Der schwierigste Teil jeder Expansion besteht in der Gründung einer Tochtergesellschaft in einem neuen Land. Jedes Land hat unterschiedliche Gründungsgesetze, daher kann der erforderliche Zeit- und Geldaufwand oft variieren. In Malaysia können Gesetze und kulturelle Faktoren sogar je nach Region variieren.
Es ist wichtig zu wissen, dass eine Tochtergesellschaft in Malaysia bis zu einem gewissen Grad von einer anderen juristischen Person kontrolliert wird, bei der es sich um eine Holdinggesellschaft oder eine Muttergesellschaft handeln kann. Um sich als malaysische Tochtergesellschaft zu qualifizieren, müssen Unternehmen verschiedene komplexe rechtliche Anforderungen erfüllen.
So gründen Sie eine Tochtergesellschaft in Malaysia
Der erste Schritt zur Gründung einer Tochtergesellschaft in Malaysia besteht darin, mehrere Faktoren zu bestimmen, wie z. B. die Art des Unternehmens, das Sie eröffnen möchten, die Nationalität der Personen, die Sie einstellen werden, und alle bestehenden Handelsabkommen, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken könnten.
Der nächste wichtige Schritt besteht im Kennenlernen aller Aspekte der lokalen Kultur. Malaysia ist eine multikulturelle Gesellschaft mit Einflüssen aus China und Indien. Die Halbinsel Malaysia und Ostmalaysia sind 2 separate geografische Regionen mit kulturellen Unterschieden, die sich letztendlich auf die Geschäftsabwicklung von Unternehmen auswirken. Sie sollten diese Nuancen berücksichtigen, wenn Sie entscheiden, wo Sie Ihren Hauptsitz in Malaysia einrichten möchten.
Die Landessprache ändert sich auch je nach Ihrem Standort im Land. Malaiisch ist die offizielle Sprache, aber häufig wird Chinesisch und Indisch gesprochen, wenn es um Geschäfte geht.
Nachdem Sie diese Faktoren berücksichtigt haben, umfassen die Schritte zur Einrichtung einer Tochtergesellschaft in Malaysia Folgendes:
- Überprüfung und Reservierung des Firmennamens
- Einreichung der Gründungsunterlagen
- Auswahl eines Aktionärs und eines Direktors
- Registrierung einer Niederlassung
- Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer Bank
- Registrierung für die Verbrauchssteuer (GST)
- Registrierung für Lohnsteuer
- Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde (SOCSO)
Malaysia-Tochtergesetze
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch bekannt als Sendirian Berhad oder „Sdn. Bhd.“) ist die beliebteste Art von Tochtergesellschaft in Malaysia. Unternehmen können diese Art von Tochtergesellschaft mit 1 Aktionär und 1 Direktor gründen. Die Tochtergesellschaft kann mit 100 % ausländischem Eigentum registriert und von einer maximalen Anzahl von 50 -Mitgliedern gegründet werden.
Die Direktoren und die Sekretärin müssen keine malaysischen Staatsbürger sein, benötigen jedoch eine von den örtlichen Behörden ausgestellte Arbeitserlaubnis sowie eine offizielle Wohnadresse in Malaysia. Darüber hinaus muss der Sekretär von der Companies Commission of Malaysia (SSM) lizenziert sein oder Mitglied einer vom Minister für Binnenhandel, Genossenschaften und Verbraucherschutz vorgeschriebenen Berufsorganisation sein.
Jeder internationale Investor, der mehr als 30 % der Anteile am Unternehmen hält, muss die Genehmigung eines Ausschusses für ausländische Investitionen beantragen.
Beachten Sie, dass alle Unternehmen, die sich für die Gründung einer Tochtergesellschaft in Malaysia entscheiden, ein Büro registrieren müssen, an das Mitteilungen gesendet werden können.
Vorteile der Gründung einer Tochtergesellschaft in Malaysia
Einer der Hauptvorteile der Gründung einer Tochtergesellschaft in Malaysia besteht darin, dass 100 % ausländisches Eigentum erlaubt ist. Ein Unternehmen kann als Aktiengesellschaft oder Privatgesellschaft gegründet werden, wird jedoch aus steuerlicher Sicht wie eine lokale Gesellschaft behandelt. Finanzdokumente müssen bei der Companies Commission of Malaysia eingereicht werden und die Tochtergesellschaft muss eine jährliche Prüfung der Unternehmensabschlüsse durchführen.
Andere wichtige Überlegungen
Wenn Sie sich für die Gründung einer Tochtergesellschaft entscheiden, benötigen Sie viel Zeit und Geld. Wahrscheinlich wird es auch darum gehen, Mitglieder Ihres Teams nach Malaysia zu verlegen, um Ihre Tochtergesellschaft zu gründen oder neue Mitarbeiter einzustellen, die in Malaysia ansässig sind.
Während des gesamten Prozesses müssen Sie wahrscheinlich hin und her reisen, sei es, um bei der Einarbeitung von Mitarbeitern zu helfen oder einen geeigneten Büroraum zu finden. Schließlich benötigen Sie auch ein gründliches Verständnis der malaysischen Tochtergesetze, um die Vorschriften einzuhalten.
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