Ungarns Lage macht es hervorragend, um Geschäftsbeziehungen mit anderen mitteleuropäischen Ländern aufzubauen. Aber bevor Sie den Schritt machen und Ihr globales Team aufbauen können, werden Sie Ihre ungarische Gehaltsabrechnung einrichten.
Als globaler Employer of Record (EOR) verstehen wir die Schwierigkeiten einer Expansion. Mit uns können Sie schnell und intelligent nach Ungarn expandieren, ohne dass Sie Ihre eigene Gehaltsabrechnung integrieren oder einrichten müssen. Darüber hinaus kümmern wir uns um alle Elemente der Compliance und der lokalen Arbeitsgesetze, damit Sie Ihre Zeit und Energie in die Führung Ihres Unternehmens investieren können.
Steuervorschriften in Ungarn
Arbeitgeber müssen die richtigen Steuerbeiträge leisten, um konform zu bleiben. Beispielsweise beträgt der gesetzliche Sozialversicherungsbeitrag für Arbeitgeber 13 % des Bruttogehalts, während die Arbeitnehmer 10 % für den Rentenbeitrag, 7 % für den Sozialversicherungsbeitrag und 1.5 % für den Arbeitslosenbeitrag zuweisen.
Arbeitgeber müssen auch eine pauschale Körperschaftsteuer von 9 % zahlen. Mitarbeiter zahlen unabhängig von ihrem Einkommensniveau eine Einkommensteuer in Höhe von 15%
Ungarn Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen
Im Allgemeinen haben Sie 3 verschiedene Gehaltsabrechnungsoptionen für Ungarn:
- Intern: Die Durchführung der internen Gehaltsabrechnung erfordert ein größeres Budget, ein größeres HR-Team und Kenntnisse der lokalen Arbeitsgesetze. Dieser Gehaltsabrechnungsprozess kann jedoch eine Option für größere Unternehmen mit einem langfristigen Engagement für Ungarn sein.
- Ungarn Lohn- und Gehaltsabrechnungsunternehmen: Sie können auch mit einem lokalen Ungarn Lohn- und Gehaltsabrechnungsunternehmen zusammenarbeiten, das sich um die Auslagerung Ihrer Gehaltsabrechnung kümmert, aber Sie müssen sich immer noch darum kümmern, alle Compliance-Gesetze des Landes einzuhalten.
- G-P: Der einfachste Weg, die Gehaltsabrechnung in Ungarn durchzuführen und die Compliance zu gewährleisten, ist die Partnerschaft mit einem Employer of Record (EOR) wie G-P. Bei uns können Sie sicher sein, dass alle Mitarbeiter pünktlich bezahlt werden, sodass Sie sich auf andere wichtige Aspekte Ihres Unternehmens konzentrieren können.
Einrichten einer Gehaltsabrechnung in Ungarn
Unternehmen benötigen eine etablierte Tochtergesellschaft, bevor sie ihre ungarische Gehaltsabrechnung einrichten können. Es kann jedoch zwischen ein paar Wochen und ein paar Monaten dauern, bis Sie sich einarbeiten, was dazu führt, dass Sie wertvolle Kandidaten verlieren, die Sie zusammen mit potenziellen Geschäftspartnerschaften einstellen möchten.
Zum Glück bietet G-P eine Alternative. Als globales EOR können Sie unsere bestehende ungarische Tochtergesellschaft nutzen, damit Sie nicht Ihre eigene Einheit gründen müssen, um die Gehaltsabrechnung durchzuführen und mit der Arbeit zu beginnen.
Berechtigungs-/Kündigungsbedingungen
Die Erstellung von Berechtigungs- und Kündigungsbedingungen als Teil eines Arbeitsvertrags, bevor Sie eine Gehaltsabrechnungsoption für Ungarn wählen, kann Ihnen helfen, die Compliance zu wahren. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen, jedoch nicht mehr als 6 Monate einhalten.
Wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, verlängert sich die regelmäßige 30-day Kündigungsfrist je nach Dienstzeit um bis zu 60 Tage. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Abfindung, wenn ihr Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung aus Gründen gekündigt wird, die mit dem Betrieb des Arbeitgebers, der Gesundheit des Arbeitnehmers oder der Auflösung des Arbeitgebers ohne Rechtsnachfolge zusammenhängen
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