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Arbeitsvisa und -genehmigungen Hufür Ungarn

Population

9,678,000

Sprachen

1.

Ungarisch

Landeshauptstadt

Budapest

Währung

Forint (HUF)

Als Teil der Europäischen Union (EU) und des Schengen-Raums ist Ungarn ein attraktiver Standort für internationale Unternehmen und Talente. Wenn Ihr Unternehmen jedoch plant, einen neuen Standort in Ungarn zu eröffnen, müssen Sie alle relevanten Vorschriften und Gesetze in Bezug auf Arbeitsvisa und Genehmigungen kennen, bevor Sie Ihr Team aufbauen.

Arten von Arbeitsvisa in Ungarn

Alle Nicht-EU-, Nicht-EWR- und Nicht-Schweizer müssen über eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verfügen, um in Ungarn zu leben und zu arbeiten. Arbeitgeber fungieren als Sponsor des Antrags und sind für den Großteil des Prozesses verantwortlich, einschließlich der Bereitstellung von Dokumenten an die Einwanderungsbehörden. Einige der Genehmigungsoptionen sind:

  • Aufenthaltsgenehmigung für Beschäftigungszwecke: Diese Genehmigung ermöglicht es dem Bewerber, ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber in Ungarn aufzubauen und bis zu 3 Jahre im Land zu wohnen, mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Die ungarische Karte und die EU Blue-Karte sind Arten von Aufenthaltsgenehmigungen für Beschäftigungszwecke, die speziell für hochqualifizierte Mitarbeiter entwickelt wurden.
  • Erlaubnis für Gastarbeiter: Ab November 2023 können Staatsangehörige aus Drittländern bis zu 2 Jahre in Ungarn bleiben, mit der Option, sie um ein weiteres Jahr zu verlängern. Nur bestimmte Arbeitgeber, die für bestimmte Positionen einstellen, sind für die Erlaubnis der Gastarbeiter qualifiziert. Diese Genehmigungen gelten für Gastarbeiter in Stellen, die keine Qualifikationen erfordern, oder für Personen mit primärer oder sekundärer Qualifikation, die in Ungarn als Mitarbeiter übernachten.

Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa in Ungarn

Unternehmen müssen im Namen aller Mitarbeiter außerhalb der EU/des EWR/der Schweiz Arbeitsgenehmigungen einholen.

Der folgende Prozess muss befolgt werden:

  • Stellenanzeige: Zunächst müssen Unternehmen die Stellenausschreibung im ungarischen Arbeitsamt für 15 Tage bewerben. Dieser Zeitraum ermöglicht es arbeitslosen ungarischen Staatsangehörigen sowie EWR- oder Schweizer Staatsangehörigen, sich auf die Stelle zu bewerben.
  • Personalanforderung: Nach der Anzeigefrist sollten Arbeitgeber einen gültigen Personalanforderungsantrag an die regionale Niederlassung des Arbeitszentrums stellen.
  • Quoten und Grenzen: Ungarn hat Quoten für internationale Mitarbeiter. Die Quote basiert auf der durchschnittlichen monatlichen Arbeitsplatznachfrage, die im Vorjahr gemeldet wurde.

Von dort aus können Unternehmen das allgemeine oder vereinfachte Verfahren befolgen. Das Arbeitszentrum trifft innerhalb von 10 bis 30 Tagen eine endgültige Entscheidung über die Arbeitserlaubnis.

Bewerbungsprozess

Jedes Arbeitsvisum in Ungarn hat einen anderen Antragsprozess. Einige Mitarbeiter haben beispielsweise Anspruch auf eine EU Blue Card. Sie müssen:

  • Ein gültiges Reisedokument haben
  • Bescheinigen Sie den Zweck ihrer Ein- und Ausreise
  • Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsbedingungen
  • Vollkasko-Krankenversicherung haben
  • Geben Sie eine gültige Adresse für ihren Aufenthalt in Ungarn an

Das Antragsverfahren umfasst die Vorlage eines gültigen Reisepasses, biometrischer Daten, eines Antrags und der oben genannten Dokumente. Nach Genehmigung der EU Blue Card erteilt die Regionaldirektion die Erlaubnis, ein Aufenthaltsgenehmigungsvisum auszustellen und die Konsulatsbeamten zu benachrichtigen.

Andere wichtige Überlegungen

Wenn Sie Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beschäftigen möchten, denken Sie daran, dass Sie keine Arbeitsvereinbarung erstellen oder Arbeitserlaubnisse einholen müssen. Sie müssen jedoch das Arbeitszentrum über die Beschäftigung informieren und bestimmte Daten angeben, einschließlich der Anzahl der Mitarbeiter zusammen mit ihrem Alter, ihrer Staatsbürgerschaft, ihren Qualifikationen und mehr. Das ungarische Beschäftigungszentrum überprüft die Benachrichtigung, die Sie 3 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahren sollten.

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Bei G-P setzen wir uns dafür ein, Hindernisse für das globale Geschäft zu überwinden, Chancen für alle und überall zu ermöglichen und Unternehmen dabei zu unterstützen, das volle Potenzial ihrer Belegschaft auszuschöpfen. Wir helfen Ihnen dabei, die lokalen Gesetze vollständig einzuhalten und sicherzustellen, dass alles, von der Einstellung über das Onboarding bis hin zur Bezahlung Ihrer Mitarbeiter, schnell und einfach ist, unabhängig davon, wo sie sich auf der Welt befinden.

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Derzeit bietet G-P keine Unterstützung bei der Bearbeitung von Arbeitsvisa oder Genehmigungen an diesem bestimmten Standort an.
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Haftungsausschluss

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