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FiFinnlandsVisa und Genehmigungen.

Population

5,614,571

Sprachen

1.

Finnisch

2.

Schwedisch

Landeshauptstadt

Helsinki

Währung

Euro (€) (EUR)

Der Ausbau der Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens in Finnland ist eine aufregende Gelegenheit. Ganz gleich, ob Sie Mitarbeiter aus Ihrer Muttergesellschaft versetzen, neue Kandidaten aus anderen Ländern einstellen oder eine talentierte Belegschaft mit einer Kombination aus beiden aufbauen, einige Ihrer Teammitglieder benötigen wahrscheinlich ein Arbeitsvisum in Finnland.

Arten von Arbeitsvisa in Finnland

Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU), Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, bevor sie in Finnland arbeiten können. Die Art der Genehmigung, die Mitarbeiter benötigen, hängt von der Art der Arbeit ab, die sie für Ihr Unternehmen leisten werden. Die folgenden 3 Kategorien von Arbeitsvisa werden für die meisten Unternehmen relevant sein:

  • Geschäftsvisum: Mit einem Geschäftsvisum können  Mitarbeiter bis zu 90 Tage in Finnland bleiben. Dieses Visum erlaubt es dem Mitarbeiter jedoch nicht, sich direkt an der Arbeit zu beteiligen. Mit einem Geschäftsvisum ist es dem Mitarbeiter erlaubt, an Konferenzen und Seminaren teilnehmen. Dieses Visum  kann während des Onboarding-Prozesses für Mitarbeiter relevant sein, die nicht in Finnland arbeiten werden.
  • Aufenthaltsgenehmigung für Selbständige: Diese Genehmigung kann für einige Personen innerhalb Ihres Unternehmens gelten, einschließlich privater Unternehmer, Partner und Mitglieder einer Genossenschaft. Ihr Unternehmen muss beim National Board of Patents and Registration im Handelsregister registriert sein, bevor diese Genehmigung erteilt werden kann.
  • Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage der Beschäftigung (internationaler Spezialexperte): Dieses Visum ist die häufigste Art, und die meisten Unternehmen müssen damit vertraut sein, um ihren Betrieb in Finnland auszubauen.  Mitarbeiter, die sich zum ersten Mal in Finnland aufhalten wollen, sollten eine befristete Genehmigung beantragen.
  • EU Blue Card: Dies gilt typischerweise für hochqualifizierte Mitarbeiter mit einem Mindestgehalt von mindestens EUR 5,209brutto pro Monat (Stand: 2023) und einem höheren Bildungsabschluss von mindestens 3 Jahren.

Im Jahr führte Juni 2022Finnland auch ein beschleunigtes D Visa für Spezialisten, Startup-Unternehmer und ihre Familienmitglieder ein. Ab dem . Dezember umfasst 22 2022das D Visa auch Mitarbeiter in Führungspositionen, Forscher, Studenten und deren Familien. Mit diesem Visum können internationale Arbeiter nach Finnland einreisen und innerhalb von 10 Tagen arbeiten.

Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa in Finnland

Um ein Arbeitsvisum in Finnland zu erhalten, müssen Mitarbeiter:

  • Einen Arbeitsvertrag
  • Einen gültigen Reisepass und ein Passfoto
  • Einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für Angestellte
  • Farbkopien der Reisepassseite mit personenbezogenen Daten und aller Reisepassseiten, die Notizen enthalten
  • Dokument, das zeigt, dass die Person rechtmäßig in dem Land bleibt, in dem sie den Antrag einreicht

Bewerbungsprozess

Der Prozess beginnt, wenn Mitarbeitern eine Stelle bei einem Unternehmen in Finnland angeboten wird. Ein  Arbeitsvertrag  ist notwendig, um legal in Finnland zu leben und zu arbeiten.

Wenn Mitarbeiter nach Finnland ziehen, müssen sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die online über den Dienst zur Einreise nach Finnland erfolgen kann. Wenn der Arbeitgeber eine Arbeitgeberbescheinigung erhalten hat, können Mitarbeiter gleichzeitig ein D-Visum beantragen, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Mit dem D-Visum können Personen sofort nach der Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Finnland reisen, und ihrem Reisepass wurde ein D-Visum-Aufkleber beigefügt.

Innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung des Antrags müssen sie eine diplomatische Mission oder Botschaft Finnlands besuchen und Originalexemplare der Antragsanhänge, einschließlich Fingerabdrücke und Begleitdokumente, vorlegen. Wenn Mitarbeiter sich  nicht online bewerben können, können sie das Antragsformular von der Website des  finnischen Einwanderungsdienstes  ausdrucken und es zusammen mit seinen Anhängen zur nächsten diplomatischen Mission mitbringen.

Über die Begründetheit des Antrags entscheidet das Amt für Beschäftigung und Wirtschaftsentwicklung. Der finnische Einwanderungsdienst oder  Migri trifft die endgültige Entscheidung, nachdem sichergestellt wurde, dass die Mitarbeiter alle Anforderungen für eine Aufenthaltsgenehmigung  erfüllen. Sowohl die Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber werden per Post über die Entscheidung informiert.

Nach der Genehmigung  erhalten die Mitarbeiter eine Aufenthaltsgenehmigungskarte von der finnischen Botschaft. Die erste Genehmigung gilt für 1 Jahr oder 2 Jahre für Personen mit der EU Blue Card und kann bei einer örtlichen Polizeistation in Finnland erneuert werden.

Andere wichtige Überlegungen

Während Mitarbeiter, die Staatsbürger von EU-Mitgliedsstaaten, EWR und der  Schweiz sind, keine Aufenthaltsgenehmigung für die Arbeit in Finnland beantragen müssen, müssen sie ihr Recht auf Wohnsitz im Land registrieren. Dieser Prozess kann über das  Enter Finland -System abgeschlossen werden. Staatsbürger der nordischen Länder, einschließlich Island, Norwegen, Dänemark und Schweden, müssen ihr Wohnsitzrecht bei der  Digital and Population Data Services Agency  registrieren. Wenn sie beabsichtigen, mehr als 6 Monate in Finnland zu leben, müssen sie den Servicestandort persönlich besuchen, um sich anzumelden. Sie müssen über einen gültigen Personalausweis verfügen, der die Nationalität zeigt, wie z. B. einen Reisepass, und sollten sich so schnell wie möglich registrieren – spätestens jedoch einen Monat nach dem Umzug nach Finnland.

Mitarbeiter mit einer Aufenthaltsgenehmigung sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie berechtigt sind, nach 5 Jahren des rechtmäßigen Wohnens und Arbeitens in Finnland einen dauerhaften Wohnsitz zu beantragen.

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