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Vergütung und Sozialleistungen in UgUganda.

Population

47,729,952

Sprachen

1.

Englisch

2.

Swahili

Landeshauptstadt

Kampala

Währung

Ugandanisches Shilling (UGX)

Vergütung und Sozialleistungen sind sowohl für Sie als auch für Ihre Mitarbeiter wichtig. Die Einhaltung der Vergütungsgesetze von Uganda wird sicherstellen, dass Sie die Vorschriften einhalten und Ihnen Sicherheit geben. Darüber hinaus wird die Bereitstellung eines wettbewerbsfähigen Vergütungs- und Sozialleistungsplans Fachkräfte dazu ermutigen, Ihre Position gegenüber einer anderen zu wählen und langfristig bei Ihnen zu bleiben.

G-P bietet Uganda-Leistungen und Vergütungs-Outsourcing für Unternehmen, die expandieren möchten, ohne eine eigene Tochtergesellschaft zu gründen. Wir nutzen unsere bestehende Infrastruktur im Land, um Ihnen zu helfen, in ein oder zwei Tagen zu arbeiten, und wir fügen Ihre Mitarbeiter zu unserem Gehaltsabrechnungs- und Leistungsplan hinzu. Sie können darauf vertrauen, dass wir Ihnen helfen, die Vorschriften einzuhalten und Ihnen absolute Sicherheit zu geben.

Uganda Vergütungsgesetze

Die Vergütungsgesetze von Uganda haben sich seit nicht geändert1984. Der nationale Mindestlohn beträgt 6,000ugandische Shillings pro Monat, obwohl er die Lebenshaltungskosten im Land nicht mehr erfüllt. Einige Berichte deuten darauf hin, dass es bald eine neue Rate geben könnte, die aber noch nicht angezeigt wurde. Überstunden sollten 10 Stunden pro Tag nicht überschreiten und sie sollten mit dem anderthalbfachen des normalen Lohnsatzes bezahlt werden. Überstunden an gesetzlichen Feiertagen sollten doppelt so hoch wie der normale Satz bezahlt werden.

Garantierte Vorteile in Uganda

Der erste Schritt bei der Erstellung Ihres Uganda-Leistungsmanagementplans ist die Hinzufügung gesetzlicher Leistungen, die Sie gesetzlich bereitstellen müssen. Mitarbeiter sollten beispielsweise sieben Tage Jahresurlaub für jeweils vier aufeinanderfolgende Monate erhalten, in denen sie in einem Kalenderjahr arbeiten. Sie sollten auch freie Tage an gesetzlichen Feiertagen haben.

Mutterschaftsurlaub ist 60 ein Arbeitstag, der mit vollem Gehalt bezahlt wird. Mindestens vier dieser Wochen sollten nach der Geburt oder einer Fehlgeburt auftreten. Männliche Mitarbeiter sollten nach der Geburt eines Kindes oder einer Fehlgeburt vier Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub erhalten. Alle Mitarbeiter müssen mindestens einen Monat krankheitsbedingten Urlaub bei voller Bezahlung erhalten, nachdem sie einen vollen Monat gearbeitet haben.

Uganda Leistungsmanagement

Neben der Verteilung der gesetzlichen Leistungen sollten Sie zusätzliche, marktübliche Leistungen, die Mitarbeiter erwarten können, aufgeben. Dies verbessert die Zufriedenheit der Mitarbeiter und fördert auch bessere Bindungsraten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Art von Leistungen Mitarbeiter wünschen, versuchen Sie, sie zu befragen, um zu sehen, welche am meisten geschätzt werden. Sie könnten leistungsbasierte Boni, zusätzlichen Urlaub oder eine bessere Krankenversicherung vergeben.

Beschränkungen für Leistungen und Vergütung

Bevor Sie Leistungen und Vergütungen vergeben, müssen Sie sicherstellen, dass Sie eine registrierte Einheit in Uganda haben. Diese Tochtergesellschaft wird es Ihnen ermöglichen, zu arbeiten, aber sie wird nicht ohne Herausforderungen kommen. Es kann Wochen oder Monate dauern, bis Sie vollständig integriert sind, was Ihren Zeitplan für den Rest Ihrer Arbeit zurücksetzt.

Sie können diese Einschränkung umgehen, indem Sie mit einem globalen -PEO wie G-P arbeiten. Die Auswahl von Uganda-Vergütungen und -Leistungen bei uns hilft Ihnen, an ein oder zwei Tagen zu arbeiten, ohne sich Sorgen um die Einhaltung der Vorschriften machen zu müssen. Ihre Mitarbeiter erhalten das, was sie verdienen, und können von einem großartigen Leistungsplan profitieren.

Wählen Sie noch heute G-P

G-P möchte dazu beitragen, eine Welt aufzubauen, in der Unternehmen ohne große Probleme weltweit expandieren können. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über Uganda-Vorteile und Vergütungs-Outsourcing zu erfahren.

Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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