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LvLettische Visa und Genehmigungen.

Population

1,842,226

Sprachen

1.

Lettisch

Landeshauptstadt

Riga

Währung

Euro (€) (EUR)

Lettland ist für viele internationale Arbeiter und Unternehmen ein beliebtes Reiseziel. Wenn Sie eine lettische Expansion planen, ist der Aufbau eines Teams talentierter Mitarbeiter der Schlüssel für einen reibungslosen Übergang. Dennoch ist die Rekrutierung von Mitarbeitern nur ein Schritt des Prozesses. Sie müssen auch sicherstellen, dass jeder internationale Mitarbeiter über die Visa und Genehmigungen verfügt, die er für das rechtmäßige Leben und Arbeiten in Lettland benötigt.

Arten von Arbeitsvisa in Lettland

Alle internationalen Arbeitnehmer benötigen je nach beabsichtigter Dauer und Zweck des Aufenthalts eines der folgenden Visa:

  • Typ A oder Flughafen-Transitvisum: Dieses Visum wird für Staatsangehörige aus anderen Ländern ausgestellt, die die Flughafen-Transitzone in Lettland passieren müssen, wenn sie zu einem anderen Reiseziel reisen.
  • Schengen Typ C oder Kurzzeitvisum: Dieses Visum wird auch als einheitliches Visum bezeichnet. Es ermöglicht einem internationalen Mitarbeiter, innerhalb eines Zeitraums von 180-day maximal 90 Tage im Schengen-Raum zu bleiben. Dieses Visum wird normalerweise für einen maximalen Zeitraum von 5 Jahren ausgestellt.
  • Typ D oder Visum für Langzeitaufenthalte: Nicht-Staatsangehörige, die nach Lettland einreisen und innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten länger als 90 Tage bleiben müssen, erhalten ein Visum für Langzeitaufenthalte. Mit diesem Visum kann der Inhaber während dieser Zeit, jedoch maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180-day Tagen, durch andere Länder im Schengenraum reisen.

Alle 3 dieser Visa sind als einmalige Einreise, doppelte Einreise und mehrfache Einreise innerhalb der Zeit, in der das Visum gültig ist, verfügbar. Ein Visum für einen längeren Aufenthalt ist für alle internationalen Mitarbeiter erforderlich, die eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und in Lettland arbeiten möchten.

Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa in Lettland

Um in Lettland zu leben und zu arbeiten, benötigen Staatsangehörige aus anderen Ländern, mit Ausnahme von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, ein Visum (für die Einreise), eine Aufenthaltsgenehmigung und das Recht auf Beschäftigung.

Die erforderlichen Dokumente zur Unterstützung eines Typ-D-Visums auf der Grundlage des Wohnsitzes und der Arbeitserlaubnis variieren je nach Wohnsitzland des Antragstellers. Einzelheiten sind online beim  Office of Citizenship and Migration Affairs  (OCMA) erhältlich.

Einige der Dokumente zur Unterstützung eines Visumantrags vom Typ D können umfassen:

  • Ein Reisepass mit mindestens 2 leeren Seiten und einer Gültigkeit von mindestens 3 Monaten nach dem Ablaufdatum des Visums.
  • Ein ausgefülltes Visumantragsformular.
  • 1 Passfoto, das in Farbe sein sollte.
  • Ein vom Office of Citizenship and Migration Affairs (OCMA) genehmigtes Einladungsschreiben des Arbeitgebers in Lettland oder, je nach Dauer der Beschäftigung, ein von der OCMA genehmigtes Sponsoring-Antrag des Arbeitgebers in Lettland.
  • Nachweis der Reisekrankenversicherung.
  • Eine Kopie der Fluginformationen des Antragstellers für die Reise nach Lettland.
  • Zahlungsnachweis für die Visagebühr.

Einige der Anforderungen für einen lettischen Wohnsitz und eine Arbeitserlaubnis können umfassen:

  • Ein Reisepass.
  • Nachweis der Unterkunft in Lettland.
  • Dokumente, die die Stellenqualifikationen des Mitarbeiters unterstützen, wie z. B. ein Diplom und einen Lebenslauf.
  • Eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Antragstellers, falls vorhanden.
  • Ein Schreiben des Arbeitgebers.

Bewerbungsprozess

Obwohl für internationale Mitarbeiter ein Visum für einen längeren Aufenthalt erforderlich ist, erlaubt dieses Visum allein dem Inhaber nicht, für einen längeren Zeitraum zu bleiben. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist erforderlich und sollte vor der Beantragung eines Visums eingeholt werden.

Aufenthaltsgenehmigungen werden von der OCMA ausgestellt, einer Abteilung des Innenministeriums. Um sich zu bewerben, sollten Mitarbeiter das Antragsformular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Sie sollten das ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Begleitdokumenten, die alle notariell beglaubigt und legalisiert werden sollten, bei der lettischen Botschaft oder diplomatischen Mission in ihrem Land einreichen. Ein Termin ist notwendig, da auch Bewerber befragt werden müssen. Die Bewerber sollten innerhalb von 30 Tagen eine Entscheidung erhalten.

Nachdem die Beamten der OCMA die Aufenthaltsgenehmigung genehmigt haben, können die Antragsteller mit dem nächsten Schritt fortfahren: der Beantragung eines Visums für einen längeren Aufenthalt. Dieser Antrag sollte auch bei der lettischen Botschaft eingereicht werden. Die Visa-Verarbeitung dauert in der Regel etwa 5 Werktage. Nach der Genehmigung sollte der Antragsteller zur Botschaft zurückkehren, um sein Visum abzuholen.

Bevor sie mit der Arbeit beginnen können, benötigen internationale Mitarbeiter auch eine lettische Arbeitserlaubnis. Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen Mitarbeiter einen Beschäftigungsnachweis bei einem in Lettland ansässigen Unternehmen vorlegen. Typischerweise wird die Arbeitsgenehmigung häufig gleichzeitig mit der Aufenthaltsgenehmigung verarbeitet. Arbeitsgenehmigungen werden von OCMA ausgestellt. Die Bearbeitung von Arbeitserlaubnissen kann einen Monat dauern. Daher wird empfohlen, dass Mitarbeiter sich vor der Reise nach Lettland bei ihrer örtlichen Botschaft bewerben.

Nach Erhalt des entsprechenden Visums können Mitarbeiter nach Lettland reisen. Bei der Ankunft sollten sie OCMA besuchen, um ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubniskarte abzuholen.

Andere wichtige Überlegungen

Lettland ist Mitglied der Europäischen Union (EU), d. h. Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten sowie des EWR und der Schweiz sind von der Anforderung befreit, ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Wer jedoch mehr als 90 Tage in Lettland bleiben möchte, muss sich bei OCMA registrieren.

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Derzeit bietet G-P keine Unterstützung bei der Bearbeitung von Arbeitsvisa oder Genehmigungen an diesem bestimmten Standort an.
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