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TunDominikanischen RepublikVisa und Genehmigungen.

Population

10,790,744

Sprachen

1.

Spanisch

Landeshauptstadt

Santo Domingo

Währung

Dominikanischer Peso (DOP)

Plant Ihr Unternehmen eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf die Dominikanische Republik? Wenn ja, müssen Sie ein Team talentierter Mitarbeiter im Ausland   einstellen – aber wahrscheinlich möchten Sie einige Ihrer bestehenden Teammitglieder versetzen, um sicherzustellen, dass der Übergang so reibungslos wie möglich verläuft. Bevor sie jedoch in der Dominikanischen Republik arbeiten können, müssen Sie als Arbeitgeber sicherstellen, dass sie über die dafür erforderlichen Visa und Genehmigungen verfügen.

 

Inhaltsverzeichnis

Arten von Arbeitsvisa in der Dominikanischen Republik

Ausländische Staatsangehörige müssen sich ein spezielles Visum sichern, um zu Arbeitszwecken in die Dominikanische Republik zu ziehen. Mitarbeiter haben je nach Art ihrer Tätigkeit und der geplanten Aufenthaltsdauer in der Dominikanischen Republik zwei Kategorien von Arbeitsvisa zur Auswahl:

  • Ein Geschäftsvisum oder Visa de Negocios:   Dieses Visum ist für 60 Tage bei einmaliger Einreise oder ein Jahr bei mehrfacher Einreise gültig. Das Geschäftsvisum für die mehrfache Einreise erlaubt dem Inhaber jedoch nicht, das ganze Jahr über länger als zwei Monate am Stück in der Dominikanischen Republik zu bleiben.
  • Ein Geschäftsvisum für Beschäftigungszwecke:   Dieses Visum, vor Ort als Visa de Negocios con Fines Laborales bekannt, gilt für ausländische Staatsangehörige, die bei privaten oder öffentlichen Unternehmen mit Sitz in der Dominikanischen Republik beschäftigt sind. Die Gültigkeitsdauer beträgt zunächst ein Jahr. Danach ist eine Verlängerung möglich, sofern der Inhaber noch über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügt.

Alle ausländischen Arbeitnehmer, die langfristig für Ihr Unternehmen arbeiten werden, müssen für Beschäftigungszwecke ein Geschäftsvisum beantragen. Sie benötigen außerdem eine Aufenthaltserlaubnis.

Anforderungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für die Dominikanische Republik

Um ein Geschäftsvisum für Beschäftigungszwecke zu beantragen, müssen Ausländer folgende Unterlagen einreichen:

  • Ausgefülltes Visumantragsformular
  • Reisepass, der für die Dauer des Aufenthalts des Antragstellers in der Dominikanischen Republik gültig ist
  • Ärztliches Attest
  • Passfoto
  • Polizeiliche Hintergrundüberprüfung aus ihrem Wohnsitzland
  • Kopie des Personalausweises des Antragstellers aus seinem Herkunftsland
  • Brief an die Konsularabteilung des Arbeitgeberunternehmens in der Dominikanischen Republik

Ausländische Arbeitnehmer, die länger als zwei Monate in der Dominikanischen Republik bleiben möchten, benötigen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis. Zu den Anforderungen für diese Genehmigung gehören:

  • Ein ausgefüllter Antrag
  • Einen gültigen Reisepass
  • Ein Passfoto
  • ärztliche Bescheinigung
  • Eine Überprüfung des kriminellen Hintergrunds
  • Eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers
  • Eine Geburtsurkunde
  • Ein notariell beglaubigtes Garantieschreiben des Arbeitgebers
  • Dokumente zum Nachweis der Zahlungsfähigkeit

Antragsverfahren

Ausländische Staatsangehörige können mit dem Visumantragsverfahren beginnen, nachdem sie einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen mit Sitz in der Dominikanischen Republik unterzeichnet haben. Antragsteller müssen die erforderlichen Dokumente für das Visum und die Aufenthaltserlaubnis zusammenstellen und diese dann bei der dominikanischen Botschaft oder dem dominikanischen Konsulat in ihrem Wohnsitzland einreichen.

Nachdem der Visumantrag genehmigt wurde, kann der ausländische Arbeitnehmer in die Dominikanische Republik reisen. Sie müssen alle Unterlagen des Antrags mitbringen, um ihn beim Außenministerium in Santo Domingo einzureichen. Danach kann mit der Arbeit begonnen werden.

Andere wichtige Überlegungen

Ausländische Mitarbeiter sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Belege für ihr Visum und ihre Aufenthaltserlaubnis ins Spanische übersetzt werden müssen.

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DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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