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Einstellung und Rekrutierung in PlPolen.

Population

38,036,118

Sprachen

1.

Polnisch

Landeshauptstadt

Warschau

Währung

Złoty (PLN)

Wenn Sie in einem neuen Land Personal rekrutieren und einstellen, müssen Sie kulturelle Besonderheiten sowie Arbeitsgesetze verstehen. Polens Beschäftigungsvorschriften können für Arbeitgeber, die noch nie einen Arbeitnehmer im Land eingestellt haben, kompliziert erscheinen. Die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften in Polen und anderen EU-Ländern weist jedoch einige Gemeinsamkeiten auf.

Rekrutieren in Polen

ist wichtig, die kulturelle Seite des Rekrutierungsprozesses zu verstehen, aber ebenso wichtig ist das Verständnis der praktischen Aspekte der Einstellung in Polen. Die Nutzung der richtigen Recruiting-Kanäle kann den Unterschied ausmachen, wenn es darum geht, qualifizierte lokale Talente zu finden. Viele Unternehmen suchen Talente über die folgenden Kanäle:

  • Soziale Medien:   Soziale Netzwerke, insbesondere LinkedIn, werden von Personalvermittlern in Polen häufig genutzt.
  • Jobbörsen:   Im Gegensatz zu LinkedIn können Sie mit Jobbörsen direkt einen Pool von Kandidaten erreichen, die aktiv nach neuen Jobs suchen. Ein ausgewogener Ansatz zur Personalbeschaffung in Polen umfasst häufig sowohl die Nutzung von Stellenbörsen als auch von sozialen Medien.
  • Zeitungen:   Zeitungen haben in Polen eine relativ breite Leserschaft, daher kann es nicht schaden, Stellen auch in den Kleinanzeigen zu veröffentlichen.

Gesetze gegen Diskriminierung in Polen

Nach polnischem Recht dürfen Arbeitgeber nicht aufgrund eines der folgenden Merkmale diskriminieren:

  • Alter
  • Geschlecht
  • Hautfarbe
  • Religion
  • Behinderung
  • Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
  • Nationalität
  • Politische Überzeugungen
  • Ethnische Herkunft
  • Sexuelle Orientierung

Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsgesetze beginnt bereits im Einstellungsprozess. Um Probleme bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu vermeiden, sollten Arbeitgeber in Vorstellungsgesprächen, Besprechungen oder auch nur beiläufigen Gesprächen mit potenziellen Arbeitnehmern keine Fragen zu geschützten Merkmalen stellen.

So stellen Sie Mitarbeiter in Polen ein

Polen verlangt von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass sie vor dem Arbeitsantritt des Arbeitnehmers einen schriftlichen Vertrag entwerfen und unterzeichnen. Die Verträge müssen in polnischer Sprache abgefasst sein. Zweisprachige Verträge sind zulässig, aber die polnische Version wird für alle Auslegungen herangezogen. Die Arbeitgeber benötigen neben dem Vertrag auch bestimmte Erklärungen und Formulare, um sich bei den zuständigen Behörden anzumelden.

Arbeitsverträge müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name des Arbeitgebers und des Mitarbeiters
  • Vertragsdauer
  • Datum der Unterzeichnung
  • Beschäftigungsbedingungen wie Vergütung, Boni, Art der Tätigkeit, Arbeitsort und mehr

Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern außerdem innerhalb von 7 Tagen nach Beginn ihrer Beschäftigung zusätzliche schriftliche Informationen zur Verfügung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Arbeitszeiten, Feiertage und geltende Tarifverträge (CBAs).

Arbeitsgesetze in Polen

Polen umfasst mehrere Faktoren, die bereits im Arbeitsvertrag beginnen. Es gibt 2 -Typen von Arbeitsverträgen, die sich je nach Dauer unterscheiden:

  • Befristete Verträge sind für Arbeiten bis zu 33 -Monaten verfügbar, können aber bis zu 3 Zeiten verlängert werden. Wenn dieselben Parteien einen befristeten Vertrag für einen aufeinanderfolgenden 4th Zeitraum abschließen oder die Gesamtbeschäftigungszeit im Vertrag 33 Monate überschreitet, wird der Vertrag automatisch zu einem unbefristeten Vertrag.
  • Unbefristete Verträge.

Bei Anwendung einer Probezeit muss diese im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Wenn die Vereinbarung keine Angaben zu Arbeitszeiten, Zahlungshäufigkeit oder Jahresurlaubsansprüchen enthält, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsbeginn schriftlich über diese Einzelheiten informieren.

Onboarding in Polen

In Polen gibt es keinen Standardprozess für die Einarbeitung von Mitarbeitern, daher sollten Arbeitgeber den Prozess an ihre Unternehmenskultur und -ziele anpassen. Vor dem ersten Arbeitstag des Mitarbeiters sollten alle erforderlichen Schulungen für die erste Woche in seinen Zeitplan aufgenommen werden. Es empfiehlt sich außerdem, Schulungsmodule oder Videos zur Arbeitsplatzkultur zu erstellen, um die Mitarbeiter an das Geschäftsumfeld zu gewöhnen.

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Haftungsausschluss

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