Südafrikas wachsende Wirtschaft, das warme Klima und die reiche Kulturgeschichte machen das Land zu einer ausgezeichneten Wahl für expandierende Unternehmen. Einige Unternehmen werden jedoch durch die komplexen Arbeitsgesetze und -bestimmungen im Zusammenhang mit Arbeitsvisa und -genehmigungen für Nichtansässige in Südafrika abgeschreckt.

Arten von Arbeitsvisa in Südafrika

Südafrika verfügt über verschiedene Arten von Arbeitsvisa, darunter:

  • Allgemeines Arbeitsvisum: Dies ist die häufigste Art von Visum für Nichtansässige, die in Südafrika arbeiten möchten. Dieses Visum ist bis zu 5 Jahre gültig und kann bei Bedarf verlängert werden.
  • Intracompany Transfer Visa (ICT): Dieses Visum ist für Personen bestimmt, die bei multinationalen Unternehmen angestellt sind und in Südafrika arbeiten.
  • Arbeitsvisum für kritische Fähigkeiten: Hochqualifizierte Fachkräfte können Anspruch auf dieses Visum haben, das es Nichtansässigen ermöglicht, ohne die Voraussetzung eines Stellenangebots nach Südafrika zu kommen. Obwohl Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht im Besitz eines Stellenangebots sein müssen, wird das Visum für maximal 12 -Monate ausgestellt und erfordert für die Verlängerung einen Arbeitsvertrag.
  • Geschäftsvisum: Personen, die planen, für geschäftliche Zwecke in das Land zu reisen, wie z. B. die Teilnahme an einer Konferenz, das Treffen mit Kunden oder die Durchführung von Marktforschung, beantragen normalerweise dieses Visum.
  • Firmenvisum: Dieses Visum ist nicht für Einzelpersonen, sondern für Unternehmen bestimmt. Ein Unternehmensvisum ermöglicht es einem Unternehmen, eine bestimmte Anzahl von Nichtansässigen mit individuellen Unternehmensarbeiterzertifikaten zu beschäftigen.

Der ständige Wohnsitz in Südafrika ist eine Möglichkeit für Mitarbeiter mit bestimmten Arbeitsvisa. Arbeiter sind berechtigt, einen dauerhaften Wohnsitz in Südafrika zu beantragen, nachdem sie 5 Jahre im Land mit einem allgemeinen Arbeitsvisum gelebt haben.

Voraussetzungen für den Erhalt eines südafrikanischen Arbeitsvisums

Mehrere Faktoren bestimmen die für die Beantragung eines Arbeitsvisums in Südafrika erforderlichen Unterlagen. Diese können je nach Art des Visums, dem Wohnsitzland des Antragstellers und der Botschaft, bei der der Antrag eingereicht wird, variieren. Zu den allgemeinen Anforderungen gehören:

  • Ein Reisepass, der noch mindestens einen Monat nach dem geplanten Rückreisedatum des Antragstellers gültig ist
  • Beschäftigungsnachweis in Südafrika
  • Medizinische Dokumentation, z. B. Impfpass
  • Kontoauszüge zum Nachweis ausreichender Mittel
  • Nachweis einer Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts in Südafrika

Beachten Sie, dass je nach Visum zusätzliche Anforderungen gelten. Beispielsweise muss ein Antragsteller möglicherweise eine polizeiliche Genehmigung aus jedem Land vorlegen, in dem er in den letzten 5 Jahren länger als ein Jahr gelebt hat, oder eine Barkaution zur Deckung der Rückreise in sein Land. Für eine vollständige Liste der Anforderungen sollten sich Bewerber an die südafrikanische Botschaft oder das südafrikanische Konsulat in ihrem Land wenden.

Bewerbungsprozess

Um ein Visum für die Arbeit in Südafrika zu erhalten, muss der Antragsteller die südafrikanische Botschaft, den diplomatischen Vertreter oder das Konsulat seines Landes persönlich aufsuchen. Sie müssen die relevanten Dokumente mitbringen, um sich zu bewerben. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die Anforderungen im Voraus bestätigen.

Das Department of Home Affairs wird alle Anträge bearbeiten und abschließen. Die Bearbeitungszeit hängt von der Art des Visums und dem Standort des Antragstellers ab.

Andere wichtige Überlegungen

In Südafrika muss eine Arbeitserlaubnis vom Arbeitgeber gesichert und gesponsert werden. Der Arbeitgeber muss eine lokal zugelassene und eingetragene juristische Person sein. Unternehmen ohne etablierte Präsenz in Südafrika können Mitarbeiter über einen eingetragenen Arbeitgeber einstellen.

Sie sollten auch bedenken, dass einige Mitarbeiter möglicherweise mit der Familie reisen, insbesondere wenn Ihr Unternehmen plant, Mitglieder Ihres bestehenden Teams umzuziehen. Ehepartner und Kinder können ein Aufenthaltsvisum erhalten, nachdem der Mitarbeiter eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder ein Arbeitsvisum erhalten hat. Familienmitglieder können auch Arbeits- und Studienvisa für ihre Zeit in Südafrika beantragen.

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Derzeit sponsert oder unterstützt G-P nicht die Bearbeitung von Arbeitsvisa oder -genehmigungen an diesem bestimmten Standort.