Die Navigation durch den komplexen Arbeitsmarkt Ungarns ist eine erhebliche Herausforderung für Unternehmen, die expandieren möchten, während sie die lokalen Gesetze einhalten. Ein Arbeitgeber of Record (Employer of Record), wie G-P Employer of Record, bietet eine vereinfachte Lösung, die es Ihnen ermöglicht, Mitarbeiter in Ungarn zu Einstellung, ohne eine lokale juristische Person zu gründen. Die Nutzung von Software as a Service Arbeitgeber-of-Record-Dienstleistungen können den Einstellungsprozess erheblich vereinfachen, indem sie umfassende Unterstützung für die Geschäftserweiterung bieten. Ein Employer of Record fungiert als gesetzlicher Arbeitgeber und verwaltet Lohnabrechnung, Leistungen, Steuern und die Einhaltung der Personalabteilungen, während Sie die tägliche Arbeit Ihres Mitarbeiters leiten.​​ 

Als globaler Employer of Record-Experte verwaltet G-P die Lohnabrechnung, bewährte Arbeitsverträge, gesetzliche und marktübliche Leistungen sowie weitere administrative Dienstleistungen. Sie können beruhigt sein, denn Ihre Personalbeschaffung und -anstellung in Ungarn wird von einem Team engagierter Experten abgewickelt. G-P bietet die Ressourcen, die Unternehmen benötigen, um globale Talente in 180+ Ländern schnell zu aktivieren.​​ 

Stellenangebote in Ungarn​​ 

Das ungarische Arbeitsgesetzbuch bietet Arbeitnehmern einen starken Schutz und enthält spezifische Regelungen zu Arbeitsverträgen, Kündigung und Sozialleistungen. Die Einhaltung dieser Vorschriften erfordert lokales Fachwissen, um die Konformität zu gewährleisten und mögliche Strafen zu vermeiden. Ein Arbeitgeber of Record (Employer of Record) in Ungarn bietet eine optimierte Lösung, die es Ihnen ermöglicht, Einstellung Talent gesetzeskonform durchzuführen, ohne eine lokale juristische Person gründen zu müssen.​​ 

Bei der Aushandlung von Anstellungsbedingungen mit einem Fachmann in Ungarn ist es hilfreich, die folgenden gesetzlichen und marktüblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.​​ 

Vereinfachen Sie die Personalbeschaffung in Ungarn mit einem Arbeitgeber-Register.​​ 

Ein Arbeitgeber of Record vereinfacht international Expansion, indem er die Komplexität der lokalen Arbeitsgesetze, der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie des Personalwesens übernimmt, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. So kann Ihnen ein Employer of Record bei der Personalbeschaffung in Ungarn helfen:​​ 

  • Sicherstellung der Compliance: Navigieren Sie die strengen Arbeitsgesetze Ungarns, einschließlich Arbeitsverträgen, Kündigungsregeln und Leistungen, mit fachkundiger Beratung.​​ 
  • Schneller Markteintritt: Stellen Sie schnell Mitarbeiter in Ungarn ein, ohne eine lokale juristische Person gründen zu müssen, und beschleunigen Sie so Ihre Expansion erheblich.​​ 
  • Optimierte Lohn- und Steuerabwicklung: Ein Employer of Record übernimmt alle Aspekte der Lohn- und Gehaltsabrechnung, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer und anderer gesetzlicher Abzüge, und gewährleistet so Genauigkeit und Einhaltung der Vorschriften.​​ 
  • Umfassende PERSONALUNTERSTÜTZUNG: Von der Erstellung von Compliance-Arbeitsverträgen im ungarischen Forint (HUF) bis hin zur Verwaltung von Urlaubsansprüchen und Krankheitsgeld bietet ein Employer of Record vollständige administrative Unterstützung im Bereich HUMAN RESOURCES.​​ 
  • Risikominderung: Verringern Sie Ihre Aussonderung gegenüber rechtlichen und finanziellen Risiken im Zusammenhang mit Nichteinhaltung auf einem ausländischen Markt.​​ 
  • Zugang zu lokaler Expertise: Profitieren Sie von fundiertem Wissen über ungarische Beschäftigungspraktiken, einschließlich Marktnorm-Leistungen und Anforderungen an Kündigungen.​​ 

Arbeitsverträge in Ungarn​​ 

In Ungarn sind Arbeitsverträge standardmäßig unbefristet. Befristete Verträge sind zulässig, dürfen aber einschließlich Verlängerungen insgesamt 5 Jahre nicht überschreiten. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, einen schriftlichen Arbeitsvertrag in ungarischer Sprache bereitzustellen. Der Vertrag muss zumindest die Grundvergütung und die Berufsbezeichnung des Mitarbeiters festlegen; es empfiehlt sich jedoch, auch umfassende Bestimmungen über Abfindung, Sozialleistungen, Aufgaben, Arbeitszeiten und Kündigungsbedingungen aufzunehmen.​​ 

In einem Angebotsschreiben und einem Arbeitsvertrag sollten die Vergütung und etwaige Abfindungsbeträge immer in ungarischen Forint (HUF) angegeben sein.​​ 

Ein Employer of Record in Ungarn unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften für Arbeitsverträge, indem er umfassende administrative Unterstützung im Personalwesen bietet, einschließlich der Erstellung von Compliance-Arbeitsverträgen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verträge den strengen ungarischen Arbeitsgesetzen entsprechen, die schriftliche Arbeitsverträge in ungarischer Sprache vorschreiben, in denen mindestens die Grundvergütung und die Berufsbezeichnung des Mitarbeiters angegeben sind. Durch die Nutzung der lokalen Expertise eines Employer of Record können Unternehmen diese Vorschriften einhalten und potenzielle Strafen vermeiden.​​ 

Arbeitszeiten und Überstunden in Ungarn​​ 

Eine Standard-Arbeitswoche umfasst 40 Stunden, typischerweise 8 Stunden pro Tag, 5 Tage pro Woche. Die jährliche Höchstgrenze für Überstunden beträgt 250 Stunden und kann im Rahmen eines Tarifvertrags auf 300 Stunden erhöht werden. Für Überstunden, die an einem regulären Arbeitstag geleistet werden, wird ein Lohnzuschlag von 50% gezahlt. Für Überstunden, die an einem wöchentlichen Ruhetag oder einem gesetzlichen Feiertag geleistet werden, beträgt der Zuschlag 100%. Alternativ kann ein Mitarbeiter anstelle des Zuschlags auch bezahlte arbeitsfreie Zeiten erhalten.​​ 

Ein Employer of Record in Ungarn unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen, indem er die Komplexität von Feiertagen, Jahresurlaub, Erholungsurlaub und Elternurlaub gemäß dem ungarischen Arbeitsgesetzbuch regelt. Dies umfasst die Sicherstellung der korrekten Bezahlung von Feiertagen, die korrekte Berechnung und Nachverfolgung der steigenden Jahresurlaubsansprüche auf der Grundlage des Alters und der Anzahl der Kinder, die Verwaltung des 15-tägigen vom Arbeitgeber bezahlten Erholungsurlaubs und der anschließenden staatlichen Leistungen sowie die Überwachung der verschiedenen Familienurlaubsregelungen wie Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaubsleistungen und -ansprüche. Durch die Übernahme dieser administrativen Aufgaben stellt ein Employer of Record sicher, dass Unternehmen die lokalen Vorschriften einhalten, potenzielle Strafen vermeiden und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.​​ 

Gesetzliche Feiertage in Ungarn​​ 

In Ungarn gibt es 11 gesetzliche Feiertage, an denen Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Urlaubstag haben:​​ 

  • Neujahrstag (Januar 1)​​ 
  • 1848 Tag der Revolution ( 15 März )​​ 
  • Karfreitag​​ 
  • Ostermontag​​ 
  • Tag der Arbeit (Mai 1)​​ 
  • Pfingstmontag​​ 
  • Stephanstag (August 20)​​ 
  • 1956 Tag der Revolution (Oktober 23)​​ 
  • Allerheiligen (November 1)​​ 
  • Weihnachtstag (Dezember 25)​​ 
  • Zweiter Weihnachtstag (Dezember 26)​​ 

Jahresurlaub in Ungarn​​ 

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 20 Tage Jahresurlaub. Diese Zulage nimmt mit dem Alter zu und erreicht ein Maximum von 30 Tagen:​​ 

  • Grundanspruch: 20 Tage​​ 
  • Ab 25Jahren: 21 Tage​​ 
  • Ab 45Jahren: 30 Tage (mit 1 zusätzlichen Tag alle 2bis3 Jahre zwischen 25 und 45)​​ 

Eltern erhalten zusätzliche Urlaubstage für Kinder unter 16:​​ 

  • 1 Kind: 2 zusätzliche Tage​​ 
  • 2 Kinder: 4 zusätzliche Tage​​ 
  • Mehr als 2 Kinder: 7 zusätzliche Tage​​ 

Die Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen erhalten zusätzlich 2 Urlaubstage pro Kind.​​ 

Krankheitsurlaub in Ungarn​​ 

Arbeitnehmer haben Anspruch auf 15 Tage Genesungsurlaub pro Jahr, die vom Arbeitgeber zu 70% ihrer Abwesenheitsgebühr bezahlt werden. Nach dem 15. Tag erhält der Mitarbeiter ein Krankengeld (táppénz) vom staatlichen Krankenversicherungsfonds. Diese Leistung beträgt in der Regel 50% bis60% des durchschnittlichen Gehalts des Mitarbeiters (unter Berücksichtigung einer Obergrenze), wobei die Kosten zwischen Staat und Arbeitgeber geteilt werden.​​ 

Familienurlaub in Ungarn​​ 

Ungarn bietet verschiedene Arten von Familienurlaub an:​​ 

  • Mutterschaftsurlaub in Ungarn (CSED): Schwangere Beschäftigte haben Anspruch auf 24 Wochen durchgehenden Urlaub, die bis zu 4 Wochen vor dem geschätzten Geburtstermin beginnen können. Das Mutterschaftsgeld macht 100% der täglichen Bruttovergütung des Mitarbeiters aus und ist von der persönlichen Einkommensteuer befreit.​​ 
  • Vaterschaftsurlaub in Ungarn: Väter haben Anspruch auf 10 Arbeitstage Urlaub, die in bis zu zwei Raten innerhalb der ersten 2 Monate nach Geburt oder Adoption aufgenommen werden können. Die ersten 5 Tage werden zu 100% der Abwesenheitsgebühr bezahlt, die folgenden 5 Tage zu 40%.​​ 
  • Elternzeitleistung in Ungarn (GYED): Nach Ende des Mutterschutzurlaubs kann ein Elternurlaub bis zum Ende 2des Kindes eine Elternurlaubsleistung erhalten. Der Vorteil beträgt 70% ihres bisherigen Einkommens, begrenzt auf 70% des doppelten des nationalen Mindestlohns.​​ 
  • Elternzeit in Ungarn: Zusätzlich dazu hat jeder Elternteil Anspruch auf 44 Arbeitstage des Elternurlaubs bis zum 3. Geburtstag seines Kindes, vorausgesetzt, er hat mindestens 1 Jahr Dienst. Dieser Urlaub wird mit 10% der Abwesenheitsgebühr entschädigt.​​ 

Krankenversicherung und Zusatzleistungen in Ungarn​​ 

Ungarn verfügt über ein öffentliches Gesundheitssystem, das durch Sozialversicherungsbeiträge finanziert wird und allen Einwohnern medizinische Versorgung bietet. Während das öffentliche System umfassend ist, ist das Angebot einer privaten Krankenversicherung eine gängige Zusatzleistung, die von Arbeitgebern genutzt wird, um Top-Talente zu gewinnen und zu binden.​​ 

Ein Employer of Record in Ungarn kann Unternehmen bei der Krankenversicherung und Zusatzleistungen unterstützen, indem er ihnen hilft, eine private Krankenversicherung anzubieten – ein gängiges Zusatzangebot, um Top-Talente zu gewinnen und zu binden. Während Ungarn die öffentliche Gesundheitsversorgung über Sozialversicherungsbeiträge bereitstellt, gewährleistet die Expertise eines Arbeitgebers für die Verwaltung dieser Zusatzleistungen eine effiziente und den lokalen Gepflogenheiten entsprechende Verwaltung.​​ 

Kündigung und Abfindung in Ungarn​​ 

Eine Probezeit kann im Arbeitsvertrag enthalten sein. Die maximale gesetzliche Laufzeit beträgt 3 Monate, die laut Tarifvertrag nur auf 6 Monate verlängert werden kann.​​ 

Die Mindestkündigungsfrist für eine Kündigung durch eine der Parteien beträgt 30 Tage. Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers erhöht sich mit der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters:​​ 

  • Nach 3 Jahren: 35 Tage​​ 
  • Nach 5 Jahren: 45 Tage​​ 
  • Nach 8 Jahren: 50 Tage​​ 
  • Nach 10 Jahren: 55 Tage​​ 
  • Nach 15 Jahren: 60 Tage​​ 
  • Nach 18 Jahren: 70 Tage​​ 
  • Nach 20 Jahren: 90 Tage​​ 

Arbeitnehmer haben Anspruch auf gesetzliche Abfindung, wenn sie vom Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen oder aus Gründen, die mit der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängen, gekündigt werden. Der Anspruch beginnt nach 3 Jahren der Beschäftigung:​​ 

  • 3-4 Jahre Beschäftigung: 1 Monatslohn​​ 
  • 5-9 Beschäftigungsjahre: 2 Monatsgehalt​​ 
  • 10-14 Beschäftigungsjahre: 3 Monatsgehalt​​ 
  • 15-19 Beschäftigungsjahre: 4 Monatsgehalt​​ 
  • 20-24 Beschäftigungsjahre: 5 Monatsgehalt​​ 
  • 25+ Jahre Beschäftigung: 6 Monatsgehalt​​ 

Die Abfindung erhöht sich um weitere 1-3 Monate, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 5 Jahren vor Erreichen des Rentenalters beendet wird.​​ 

Steuern und Sozialversicherung in Ungarn​​ 

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Ungarn umfasst die Verwaltung der folgenden wichtigen Aspekte:​​ 

  • Einkommensteuer in Ungarn (SZJA): Ein Pauschalsatz von 15% wird vom bruttoVergütung des Mitarbeiters abgezogen.​​ 
  • Social Sicherheitsbeitrag in Ungarn (Arbeitnehmer): Die Mitarbeiter tragen eine einzige, konsolidierte 18bei.5% ihrer Bruttovergütung.​​ 
  • Social Beitragssteuer in Ungarn (Arbeitgeber): Arbeitgeber tragen 13% der Bruttovergütung des Mitarbeiters bei.​​ 

Wahl des besten Arbeitgebers in Ungarn​​ 

Bei der Auswahl eines Arbeitgebers in Ungarn sollten Sie die folgenden Schlüsselfaktoren berücksichtigen, um die Einhaltung der Vorschriften und eine effiziente globale Expansion zu gewährleisten:​​ 

  • Compliance-Expertise: Der Employer of Record sollte über fundierte Kenntnisse der ungarischen Arbeitsgesetze verfügen, einschließlich des Arbeitsgesetzbuchs (Gesetz I von 2012) und der örtlichen Steuervorschriften. Dies stellt sicher, dass alle Beschäftigungspraktiken, von Verträgen bis zur Kündigung, Compliance entsprechen.​​ 
  • Umfassendes Serviceangebot: Ein zuverlässiger EOR-Partner sollte sich um alle Aspekte der Beschäftigung kümmern, einschließlich Gehaltsabrechnung, Steuerüberweisungen, Verwaltung von Sozialleistungen, Urlaubsmanagement und Austrittsprozess.​​ 
  • Verständnis des lokalen Marktes: Suchen Sie nach einem Employer of Record mit starker Präsenz vor Ort oder nachgewiesener Erfahrung in Ungarn, da dies oft auf ein besseres Verständnis von Marktnormen und kulturellen Nuancen hinweist, die die Mitarbeiterbeziehung beeinflussen können.​​ 
  • Skalierbarkeit und Flexibilität: Der Employer of Record sollte in der Lage sein, Ihren Einstellungsbedarf zu decken, egal ob Sie einen einzelnen Mitarbeiter oder ein globales Team einstellen, und sich an mögliche Änderungen Ihrer globalen Expansionsstrategie anzupassen.​​ 
  • Technologie und Integration: Eine moderne, Künstliche Intelligenz-gestützte Plattform, die die Einarbeitung, die Verwaltung und die Bezahlung von Mitarbeitern vereinfacht und sich in bestehende HUMAN CAPITAL MANAGEMENT-, Professional Employer Organization- oder Gehaltsabrechnungssysteme integrieren lässt, kann den Betrieb erheblich rationalisieren.​​ 
  • Transparent, Pauschalsatz-Preisgestaltung: Bewerten Sie die Vorhersagbarkeit der Gesamtkosten statt niedriger Basissätze. Achten Sie auf standardisierte, klare Preismodelle. Vergleichen Sie die Preisstrukturen sorgfältig, da einige EORs Prozentsätze der Gehaltsabrechnung verwenden, die hohe Einkommende bestrafen. Pauschalpreise gewährleisten langfristige Genauigkeit des Betriebsbudgets. Der G-P Employer of Record Startpreis von599USD monatlich verschafft Ihnen vollen Zugang zur G-P Global Employment Platform™ (Globale Beschäftigungsplattform). Wir verwenden eine Pauschalgebühr für die Plattform, anstatt einen Prozentsatz der Gehaltsabrechnung zu berechnen.​​ 
  • Reputation und Referenzen: Recherchieren Sie die Reputation des Arbeitgebers, Kundenreferenzen und Branchenanerkennung, um sicherzustellen, dass er eine Erfolgsbilanz in puncto Zuverlässigkeit und Erfolg vorweisen kann.​​ 
  • Data security and compliance. Ensure your EOR follows strict data security protocols like GDPR. This is critical for protecting sensitive employee information and maintaining compliance.​​ 

Warum G-P als Arbeitgeber der Wahl für die weltweite Personalbeschaffung in Ungarn tätig sein sollte?​​ 

G-P Employer of Record ist der anerkannte Marktführer bei der globalen Beschäftigung und belegt den Rang Nr. 1 in jedem Bericht von Branchenanalysten. Die globale Beschäftigungsplattform von G-Pliefert alles, was Unternehmen jeder Größe benötigen, um den gesamten Mitarbeiter Lebenszyklus mit ihren vertrauenswürdigen Global HUMAN RESOURCES Agenten, G-P Giasowie Künstliche Intelligenz-betriebenen Employer of Record (EOR) und Contractor-Produkten zu managen. G-P unterstützt Teams in 180+ Ländern mit mehr als einem Jahrzehnt globaler Beschäftigungserfahrung, dem größten TEAM aus lokalen HR-Experten, Rechts- und Compliance-Experten sowie einer unvergleichlichen, proprietären Wissensbasis.​​ 

G-P ist außerdem der bevorzugte Partner für führende HUMAN CAPITAL MANAGEMENT, Professional Employer Organizations und Lohnabrechnungsplattformen. Bringen Sie Ihre Belegschaftsdaten an einem Ort zusammen, um bestehende Arbeitsabläufe aufrechtzuerhalten und gleichzeitig konsistente und genaue Daten über Ihre integrierten Systeme hinweg zu gewährleisten.​​ 

Fordern Sie noch heute ein Angebot an, um in Ungarn mit der Einstellung zu beginnen.​​ 

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