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MeineMalaysia Visa und Genehmigungen.

Population

33,200,000

Sprachen

1.

Malaiisch

Landeshauptstadt

Kuala Lumpur

Währung

Ringgit (RM) (MYR)

Wenn Ihr Unternehmen mit der Planung einer Expansion nach Malaysia beginnt, ist die Einstellung talentierter Arbeitskräfte für einen reibungslosen Markteintritt von entscheidender Bedeutung. Wenn Sie jedoch die richtigen Teammitglieder finden, müssen Sie sicherstellen, dass jeder Einzelne über die richtigen Unterlagen verfügt, um legal im Land arbeiten zu können, einschließlich der Beantragung eines Arbeitsvisums für Malaysia.

Arten von Arbeitsvisa in Malaysia

Malaysia verfügt über Arbeitsvisa der Kategorie 4 , auch bekannt als „Arbeitspässe“:

  • Beschäftigungsausweis:   Ein Beschäftigungsausweis ist das häufigste Visum für internationale Personen, die für ein in Malaysia ansässiges Unternehmen in einer spezialisierten Funktion arbeiten. Die Arbeitgeber müssen zum Einstellen eines Mitarbeiters und Erlangen dieses Visums eine Genehmigung des Auswandererausschusses oder einer anderen Regulierungsbehörde einholen. Typischerweise dauert der Beschäftigungsausweis je nach Fall oder Arbeitsdauer 1 bis 5 Jahre, kann jedoch verlängert werden.
  • Befristeter Beschäftigungsausweis:   Es gibt 2 Kategorien von befristeten Beschäftigungsausweisen – den befristeten Beschäftigungsausweis für ausländische Arbeitnehmer und den befristeten Beschäftigungsausweis für ausländische Hausangestellte (Foreign Domestic Helper, FDH). Beide werden in der Regel für bis zu 2 -Jahre ausgestellt.
  • Berufsvisum:   Internationale Personen, die bis zu 12 Monate in Malaysia arbeiten möchten, beantragen dieses Visum normalerweise. Ein internationales Unternehmen mit Sitz außerhalb Malaysias beschäftigt typischerweise diese Personen, die vorübergehend in Malaysia arbeiten.
  • Sozialbesuchspass:   Kurzzeitvisum, auch bekannt als „PLS@XPATS“, eingeführt in Oktober 2022 , ermöglicht es Fachkräften, bis zu 30 Tage im Land zu arbeiten.

Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Malaysia

Die Anforderungen für einen Arbeitspass für Malaysia hängen von der Art des Visums ab, das ein Mitarbeiter benötigt. Wenn Ihr Unternehmen in Malaysia eingetragen ist, müssen die meisten Ihrer internationalen Mitarbeiter einen Arbeitsausweis beantragen. Dazu benötigen Sie ein Diplom, ein Zeugnis und entsprechende Berufserfahrung. Ihr Monatsgehalt muss je nach Arbeitskategorie mindestens RM 5,000 pro Monat betragen.

Weitere übliche Anforderungen sind:

  • Ein aktualisierter Lebenslauf
  • Kopie des Reisepasses der Person mit einer Restgültigkeit von mindestens 18 Monaten
  • Aktuelle Reisepassfotos
  • Kopie des Arbeitsvertrags (ordnungsgemäß vom Finanzamt abgestempelt und unterzeichnet)
  • Kopie der höchsten Bildungszeugnisse ins Englische übersetzt
  • Stellenbeschreibung
  • Ein ausgefülltes Antragsformular
  • Weitere Dokumente auf Anfrage

Bewerbungsprozess

Die Einwanderungsbehörde Malaysias bearbeitet alle Arbeitsvisa, das Verfahren hängt jedoch von der Art des Arbeitsausweises ab. Beispielsweise müssen Sie möglicherweise die Genehmigung einer staatlichen Behörde einholen, um eine internationale Person in das Land zu bringen. Allerdings sind unterschiedliche staatliche Stellen für die Genehmigung unterschiedlicher Rollen in verschiedenen Sektoren verantwortlich.

Nach dem obigen Schritt muss der Bewerber alle Dokumente zur Genehmigung bei den zuständigen Behörden einreichen. Sobald der Antrag genehmigt wurde, erhält die Person den Arbeitsausweis. Beachten Sie, dass für alle Visumarten bestimmte Gebühren anfallen, die je nach Job, Standort und anderen damit zusammenhängenden Faktoren variieren. Zusätzlich zu den Hauptgebühren erhebt der Staat auch Verwaltungskosten.

Andere wichtige Überlegungen

Personen mit Arbeitsausweis Typ I oder II können beantragen, dass auch ihr Ehepartner, ihre Eltern und Kinder unter 18 nach Malaysia einreisen. Alle Personen benötigen einen Angehörigenpass, der für dieselbe oder eine kürzere Dauer wie der Hauptbeschäftigungspass ausgestellt wird.

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Bei G-P setzen wir uns dafür ein, Hindernisse für das globale Geschäft zu überwinden, Chancen für alle und überall zu ermöglichen und Unternehmen dabei zu unterstützen, das volle Potenzial ihrer Belegschaft auszuschöpfen. Wir helfen Ihnen dabei, die lokalen Gesetze vollständig einzuhalten und sicherzustellen, dass alles, von der Einstellung über das Onboarding bis hin zur Bezahlung Ihrer Mitarbeiter, schnell und einfach ist, unabhängig davon, wo sie sich auf der Welt befinden.

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Derzeit sponsert oder bietet G-P keine Unterstützung bei der Bearbeitung von Arbeitsvisa oder -genehmigungen an diesem bestimmten Standort an.

Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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