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SiSlowenien Visa und Genehmigungen.

Population

2,116,972

Sprachen

1.

Slowenisch

Landeshauptstadt

Ljubljana

Währung

Euro (€) (EUR)

Die schnell wachsende Wirtschaft Sloweniens macht dieses europäische Land zu einem beliebten Reiseziel für im Ausland lebende und internationale Unternehmen. Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen auf Slowenien auszuweiten, müssen Sie ein Team von Mitarbeitern zusammenstellen, die bereit sind, mit Ihnen zu arbeiten. Sie müssen auch sicherstellen, dass sie über alle erforderlichen Arbeitsvisa und Genehmigungen verfügen, um in Slowenien legal zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen nicht erhalten, kann dies zu Verzögerungen im Betrieb und kostspieligen Geldstrafen für Ihr Unternehmen führen. Sie sollten also sicherstellen, dass Sie die slowenischen Vorschriften vom ersten Tag an einhalten.

Arten von Arbeitsvisa in Slowenien

Die slowenische Regierung stellt ausländischen Staatsangehörigen eine Vielzahl verschiedener Visa aus, die auf dem Zweck ihres geplanten Besuchs in Slowenien basieren. Die Kategorien der in Slowenien ausgestellten Visa umfassen:

  • Geschäftsvisa
  • Visa für medizinische Zwecke
  • Visa für Mitglieder offizieller Delegationen
  • Touristenvisa
  • Visa für Studien, Forschung oder Schulungen
  • Transitvisa am Flughafen
  • Visa für Ehepartner slowenischer Staatsbürger

Obwohl diese Visa die Einreise nach Slowenien ermöglichen, geben sie ausländischen Staatsangehörigen nicht das Recht, dort langfristig zu leben und zu arbeiten. Ausländische Staatsangehörige müssen dafür eine Einzelarbeits- und Aufenthaltsgenehmigung einholen.

Anforderungen für den Erhalt von slowenischen Arbeitsvisa

Alle ausländischen Mitarbeiter, die keine Staatsbürger von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, benötigen eine Einzelarbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, um in Slowenien zu arbeiten. Diese Genehmigung wird manchmal als Einzelgenehmigung bezeichnet. Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen die Antragsteller die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Einen gültigen Reisepass
  • Ein Passfoto und Fingerabdrücke, die zum Zeitpunkt des Antrags aufgenommen werden
  • Nachweis, dass der Antragsteller in Slowenien krankenversichert ist
  • Kürzlich erfolgte Überprüfung des strafrechtlichen Hintergrunds aus dem Wohnsitzland des Bewerbers
  • Ein Kontoauszug, der beweist, dass der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um sich in Slowenien zu unterstützen

In einigen Fällen wird der Antragsteller auch gebeten, an einem Interview mit slowenischen Beamten in der Botschaft in seinem Wohnsitzland teilzunehmen.

Antragsverfahren

Einer der Vorteile der Geschäftstätigkeit in Slowenien besteht darin, dass ausländische Mitarbeiter nur eine Erlaubnis benötigen, im Land zu leben und zu arbeiten. Daher ist der Bewerbungsprozess relativ rationalisiert und einfach.

Eine slowenische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung kann vom Arbeitgeber in Slowenien oder vom ausländischen Arbeitnehmer eingeholt werden. Die gleichen Dokumente sind in beiden Fällen erforderlich, aber der Arbeitgeber würde sich von innerhalb Sloweniens aus bewerben, während der Arbeitnehmer den Antragsprozess bei der slowenischen Botschaft oder dem slowenischen Konsulat in seinem Wohnsitzland beginnen würde.

Arbeitserlaubnisse für Slowenien werden bedingt auf der Grundlage des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt, daher ist es wichtig, vor Beginn des Bewerbungsprozesses einen Arbeitsvertrag zu haben.

Andere wichtige Überlegungen

Da Slowenien Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, gelten die Gesetze und Vorschriften über die Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis nicht für Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten, die in Slowenien arbeiten möchten. Dennoch müssen EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie hoffen, länger als drei Monate in Slowenien zu leben und zu arbeiten.

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Derzeit bietet G-P keine Unterstützung bei der Bearbeitung von Arbeitsvisa oder Genehmigungen an diesem bestimmten Standort an.
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