des Grundes für einen längeren Aufenthalt in Burkina Faso
  • Eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet
  • Eine Unterstützungsbescheinigung in Burkina Faso oder ein Nachweis eines ausreichenden Einkommens für die Dauer des Aufenthalts
  • Eine Bescheinigung über die Krankenversicherung für den Aufenthaltszeitraum
  • Stempelzoll-Zahlungsbeleg
  • Nachweis des Tätigkeitsfeldes

Bewerbungsprozess

Um ein Langzeitvisum für die Arbeit in Burkina Faso zu erhalten, sollten Mitarbeiter die Botschaft oder das Konsulat von Burkina Faso in ihrem Heimatland besuchen. Sie müssen die im vorherigen Abschnitt aufgeführten Dokumente einreichen. Der Antrag kann vor dem Besuch in der Botschaft oder online gestellt werden.

Visa für Arbeitnehmer werden von der Arbeitsverwaltung ausgestellt. Diese Visa können für die Dauer des Arbeitsvertrages bis zu maximal 3 Jahren gewährt werden.

Die Bearbeitungszeit für den Visumantrag kann variieren, daher sollten Unternehmen und Mitarbeiter entsprechend planen und den Prozess rechtzeitig im Voraus beginnen, um sicherzustellen, dass die Arbeit bei der Planung beginnen kann.

In Burkina Faso müssen Arbeitsgenehmigungen vom Sponsor eingeholt werden. Die Arbeitserlaubnis von Burkina Faso wird auch als Arbeitskarte bezeichnet.

Andere wichtige Überlegungen

Wenn Mitarbeiter über die anfängliche Dauer ihres Visums hinaus in Burkina Faso bleiben müssen, ist es möglich, eine Visumverlängerung zu erhalten. Verlängerungen werden vom Hauptsitz der Nationalpolizei in der Landeshauptstadt Ouagadougou ausgestellt.

Wenn ein Mitarbeiter mit einem anderen Arbeitgeber als Ihrem Unternehmen in Burkina Faso beauftragt wird, benötigt er eine Arbeitserlaubnis von jedem Arbeitgeber.

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Bei G-P setzen wir uns dafür ein, Hindernisse für das globale Geschäft zu überwinden, Chancen für alle und überall zu ermöglichen und Unternehmen dabei zu unterstützen, das volle Potenzial ihrer Belegschaft auszuschöpfen. Wir helfen Ihnen dabei, die lokalen Gesetze vollständig einzuhalten und sicherzustellen, dass alles, von der Einstellung über das Onboarding bis hin zur Bezahlung Ihrer Mitarbeiter, schnell und einfach ist, unabhängig davon, wo sie sich auf der Welt befinden.

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Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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