Für Unternehmen, die Möglichkeiten zum Wachstum auf dem Weltmarkt suchen, ist Portugal eine von vielen verlockenden Optionen. Wenn Ihr Unternehmen plant, die Geschäftstätigkeit in Portugal auszuweiten, ist es möglich, dass einige Mitarbeiter ein Visum und eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Arten von Arbeitsvisa in Portugal
Portugal ist Mitglied der Europäischen Union (EU). Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten sowie EFTA-Bürger , können ohne Erlaubnis in Portugal arbeiten.
Sonstige Drittstaatsangehörige müssen ein Visum beantragen. In Portugal gibt es die Haupttypen von 3 Visa:
- Typ 1: Visa für vorübergehende Aufenthalte ermöglichen die Einreise und den Aufenthalt in Portugal für weniger als ein Jahr. Visa für einen vorübergehenden Aufenthalt sind während des gesamten Aufenthalts gültig und ermöglichen die mehrfache Einreise.
- Typ 2: Aufenthaltsvisa erlauben die 2 Einreise und sind für einen Zeitraum von 4 Monaten gültig. Während dieser Zeit muss der Inhaber eines Aufenthaltsvisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA) beantragen.
- Typ 3 : Das Arbeitssuchvisum berechtigt seinen Inhaber zur Einreise und zum Aufenthalt in Portugal zum Zweck der Arbeitssuche. Es berechtigt seinen Inhaber zur Ausübung einer untergeordneten Erwerbstätigkeit bis zum Ablauf des Visums bzw. bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Nach Erhalt des entsprechenden Visums kann der Arbeitnehmer nach Portugal reisen. Sie haben 4 Monate Zeit, um die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zur Umwandlung des Visums zu beantragen. Eine solche zusätzliche Genehmigung ist erforderlich, um in Portugal legal arbeiten zu können.
Ab März 2023 können Bürger der Gemeinschaft Portugiesischsprachiger Länder eine neue, vereinfachte Aufenthaltserlaubnis beantragen, die bis zu einem Jahr gültig ist. Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen sie:
- Nicht im Serviço de Informações de Segurança System sein.
- Reichen Sie für jedes Land, in dem sie seit mehr als einem Jahr leben, ein Strafregister ein.
- Nachweis über ein stabiles, lebenswertes Einkommen.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Portugal
Um ein Visum zu erhalten, müssen neben einem ausgefüllten Visumantrag folgende Unterlagen eingereicht werden:
• Original-Reisepass mit mindestens 3 leeren Seiten oder zusätzliches Reisedokument mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr
• 2 Original-Passfotos
• Adressnachweis im Herkunftsland
• Polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt im Herkunftsland oder in dem Land, in dem der Arbeitnehmer im letzten Jahr seinen offiziellen Wohnsitz hatte
• Adressnachweis in Portugal (Mietvertrag oder Hotelreservierung für 120 Tage)
• Nachweis über den Lebensunterhalt (Kontoauszüge oder letztes 3 Gehaltsabrechnungen)
• Lebenslauf
• Original ordnungsgemäß beglaubigtes und beeidigtes übersetzt (auf Portugiesisch) Abschluss
• Flugreservierung
• Gültige internationale Reiseversicherung
• Original-Visumformular
• Visagebühren
Nach der Ankunft im Land muss ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Arbeitserlaubnis) bei den portugiesischen Behörden AIMA eingereicht werden. Am Tag des Termins erhält der Mitarbeiter eine Quittung und die Original-Aufenthaltserlaubniskarte sollte innerhalb von 90 Tagen eintreffen. Um eine Arbeitserlaubnis oder Autorização de Trabalho zu beantragen, müssen Mitarbeiter die folgenden Dokumente vorlegen:
- Original gültiger Reisepass mit Visumstempel
- Originaler Wohnsitznachweis in Form eines Mietvertrags plus Mietbelege
- Nachweis des Lebensunterhalts in Form eines Arbeitsvertrags und einer Gehaltsabrechnung
- Krankenversicherung / Registrierung im Gesundheitszentrum
- NISS – Sozialversicherungsnummer
- NIF – Steuernummer
- Arbeitsvertrag
Bewerbungsprozess
Um ein Visum zu erhalten, müssen Arbeitnehmer einen Antrag beim portugiesischen Konsulat in ihrem Herkunftsland oder dem Land ihres offiziellen Wohnsitzes einreichen. Sie müssen die oben genannten Dokumente vorlegen. Es kann 2 und 3 Monate dauern, bis die Beamten den Antrag bearbeitet und ein Visum ausgestellt haben. Dieses Visum berechtigt zur Einreise nach Portugal.
Nach Erteilung des Visums muss der Berufstätige auch eine Arbeitserlaubnis beantragen. Personen aus Nicht-EU-Ländern haben bessere Chancen auf eine Arbeitserlaubnis, wenn sie über spezielle Fähigkeiten verfügen.
Arbeitgeber sind mit der Einreichung des Arbeitserlaubnisantrags beauftragt, der über das AIMA läuft.
Nach Erhalt eines Visums und einer Arbeitserlaubnis kann der Arbeitnehmer nach Portugal reisen und nach Erhalt einer Steuernummer mit der Arbeit beginnen. Sie müssen ihre Aufenthaltskarte von der AIMA erhalten, eine Steuernummer von ihrer Zweigstelle des Director-General of Taxes ( Direcçaõ-Geral dos Impostos ) erhalten und sich bei der Sozialversicherung anmelden.
Andere wichtige Überlegungen
Mitarbeiter sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie nach 5 Jahren ihres Aufenthalts in Portugal berechtigt sind, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
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