Für Unternehmen, die Möglichkeiten zum Wachstum auf dem Weltmarkt suchen, ist Portugal eine von vielen verlockenden Optionen. Wenn Ihr Unternehmen plant, die Geschäftstätigkeit in Portugal auszuweiten, ist es möglich, dass einige Mitarbeiter ein Visum und eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Arten von Arbeitsvisa in Portugal
Portugal ist Mitglied der Europäischen Union (EU). Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten sowie EFTA-Bürger dürfen ohne Genehmigung in Portugal arbeiten.
Sonstige Drittstaatsangehörige müssen ein Visum beantragen. In Portugal gibt es die Haupttypen von 3 Visa:
- Typ 1: Ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt erlaubt die Einreise und den Aufenthalt in Portugal für weniger als ein Jahr. Visa für einen vorübergehenden Aufenthalt sind während des gesamten Aufenthalts gültig und ermöglichen die mehrfache Einreise.
- Typ 2: Aufenthaltsvisa erlauben 2 Einreisen und sind für einen Zeitraum von 4 Monaten gültig. Während dieser Zeit muss der Inhaber eines Aufenthaltsvisums eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA) beantragen.
- Typ 3: Das Arbeitssuchendevisum berechtigt seinen Inhaber zur Einreise und zum Verbleib in Portugal, um nach einer Stelle zu suchen. Es berechtigt seinen Inhaber zur Ausübung einer untergeordneten Erwerbstätigkeit bis zum Ablauf des Visums bzw. bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Nach Erhalt des entsprechenden Visums kann der Arbeitnehmer nach Portugal reisen. Sie haben 4 Monate Zeit, um die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zur Umwandlung des Visums zu beantragen. Eine solche zusätzliche Genehmigung ist erforderlich, um in Portugal legal arbeiten zu können.
Ab März 2023 können Bürger der Gemeinschaft Portugiesischsprachiger Länder eine neue, vereinfachte Aufenthaltserlaubnis beantragen, die bis zu einem Jahr gültig ist. Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen sie:
- Nicht im System Serviço de Informações de Segurança .
- Reichen Sie für jedes Land, in dem sie seit mehr als einem Jahr leben, ein Strafregister ein.
- Nachweis über ein stabiles, lebenswertes Einkommen.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Portugal
Um ein Visum zu erhalten, müssen neben einem ausgefüllten Visumantrag folgende Unterlagen eingereicht werden:
• Originalpass mit mindestens 3 leeren Seiten oder zusätzlichem Reisedokument, das mindestens 1 Jahr
lang gültig ist • 2 Fotos
in Originalpassgröße • Nachweis der Adresse im
Herkunftsland • polizeiliche Bescheinigung, ausgestellt im Herkunftsland oder in dem Land, in dem der Mitarbeiter seit dem letzten Jahr
offiziell wohnhaft ist • Nachweis der Adresse in Portugal (Mietvertrag oder Hotelreservierung für 120 Tage)
• Nachweis der Existenzart (Bankauszüge oder letzte 3 Gehaltsnachweise)
• Lebenslauf
• Ursprünglicher ordnungsgemäß beglaubigter und übersetzter (auf Portugiesisch) Abschluss
• Flugreservierung
• Gültige internationale Reiseversicherung
• Originalvisumformular
• Visa-Gebühren
Nach der Ankunft im Land muss ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Arbeitserlaubnis) bei den portugiesischen Behörden AIMA eingereicht werden. Am Tag des Termins wird dem Mitarbeiter eine Quittung ausgestellt, und die ursprüngliche Aufenthaltsgenehmigungskarte sollte innerhalb von 90 Tagen eintreffen. Um eine Arbeitserlaubnis oder Autorização de Trabalho zu beantragen, müssen die Mitarbeiter die folgenden Dokumente vorlegen:
- Original gültiger Reisepass mit Visumstempel
- Originaler Wohnsitznachweis in Form eines Mietvertrags plus Mietbelege
- Nachweis des Lebensunterhalts in Form eines Arbeitsvertrags und einer Gehaltsabrechnung
- Krankenversicherung / Registrierung im Gesundheitszentrum
- NISS – Sozialversicherungsnummer
- NIF – Steuernummer
- Arbeitsvertrag
Bewerbungsprozess
Um ein Visum zu erhalten, müssen Arbeiter einen Antrag beim Konsulat Portugals in ihrem Herkunftsland oder Land ihres offiziellen Wohnsitzes stellen. Sie müssen die oben genannten Dokumente vorlegen. Es kann 2 und 3 Monate dauern, bis die Beamten den Antrag bearbeitet und ein Visum ausgestellt haben. Dieses Visum berechtigt zur Einreise nach Portugal.
Nach Erteilung des Visums muss der Berufstätige auch eine Arbeitserlaubnis beantragen. Personen aus Nicht-EU-Ländern haben bessere Chancen auf eine Arbeitserlaubnis, wenn sie über spezielle Fähigkeiten verfügen.
Arbeitgeber werden mit der Einreichung des Arbeitserlaubnisantrags beauftragt, der durch die AIMA geht.
Nach Erhalt eines Visums und einer Arbeitserlaubnis kann der Arbeitnehmer nach Portugal reisen und nach Erhalt einer Steuernummer mit der Arbeit beginnen. Sie müssen ihre Aufenthaltskarte von der AIMA erhalten, einen Steuercode von ihrer Niederlassung des Generaldirektors für Steuern (Direcçaõ-Geral dos Impostos) erhalten und sich bei der Sozialversicherung registrieren.
Andere wichtige Überlegungen
Mitarbeiter sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie nach 5 Jahren ihres Aufenthalts in Portugal berechtigt sind, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
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