3. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
3.1. Umfang. Die Nutzung der Plattform durch den Kunden und die Kundenbeziehung können die Verarbeitung von Kundendaten durch Globalization Partners als Auftragsverarbeiter oder Dienstleister im Namen des Kunden beinhalten.
3.2. Anweisungen. Globalization Partners verarbeiten Kundendaten in Übereinstimmung mit den dokumentierten Anweisungen des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass dieser Nachtrag, der Rahmenvertrag und Anhang I, die hierunter beigefügt sind, die vollständigen Anweisungen des Kunden an Globalization Partners bezüglich der Verarbeitung von Kundendaten umfassen. Zusätzliche oder alternative Anweisungen müssen zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden, einschließlich der Kosten (falls vorhanden), die mit der Einhaltung dieser Anweisungen verbunden sind. Globalization Partners sind nicht dafür verantwortlich, festzustellen, ob die Anweisungen des Kunden mit den geltenden Gesetzen übereinstimmen. Wenn Globalization Partners jedoch der Meinung ist, dass eine Kundenanweisung gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt, müssen Globalization Partners den Kunden so schnell wie vernünftigerweise möglich benachrichtigen und nicht verpflichtet sein, diese verletzenden Anweisungen einzuhalten.
3.3. Details der Verarbeitung. Einzelheiten zum Gegenstand der Verarbeitung, deren Dauer, Art und Zweck sowie die Art der Kundendaten und betroffenen Personen sind in Anhang I zu diesem Vertrag angegeben.
3.4. Compliance. Der Kunde und die Globalization Partners verpflichten sich, ihre jeweiligen Verpflichtungen gemäß den für die Kundendaten geltenden Datenschutzgesetzen einzuhalten, die gemäß Anhang I verarbeitet werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzgesetze hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Kundendaten, bevor Kundendaten an Globalization Partners weitergegeben, übertragen oder anderweitig verfügbar gemacht werden. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass der Kunde in allen Fällen, falls erforderlich, die Zustimmungen der betroffenen Personen für Globalization Partners zur Verarbeitung von Kundendaten gemäß den Anweisungen des Kunden einholen muss.
3.5. Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde ermächtigt Globalization Partners, Auftragsverarbeiter („Unterauftragsverarbeiter“) zu ernennen und einzusetzen, um die Kundendaten in Verbindung mit den Dienstleistungen zu verarbeiten. Unterauftragsverarbeiter können Dritte oder Mitglieder der Globalization Partners-Unternehmensgruppe sein. Globalization Partners können die von Globalization Partners zum Zeitpunkt dieses Nachtrags bereits beauftragten Unterauftragsverarbeiter weiterhin einsetzen, und eine Liste dieser Unterauftragsverarbeiter ist in Anhang III dieser Vereinbarung verfügbar. Wenn ein Unterauftragsverarbeiter seine oben genannten Datenschutzverpflichtungen nicht erfüllt, haften Globalization Partners dem Kunden gegenüber für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unterauftragsverarbeiters. Globalization Partners müssen den Kunden über alle Änderungen an seiner Liste der Unterauftragsverarbeiter informieren. Wenn der Kunde innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung rechtmäßig der Hinzufügung oder Entfernung eines Unterauftragsverarbeiters aus Datenschutzgründen widerspricht und Globalization Partners dem Widerspruch des Kunden nicht angemessen nachkommen können, werden die Parteien die Bedenken des Kunden in gutem Glauben mit dem Ziel der Lösung der Angelegenheit besprechen.
3.6. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Unter Berücksichtigung der Industriestandards die Kosten der Umsetzung, die Natur, Umfang, Kontext und Zwecke der Verarbeitung, und alle anderen relevanten Umstände im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Kundendaten innerhalb der Plattform, Globalization Partners müssen geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten, Vertraulichkeit, Integrität, die Verfügbarkeit und Belastbarkeit von Verarbeitungssystemen und -diensten, die an der Verarbeitung der Kundendaten beteiligt sind, dem Risiko in Bezug auf diese Kundendaten entspricht. Globalization Partners werden in regelmäßigen Abständen (i) die Wirksamkeit ihrer Schutzmaßnahmen, Kontrollen, Systeme und Verfahren testen und überwachen und (ii) vernünftigerweise vorhersehbare interne und externe Risiken für die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten identifizieren und sicherstellen, dass diese Risiken angegangen werden.
3.7. Vertraulichkeit. Globalization Partners stellen sicher, dass Personen, die befugt sind, auf die Kundendaten zuzugreifen, (i) sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen und (ii) nur auf dokumentierte Anweisungen von Globalization Partners zugreifen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.
3.8. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Globalization Partners werden den Kunden unverzüglich benachrichtigen, nachdem sie von einer Datenschutzverletzung in Bezug auf die Verarbeitung von Kundendaten erfahren haben, und werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden bei der Minderung der nachteiligen Auswirkungen einer Datenschutzverletzung zu unterstützen, wenn möglich.
3.9. Internationale Transfers . Globalization Partners ist berechtigt, im normalen Geschäftsverlauf weltweite Übertragungen von Kundendaten an seine verbundenen Unternehmen und/oder Unterauftragsverarbeiter vorzunehmen. Bei solchen Übertragungen stellen Globalization Partners sicher, dass ein angemessener Schutz besteht, um die im Rahmen oder in Verbindung mit dem Rahmenvertrag übermittelten Kundendaten wie folgt zu schützen:
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3.9.1. Wenn Globalisierung Kundendaten in Länder außerhalb des EWR übermittelt (die keiner Angemessenheitsentscheidung gemäß den Datenschutzgesetzen unterliegen), müssen Globalization Partners ihre Verpflichtungen gemäß den EU-SCCs, die durch diese Bezugnahme in diesen Nachtrag aufgenommen und wie folgt ausgefüllt werden, erfüllen und erfüllen:
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Das Modul 2 (Verantwortlicher für Auftragsverarbeiter) gilt, wenn der Kunde ein Verantwortlicher für personenbezogene Daten ist und Globalization Partners ein Auftragsverarbeiter für personenbezogene Daten sind;
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in Klausel gilt 7die optionale Andockklausel;
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in Klausel 2 gilt die 9Option mit 10 Tagen;
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in Klausel findet 11die optionale Sprache keine Anwendung;
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in Klausel unterliegen alle Ansprüche12, die im Rahmen der EU-SCCs geltend gemacht werden, den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen;
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in Klausel gilt 17Option 1, EU-SCCs unterliegen irischem Recht;
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in Klausel 18(b) werden Streitigkeiten vor den Gerichten Irlands beigelegt;
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Anhang I der EU-SCCs gilt mit den in Anhang I zu diesem Nachtrag dargelegten Informationen als abgeschlossen;
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Anhang II der EU-SCCs gilt mit den in Anhang II zu diesem Nachtrag dargelegten Informationen als abgeschlossen; und
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Anhang III der EU-SCCs gilt mit den in Anhang III zu diesem Nachtrag dargelegten Informationen als abgeschlossen.
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3.9.2. In Bezug auf Kundendaten, die durch die britische DSGVO geschützt sind, ist es den Parteien gesetzlich gestattet, sich auf die EU-SCCs für eingeschränkte Übertragungen aus dem Vereinigten Königreich zu verlassen, vorbehaltlich des britischen Nachtrags, der durch diese Bezugnahme in diesen Nachtrag aufgenommen und gemäß der Definition in Anhang IV dieser Vereinbarung ausgefüllt wird. Wenn dieser Abschnitt 3.9.2 nicht zutrifft, kooperieren Globalization Partners Exporting Company und der Kunde in gutem Glauben, um angemessene Sicherheitsvorkehrungen für die Übermittlung solcher personenbezogenen Daten zu treffen, wie es die britische DSGVO verlangt oder erlaubt, ohne unangemessene Verzögerung.
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3.9.3. Nichts in den Auslegungen in diesem Abschnitt 3.9 soll im Widerspruch zu den Rechten oder Verantwortlichkeiten einer der Parteien gemäß den EU-SCCs und/oder dem UK-Nachtrag stehen, und im Falle eines solchen Konflikts haben die EU-SCCs und/oder der UK-Nachtrag, wie jeweils zutreffend, Vorrang.
3.10. Löschung personenbezogener Daten. Nach Beendigung der Dienstleistungen (aus beliebigem Grund) und auf schriftliche Aufforderung des Kunden werden Globalization Partners die auf der Plattform gespeicherten Kundendaten so bald wie vernünftigerweise möglich zurückgeben oder löschen, es sei denn, das geltende Recht verlangt die Speicherung der Kundendaten für einen längeren Zeitraum. Für eine solche Aufbewahrung gelten die Bestimmungen dieses Nachtrags weiterhin für diese Kundendaten.
3.11. Anfragen betroffener Personen. Globalization Partners müssen den Kunden unverzüglich über alle Anfragen von betroffenen Personen in Bezug auf Kundendaten informieren. Der Kunde ist für die Beantwortung solcher Anfragen verantwortlich. Globalization Partners unterstützen den Kunden in angemessener Weise bei der Beantwortung solcher Anfragen betroffener Personen, soweit der Kunde bei seiner Nutzung der Plattform nicht auf die relevanten Kundendaten zugreifen kann.
3.12. Anfragen Dritter. Wenn Globalization Partners Anfragen von Dritten oder eine Anordnung eines Gerichts, Gerichts, einer Aufsichtsbehörde oder einer Regierungsbehörde mit zuständiger Gerichtsbarkeit erhält, der Globalization Partners im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Kundendaten im Rahmen der Vereinbarung unterliegt, werden Globalization Partners die Anfrage unverzüglich an den Kunden weiterleiten. Globalization Partners werden solche Anfragen nicht ohne die vorherige Genehmigung des Kunden beantworten, es sei denn, sie sind gesetzlich dazu gezwungen. Globalization Partners werden den Kunden, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, im Voraus über eine Offenlegung von Kundendaten informieren und angemessen mit dem Kunden zusammenarbeiten, um den Umfang einer solchen Offenlegung auf das gesetzlich Erforderliche zu beschränken.
3.13. Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation. Soweit dies nach den Datenschutzgesetzen erforderlich ist, werden Globalization Partners den Kunden in angemessener Weise bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung in Bezug auf die Verarbeitung von Kundendaten durch Globalization Partners und/oder bei allen erforderlichen vorherigen Konsultation(en) mit Aufsichtsbehörden unterstützen. Globalization Partners behält sich das Recht vor, dem Kunden eine angemessene Gebühr für die Bereitstellung solcher Unterstützung zu berechnen.
3.14. Compliance demonstrieren. Globalization Partners führt regelmäßig externe Prüfungen der Sicherheits-, Verfügbarkeits-, Verarbeitungsintegritäts-, Vertraulichkeits- und Datenschutzkontrollen der Organisation durch und stellt dem Kunden auf schriftliche Anfrage eine Kopie des aktuellsten zusammenfassenden Prüfungsberichts oder der Zertifizierung zur Verfügung. Wenn der Kunde es vorzieht, zusätzlich zu den bereitgestellten Zertifizierungen oder Berichten Dritter eine eigene Prüfung durchzuführen, ein solches Audit durchgeführt wird: i) nicht mehr als einmal pro 12 (zwölf) Monate; ii) während der normalen Geschäftszeiten und ohne Unterbrechung des Tagesgeschäfts von Globalization Partners; iii) mit dreißig (30) Tagen schriftlicher Vorankündigung; iv) auf alleinige Kosten des Kunden (einschließlich der Zeit, die der Globalisierungspartner für die Unterstützung des Kunden während der Prüfung auf der Grundlage des Tagessatzes eines Sicherheitsmanagers aufgewendet hat); v) auf der Grundlage einvernehmlich vereinbarter Parameter und des Umfangs, beschränkt auf den konkreten Leistungsumfang, Systeme, die verwendet werden und/oder Verarbeitungsaktivitäten in Betracht ziehen und spezifisch für die tatsächliche Anforderung sind; vi) nach einvernehmlich im Voraus vereinbartem Termin, vorbehaltlich einer angemessenen Verschiebung durch den Kunden auf angemessene Anfrage von Globalization Partners; und vii) in Übereinstimmung mit allen Vertraulichkeitsverpflichtungen und -beschränkungen. Unbeschadet des Vorstehenden wird nach Beendigung des Rahmenvertrages kein Prüfungsrecht eingeräumt, außer für gesetzliche Verpflichtungen, die vom Kunden nachzuweisen sind. Jeder externe Vertreter, der ausgewählt wurde, um eine Prüfung im Namen des Kunden durchzuführen, darf keine Eigentumsanteile an oder Zugehörigkeit zu einer EOR Services-Agentur, einer verbundenen Organisation oder einem Berater haben.
3.15. Keine Informationen verkaufen. Globalization Partners dürfen keine Rechte oder Vorteile in Bezug auf personenbezogene Daten ableiten oder ausüben, es sei denn, dies ist in diesem Nachtrag vorgesehen. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass Globalization Partners Kundendaten nicht für andere Zwecke als für den spezifischen Zweck der Bereitstellung der Plattform an den Kunden gemäß der Rahmenvereinbarung aufbewahren, verwenden, weitergeben oder offenlegen werden. Globalization Partners dürfen keine personenbezogenen Daten verkaufen, wie der Begriff „Verkauf“ im CCPA definiert ist. Globalization Partners sichert zu und garantiert, dass es die Regeln, Anforderungen und Definitionen des CCPA versteht und verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen würden, dass Übermittlungen personenbezogener Daten an oder von Globalization Partners als „Verkauf personenbezogener Daten“ gemäß dem CCPA gelten.