Die zentrale Lage der Tschechischen Republik in Europa macht sie zu einem attraktiven Standort für internationale Mitarbeiter und Unternehmen. Wenn Sie eine Expansion in das Land planen, können Sie gute Verkehrs- und Infrastrukturverbindungen nutzen. Sie müssen jedoch auch die Einhaltung von Compliance-Gesetzen in Bezug auf Arbeitsvisa und Genehmigungen in der Tschechischen Republik priorisieren.
Arten von Arbeitsvisa in der Tschechischen Republik
Staatsangehörige von außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz müssen vor der Einreise in die Tschechische Republik ein Schengen-Visum beantragen. Etwa 60 Bundesstaaten haben Vereinbarungen mit dem Land, die es Bürgern erlauben, bis zu 90 Tage lang zu bleiben, solange der Besuch nicht mit Beschäftigung oder Geschäft zusammenhängt.
Die Tschechische Republik hat 2 Hauptkategorien von Visa – langfristige und kurzfristige Schengen-Visa. Mitarbeiter sind berechtigt, sich für eine der beiden Stellen zu bewerben, benötigen jedoch trotzdem eine Arbeitserlaubnis, um die Vorschriften einzuhalten. Die Unterschiede zwischen den Visa sind wie folgt:
- Kurzfristig: Ein kurzfristiges Visum ermöglicht es Inhabern, über einen Zeitraum von 180-day nicht länger als 900 Tage in der Region zu bleiben. Diese größere Kategorie ist in weitere Visaarten unterteilt, je nach Grund für den Besuch des Inhabers, wie z. B. Geschäft, Beschäftigung, Studium oder Tourismus.
- Langfristig: Jeder, der einen Aufenthalt in der Tschechischen Republik für mehr als 90 Tage plant, benötigt ein langfristiges Schengen-Visum. Der Bewerbungsprozess ist länger und kann ein Interview bei der tschechischen diplomatischen Mission beinhalten, bei der sich die Person bewirbt.
Zusätzlich zu diesen Arbeitsvisa für die Tschechische Republik verfügt das Land über 2 langfristige Genehmigungen, die sowohl als Aufenthalts- als auch als Arbeitserlaubnis gelten – die EU Blue Card und die Mitarbeiterkarte. Internationale Mitarbeiter, die mehr als 3 Monate in der Tschechischen Republik in einer Position beschäftigt sein werden, die eine hohe Qualifikation erfordert, können sich auf eine EU Blue Card bewerben. Staatsangehörige aus außereuropäischen Ländern können eine Mitarbeiterkarte beantragen, wenn sie Fähigkeiten und Qualifikationen anbieten, die als gefragt gelten.
Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa für die Tschechische Republik
Die Anforderungen für ein Arbeitsvisum in der Tschechischen Republik hängen von der Art des Visums ab, das der Mitarbeiter benötigt. Alle Schengen-Visa erfordern:
- Ein ausgefülltes Antragsformular
- Ein Reisepass, der mindestens 3 Monate vor Abflug gültig ist
- 2 Fotos in Passgröße
- Dokumente, die die Art des Aufenthalts des Bewerbers beschreiben, wie z. B. eine Arbeitserlaubnis
- Nachweis der Reisekrankenversicherung
- Nachweis der Unterkunft für die Dauer des Aufenthalts
- Eine Vorstrafe aus allen Ländern, in denen der Bewerber in den letzten 3 Jahren mindestens 6 Monate gelebt hat
- Nachweis der Finanzsicherheit
- Zahlung der Visa-Antragsgebühren
Bewerbungsprozess
Der Bewerbungsprozess für eine Arbeitserlaubnis in der Tschechischen Republik liegt sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Mitarbeiter. Internationale Mitarbeiter können nur in Positionen arbeiten, in denen das Unternehmen innerhalb der Tschechischen Republik oder anderer EU-Mitgliedstaaten keine geeigneten Kandidaten finden konnte.
Wenn die Bedingungen des Landes erfüllt sind, können Unternehmen einen Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt im Bezirk des internationalen Mitarbeiters einreichen. Mitarbeiter müssen vor der Einreise in die Tschechische Republik über eine Arbeitserlaubnis verfügen, andernfalls werden Arbeitgeber haftbar gemacht.
Damit Mitarbeiter Arbeitsgenehmigungen einholen können, müssen Arbeitgeber in ihrem Namen die folgenden Dokumente einreichen:
- Identitätsnachweis
- Adressnachweis im Land des ständigen Wohnsitzes des internationalen Arbeitnehmers
- Die Identifikationsinformationen des Unternehmens
- Informationen über Ort, Dauer und Art der Arbeit
- Erklärung des Arbeitgebers, dass er den internationalen Arbeitnehmer beschäftigen wird
- Beglaubigte Kopien aller akademischen und beruflichen Qualifikationen
- Zahlung der Verwaltungsgebühr
Andere wichtige Überlegungen
Jeder Nicht-EU-Bürger muss sich innerhalb von 3 Werktagen nach Ankunft bei der ausländischen Polizei oder in einem Büro des Innenministeriums registrieren. Innerhalb von 30 Tagen müssen EU-Bürger und ihre Familienangehörigen ihren Aufenthaltsort bei ihrem örtlichen Ausländerpolizeiinspektorat oder einem Büro des Innenministeriums registrieren.
Inhaber der EU Blue Card und potenzielle Mitarbeiter müssen auch die Richtlinie des Innenministeriums für Asyl und Migration besuchen, um innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft biometrische Daten bereitzustellen.
Bei der Einstellung von EU-, EWR-, Schweizer Staatsangehörigen oder Personen mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt sind Arbeitgeber verpflichtet, das zuständige Arbeitsamt der Tschechischen Republik über den Beginn der Beschäftigung zu informieren.
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